Erdgasausschreibung Gesundheits- und Pflegeeinrichtung des Kreises Plön gGmbH

Gesundheits- und Pflegeeinrichtung des Kreises Plön gGmbH, vertreten durch die KUBUS GmbH

Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen der Gesundheits- und Pflegeeinrichtung des Kreises Plön gGmbH, Lieferjahre: 2022/2023, Gesamtmenge: ca. 7 057 967 kWh/Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-21 Auftragsbekanntmachung
2021-10-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: 2021KA000004
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen der Gesundheits- und Pflegeeinrichtung des Kreises Plön gGmbH, Lieferjahre: 2022/2023, Gesamtmenge: ca. 7 057 967 kWh/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Plön 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheits- und Pflegeeinrichtung des Kreises Plön gGmbH, vertreten durch die KUBUS GmbH
Postanschrift: Am Krankenhaus 5
Postleitzahl: 24211
Postort: Preetz
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de 🌏
E-Mail: anders@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 385/3031253 📞
Fax: +49 3853031255 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=oGZWF0HQUQc%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-25 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 121-317920
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt. IV.2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los Gesundheits- und Pflegeeinrichtung Plön
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis;
Liefermenge: ca. 7 057 967 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 1.1.2022 bis 1.1.2024.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder Privaten Empfängers,
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— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt.
Die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
— Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Kontakt
Kontaktperson: Anders, Katrin
Internetadresse: www.kubus-mv.de 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=oGZWF0HQUQc%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
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Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 121-317920 (2021-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen der Gesundheits- und Pflegeeinrichtung des Kreises Plön gGmbH, Lieferjahre: 2022/2023, Gesamtmenge: ca. 7.057.967 kWh/Jahr
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 201-522518
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 121-317920
ABl. S-Ausgabe: 201

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Liefermenge: ca. 7.057.967 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 01.01.2022 bis 01.01.2024

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-11 📅
Name: Technische Werke Naumburg
Postort: Naumburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Burgenlandkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 201-522518 (2021-10-11)