Gemäß Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von 10 Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Befragung hat den Anforderungen der Innovationsstatistik der Europäischen Kommission, die in der EU-Verordnung 2019/2152 (bzw. in der zugehörigen EU-Durchführungsverordnung) niedergelegt sind, zu genügen. Darüber hinaus hat die Erhebung die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovati-on Surveys (CIS) sowie die jeweils gültigen methodischen Empfehlungen zur Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten der OECD (aktuell Oslo Manual 2018) zu berücksichtigen. Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2022, 2023 und 2024, auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152. Hierbei ist die Anschlussfähigkeit an die bisherigen Innovationserhebungen sicherzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Referenznummer: 04513-1/21(2021)
Kurze Beschreibung:
Gemäß Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von 10 Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Die Befragung hat den Anforderungen der Innovationsstatistik der Europäischen Kommission, die in der EU-Verordnung 2019/2152 (bzw. in der zugehörigen EU-Durchführungsverordnung) niedergelegt sind, zu genügen. Darüber hinaus hat die Erhebung die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovati-on Surveys (CIS) sowie die jeweils gültigen methodischen Empfehlungen zur Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten der OECD (aktuell Oslo Manual 2018) zu berücksichtigen.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2022, 2023 und 2024, auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152. Hierbei ist die Anschlussfähigkeit an die bisherigen Innovationserhebungen sicherzustellen.
Gemäß Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von 10 Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Die Befragung hat den Anforderungen der Innovationsstatistik der Europäischen Kommission, die in der EU-Verordnung 2019/2152 (bzw. in der zugehörigen EU-Durchführungsverordnung) niedergelegt sind, zu genügen. Darüber hinaus hat die Erhebung die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovati-on Surveys (CIS) sowie die jeweils gültigen methodischen Empfehlungen zur Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten der OECD (aktuell Oslo Manual 2018) zu berücksichtigen.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2022, 2023 und 2024, auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152. Hierbei ist die Anschlussfähigkeit an die bisherigen Innovationserhebungen sicherzustellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-04 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 086-222698
ABl. S-Ausgabe: 86
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von 10 Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Gemäß Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von 10 Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Die Befragung hat den Anforderungen der Innovationsstatistik der Europäischen Kommission, die in der EU-Verordnung 2019/2152 (bzw. in der zugehörigen EU-Durchführungsverordnung) niedergelegt sind, zu genügen. Darüber hinaus hat die Erhebung die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovati-on Surveys (CIS) sowie die jeweils gültigen methodischen Empfehlungen zur Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten der OECD (aktuell Oslo Manual 2018) zu berücksichtigen.
Die Befragung hat den Anforderungen der Innovationsstatistik der Europäischen Kommission, die in der EU-Verordnung 2019/2152 (bzw. in der zugehörigen EU-Durchführungsverordnung) niedergelegt sind, zu genügen. Darüber hinaus hat die Erhebung die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovati-on Surveys (CIS) sowie die jeweils gültigen methodischen Empfehlungen zur Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten der OECD (aktuell Oslo Manual 2018) zu berücksichtigen.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2022, 2023 und 2024, auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152. Hierbei ist die Anschlussfähigkeit an die bisherigen Innovationserhebungen sicherzustellen.
Siehe II.1.4).
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vergabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vergabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 086-222698 (2021-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Die Befragung hat den Anforderungen der Innovationsstatistik der Europäischen Kommission, die in der EU-Verordnung 2019/2152 (bzw. in der zugehörigen EU-Durchführungsverordnung) niedergelegt sind, zu genügen. Darüber hinaus hat die Erhebung die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovati-on Surveys (CIS) sowie die jeweils gültigen methodischen Empfehlungen zur Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten der OECD (aktuell Oslo Manual 2018) zu berücksichtigen.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2022, 2023 und 2024, auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152. Hierbei ist die Anschlussfähigkeit an die bisherigen Innovationserhebungen sicherzustellen.
Gemäß Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Die Befragung hat den Anforderungen der Innovationsstatistik der Europäischen Kommission, die in der EU-Verordnung 2019/2152 (bzw. in der zugehörigen EU-Durchführungsverordnung) niedergelegt sind, zu genügen. Darüber hinaus hat die Erhebung die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovati-on Surveys (CIS) sowie die jeweils gültigen methodischen Empfehlungen zur Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten der OECD (aktuell Oslo Manual 2018) zu berücksichtigen.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2022, 2023 und 2024, auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152. Hierbei ist die Anschlussfähigkeit an die bisherigen Innovationserhebungen sicherzustellen.
Gesamtwert des Auftrags: 2 465 255 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemäß Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Gemäß Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes (K1) zur Herangehensweise an die Datenerhebungen und -auswertungen (90 %); Qualität des Konzeptes (K2) zur Arbeitsweise und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (10 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-07 📅
Name: ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH
Postort: Mannheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 2 465 255 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2021/S 134-357141 (2021-07-09)