Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer ordnungsbehördlichen Pflichtaufgaben der Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren unter den in der Aufgabenbeschreibung genannten Bedingungen einen Betreiber mit einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit für Fund- und Verwahrtiere zu beauftragen. Ein Grundstück bzw. Räumlichkeiten können seitens der Landeshauptstadt Potsdam nicht zur Verfügung gestellt werden.
Zu den Pflichtaufgaben gehören die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren, die innerhalb der Stadtgrenze aufgefunden wurden. Die Aufnahme und Betreuung bezieht sich auch auf sogenannte Verwahrtiere, die durch den Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Potsdam zur Verwahrung angewiesen werden. Zu den Verwahrtieren zählen auch solche Tiere, welche der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als zuständige Ordnungsbehörde gemäß der Hundehalterverordnung und im Sinne des Ordnungsbehördengesetz zur Aufnahme und Betreuung anweist. Im Weiteren auch die durch die Polizei im Rahmen der Amtshilfe für die zuständige Ordnungsbehörde sichergestellten Verwahrtiere. Darüber hinaus können sich Verwahrtiere aus dem Tiergesundheitsgesetz ergeben, welche dann für vorgegebene Zeiträume in Quarantäne samt spezieller Hygienevorgaben gehalten werden müssen.
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Betreiber die Aufnahme und Betreuung von kleinen Haus- und Heimtieren, wie Hunde, Katzen, Kleinsäuger, Vögel und Reptilien als Fundtiere und Verwahrtiere für die Dauer von bis zu 4 Jahren.
Während der üblichen Öffnungszeiten der Einrichtung wird seitens des Auftraggebers von einer Erreichbarkeit des Betreibers auch für Dritte ausgegangen, insbesondere um eine gute Vermittlung der Tiere zu erzielen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet
OV-L-327-96-21”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Veterinärwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer ordnungsbehördlichen Pflichtaufgaben der Aufnahme und Betreuung von Fund- und...”
Kurze Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer ordnungsbehördlichen Pflichtaufgaben der Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren unter den in der Aufgabenbeschreibung genannten Bedingungen einen Betreiber mit einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit für Fund- und Verwahrtiere zu beauftragen. Ein Grundstück bzw. Räumlichkeiten können seitens der Landeshauptstadt Potsdam nicht zur Verfügung gestellt werden.
Zu den Pflichtaufgaben gehören die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren, die innerhalb der Stadtgrenze aufgefunden wurden. Die Aufnahme und Betreuung bezieht sich auch auf sogenannte Verwahrtiere, die durch den Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Potsdam zur Verwahrung angewiesen werden. Zu den Verwahrtieren zählen auch solche Tiere, welche der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als zuständige Ordnungsbehörde gemäß der Hundehalterverordnung und im Sinne des Ordnungsbehördengesetz zur Aufnahme und Betreuung anweist. Im Weiteren auch die durch die Polizei im Rahmen der Amtshilfe für die zuständige Ordnungsbehörde sichergestellten Verwahrtiere. Darüber hinaus können sich Verwahrtiere aus dem Tiergesundheitsgesetz ergeben, welche dann für vorgegebene Zeiträume in Quarantäne samt spezieller Hygienevorgaben gehalten werden müssen.
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Betreiber die Aufnahme und Betreuung von kleinen Haus- und Heimtieren, wie Hunde, Katzen, Kleinsäuger, Vögel und Reptilien als Fundtiere und Verwahrtiere für die Dauer von bis zu 4 Jahren.
Während der üblichen Öffnungszeiten der Einrichtung wird seitens des Auftraggebers von einer Erreichbarkeit des Betreibers auch für Dritte ausgegangen, insbesondere um eine gute Vermittlung der Tiere zu erzielen.
Landeshauptstadt Potsdam Potsdam Der Betreiber stellt die zur Leistungserbringung notwendigen Gebäude auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam oder im Umland, möglichst nicht weiter als 60 km, der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Zu den genauen Aufgaben gehören u. a.:
— die Übernahme des zu Vertragsbeginn vorhandenen Tierbestandes (gem. 2.1 der Leistungsbeschreibung),
— die Aufnahme...”
Beschreibung der Beschaffung
Zu den genauen Aufgaben gehören u. a.:
— die Übernahme des zu Vertragsbeginn vorhandenen Tierbestandes (gem. 2.1 der Leistungsbeschreibung),
— die Aufnahme neuer Fund- und Verwahrtiere (gem. 2.2 der Leistungsbeschreibung),
— die Betreuung der Fund- und Verwahrtiere (gem. 2.3 der Leistungsbeschreibung),
— die Herausgabe von Fund- und Verwahrtieren (gem. 2.4 der Leistungsbeschreibung),
— die Vermittlung von Fund- und Verwahrtieren (gem. 2.5 der Leistungsbeschreibung) und
— die Eigentumsübertragung von Fund- und Verwahrtieren (gem. 2.6 der Leistungsbeschreibung).
Die Aufgaben sind unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Anforderungen durchzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr. Die Option ist jeweils spätestens 3...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr. Die Option ist jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Im Falle der Optionsausübung gelten die Bestimmungen des Vertrages über die Unterbringung und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren aus Potsdam unverändert fort.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens und der Geschäftsfelder sowie die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens und der Geschäftsfelder sowie die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapitel soweit einschlägig und Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (Formular 4.5).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— 1 500 000,00 EUR pauschal für Personenschäden,
— 1 500 000,00...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— 1 500 000,00 EUR pauschal für Personenschäden,
— 1 500 000,00 EUR pauschal für Sachschäden sowie
— 1 000 000,00 EUR pauschal für Vermögensschäden.
Hilfsweise eine Erklärung für den Fall, dass aktuell über keine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu den Deckungssummen von 1.500.000,00 EUR pauschal für Personenschäden:
— 1 500 000,00 EUR pauschal für Sachschäden sowie
— 1 000 000,00 EUR pauschal für Vermögensschäden verfügt wird, jedoch im Falle der Beauftragung eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird (Formular 4.10).
2. Angaben zur vorgesehenen Eignungsleihe unter Ausführung der von diesen Unternehmen erfüllten Eignungsanforderungen (Formblatt EU 4.3 EU), falls zutreffend,
3. Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen nach § 47 VgV (Formblatt EU 4.4 EU), falls zutreffend.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Abgabe eines gemeinsamen Angebotes berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen sowie zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung befugt ist, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU), falls zutreffend,
2. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern unter Ausführung der Leistungsbereiche, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formblatt EU 4.3 EU), falls zutreffend,
3. Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen nach § 47 VgV (Formblatt EU 4.4 EU), falls zutreffend,
4. Erlaubnis gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit der Tierheimordnung des Landes Brandenburg (Runderlass des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg vom 29.01.1996) zum Halten von Tieren im Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung (Kopie ausreichend).
Neben der Erlaubnis hat der Betreiber/Leiter die sachkundige Person zu benennen. Ein Nachweis über die Kenntnisse und Fähigkeiten der benannten sachkundigen Person ist einzureichen. Der Nachweis kann unter anderem. sein:
1. Berufsausbildung, bspw. zum/r Tierpfleger/in, Tiermedizinische/r Fachangestellte/r oder als Hundefachwirt/in oder
2. erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang, bspw. zum/r Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK, der Landestierärztekammern oder einer Fachakademie für Hundetrainer oder
3. nachweisbare Berufsausbildung, nebst geeigneter Weiterbildung durch Vorlage von Abschlusszeugnissen, Fortbildungsnachweisen, Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten etc.
5. Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Hunden gemäß § 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU),
2. Es sind die Mindestanforderungen nach dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU),
2. Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten:
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3),
— Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4), falls zutreffend,
3. Verschwiegenheitsverpflichtung Externer,
4. Hygienekonzept (in Kopie),
5. Nachweis der Geeignetheit und Beschaffenheit des Grundstücks,
6. Konzept entsprechend der Vorgaben aus der Bewertungsmatrix.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-21
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-21
09:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Entweder im 2. Quartal 2023 bzw. 2024 bzw. 2025.
Zusätzliche Informationen
“1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o. ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter...”
1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o. ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Textform bei der unter Anhang I.3) angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRC8G
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Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 098-256909 (2021-05-19)
Ergänzende Angaben (2021-06-16)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 098-256909
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-06-21 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2021-06-30 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-06-21 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2021-06-30 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2021/S 118-311101 (2021-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Zur Wahrnehmung ihrer ordnungsbehördlichen Pflichtaufgaben beauftragt die Landeshauptstadt Potsdam einen Betreiber mit einer geeigneten...”
Kurze Beschreibung
Zur Wahrnehmung ihrer ordnungsbehördlichen Pflichtaufgaben beauftragt die Landeshauptstadt Potsdam einen Betreiber mit einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit zur Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtierenden. Ein Grundstück bzw. Räumlichkeiten können seitens der Landeshauptstadt Potsdam nicht zur Verfügung gestellt werden.
Zu den Pflichtaufgaben gehören die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren, die innerhalb der Stadtgrenze aufgefunden wurden. Die Aufnahme und Betreuung bezieht sich auch auf sogenannte Verwahrtiere, die durch den Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Potsdam zur Verwahrung angewiesen werden. Zu den Verwahrtieren zählen auch solche Tiere, welche der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als zuständige Ordnungsbehörde gemäß der Hundehalterverordnung und im Sinne des Ordnungsbehördengesetz zur Aufnahme und Betreuung anweist. Im Weiteren auch die durch die Polizei im Rahmen der Amtshilfe für die zuständige Ordnungsbehörde sichergestellten Verwahrtiere. Darüber hinaus können sich Verwahrtiere aus dem Tiergesundheitsgesetz ergeben, welche dann für vorgegebene Zeiträume in Quarantäne samt spezieller Hygienevorgaben gehalten werden müssen.
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Betreiber die Aufnahme und Betreuung von kleinen Haus- und Heimtieren, wie Hunde, Katzen, Kleinsäuger, Vögel und Reptilien als Fundtiere und Verwahrtiere für die Dauer von bis zu 4 Jahren.
Während der üblichen Öffnungszeiten der Einrichtung wird seitens des Auftraggebers von einer Erreichbarkeit des Betreibers auch für Dritte ausgegangen, insbesondere um eine gute Vermittlung der Tiere zu erzielen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landeshauptstadt Potsdam, Der Betreiber stellt die zur Leistungserbringung notwendigen Gebäude auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam oder im...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landeshauptstadt Potsdam, Der Betreiber stellt die zur Leistungserbringung notwendigen Gebäude auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam oder im Umland, möglichst nicht weiter als 60 km, der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Zu den genauen Aufgaben gehören u. a.:
- die Übernahme des zu Vertragsbeginn vorhandenen Tierbestandes (gem. 2.1 der Leistungsbeschreibung),
- die Aufnahme...”
Beschreibung der Beschaffung
Zu den genauen Aufgaben gehören u. a.:
- die Übernahme des zu Vertragsbeginn vorhandenen Tierbestandes (gem. 2.1 der Leistungsbeschreibung),
- die Aufnahme neuer Fund- und Verwahrtiere (gem. 2.2 der Leistungsbeschreibung),
- die Betreuung der Fund- und Verwahrtiere (gem. 2.3 der Leistungsbeschreibung),
- die Herausgabe von Fund- und Verwahrtieren (gem. 2.4 der Leistungsbeschreibung),
- die Vermittlung von Fund- und Verwahrtieren (gem. 2.5 der Leistungsbeschreibung) und
- die Eigentumsübertragung von Fund- und Verwahrtieren (gem. 2.6 der Leistungsbeschreibung).
Die Aufgaben sind unter Berücksichtigung der vorgegebenen Anforderungen durchzuführen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 098-256909
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Tierisch Belzig e.V.
Postort: Bad Belzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Potsdam-Mittelmark🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: T.I.E.R.E. e.V.
Postort: Schwielowsee
Name: Tierrettung Potsdam e.V.
Postort: Wiesenburg
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge sind im Abschnitt II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) " und V.2.4) "Gesamtwert des...”
In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge sind im Abschnitt II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) " und V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses", in dem nach dem Formular zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende Wert "0,01" EUR eingetragen. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRSQ7
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 223-587689 (2021-11-12)