Beschreibung der Beschaffung
Die Beauftragung wird auf der Grundlage eines Rahmenvertrages erfolgen und umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen (keine abschließende Aufzählung, es gelten die Ausführungen der Leistungsbeschreibung in Anlage 2 der Vergabeunterlagen):
— die Erfassung von PFC-relevanten Flächen durch Recherche von Löschschaummitteleinsätzen von 1975 bis heute,
— die Erhebung und Validierung der Betriebsflächendaten in der großen kreisangehörigen Stadt Neuwied hinsichtlich ihrer Eigenschaft als potenzielle Altstandorte nach vordefiniertem Schema und Informationsverdichtung zu den einzelnen Flächen auf Basis von Karten- und Luftbildauswertung, vereinfachter Auswertung von Bauakten und Unterlagen zu VAwS-Anlagen, ggf. Ortsbegehung, Zeitzeugenbefragung oder Auswertung von weiteren Einzelinformationen,
— Festlegung eines Beurteilungsvorschlags inkl. Begründung sowie Abstimmung mit der für die Bewertung zuständigen Behörde,
— die Eingabe der Daten in das elektronisch geführte Bodenschutzkataster.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Werkvertrag, welcher auf Basis einer Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfasst voraussichtlich das folgende Mengengerüst:
— Position 1 (Phase 0): 2 700 Flächen,
— Position 2 (Phase 1): 2 600 Flächen,
— Position 3 (Phase 2): 1 300 Flächen,
— Position 4 (Phase 3): 350 Flächen,
— Position 5 (Zulage zu Pos. 4): 40 Flächen,
— Position 6 (Phase 4): 40 Flächen,
— Position 7 (Phase 5): 300 Flächen,
— Position 8: 10 Stück,
— Position 9: 2 Stück,
— Position 10 (alternativ): 2 Stück,
— Position 11: 1 Stück,
— Position 12 (optional): 160 Stunden.
Hierbei handelt es sich nur um eine sorgfältige Schätzung des Auftraggebers auf Grundlage der vorliegenden Betriebsflächendaten und den Zahlen aus bereits durchgeführten Projekten im Rahmen der systematischen Altstandorterfassung. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Zahlen auf Basis der Preisangaben im Preisblatt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen). Da nur begrenzte Haushaltsmittel je Kalenderjahr 2021, 2022 und 2023 zur Verfügung stehen (siehe hierzu Vergütungsobergrenzen in § 3 Abs. 1 des Vertrages (Anlage 3c der Vergabeunterlagen)), wird die Rahmenvereinbarung mit den in § 3 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung genannten Vergütungshöchstgrenzen abgeschlossen.