Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind die folgenden Bewerbungsunterlagen in der unter VI.3) genannten Form vorzulegen:
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Auschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Dipl. Ingenieuren, Architekten, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten 3 Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Darstellung von mind. 2 Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, eine Referenz für die Objektplanung Gebäude und eine Referenz für die Objektplanung Freianlagen, mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben:
— Bezeichnung der Referenz,
— Art der Maßnahme (Erhebung, Vorplanung, Sanierung, Umbau, Neubau usw.),
— Projektgröße,
— Projektgröße durch Angabe der Baukosten Kostengruppe 300, 400 (Anlagengr. 1,2,3,4,5,6,7 und 8 gem. § 53 HOAI),
— Angabe der Bruttogrundrissfläche, Nutzfläche NUF 1-7,
— Projektzeitraum,
— Alter der Referenz,
— Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe des beauftragten und erbrachten Leistungsphasen nach HOAI),
— Leistungsstand der Referenzprojektes,
— Art des Auftraggebers (z. B. öffentlicher AG),
— Benennung des Auftraggebers, Anschrift und Kommunikationsdaten sowie Angabe der Referenzperson beim AG.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen; geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 4 DIN A 4 Blätter zu beschränken.
Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Für alle Referenzen der öffentlichen Hand/nach öffentlichen Vergabevorschriften sollten Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen, aus denen der Leistungsumfang ersichtlich ist. Bei privaten oder öffentlichen Auftraggebern, von denen für Referenzprojekte keine Bescheinigung erhältlich sein sollte, kann eine Eigenerklärung abgegeben werden.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Eine Bescheinigung bzw. Erklärung gem. VgV § 46 Abs. 3 (1), § 46 Abs. 3 (3 und 9) zum erbrachten Leitungsumfang ist erforderlich, genauso wie eine Erklärung nach VgV § 46 Abs. 3 (10) (ob und welche Unteraufträge erteilt werden sollen) bzw. Erklärungen und Nachweis gemäß § 47 Abs. 1 VgV (ob sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient werden soll) mit Darstellung von Art und Umfang.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQV) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.