In Deutschland werden seit über dreißig Jahren Daten zum Weiterbildungsverhalten der Bevölkerung erhoben. Die Datenerhebung erfolgte zunächst alle drei Jahre im Rahmen des nationalen Berichtssystems Weiterbildung (BSW). Seit 2007 wird die Erhebung nach dem europäischen Konzept des Adult Education Surveys (AES) durchgeführt. Bislang gab es sieben AES-Erhebungen in Deutschland: eine Piloterhebung 2007, vier freiwillige nationale Erhebungen 2010, 2014, 2018 und 2020 sowie 2 europaweit verpflichtende Erhebungen 2012 und 2016. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2019/17001700 vom 10. Oktober 2019 zur „Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen“ („IESS-Verordnung“) sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Zeitraum (1.7.2022 bis 31.3.2023) eine einheitliche Datenerhebung über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen durchzuführen (künftig: AES-Erhebung 2022). Leistungsgegenstand ist die Durchführung der nationalen AES-Erhebung 2022 auf Basis der zuvor genannten EU-Verordnung. Im Rahmen dieser Erhebung ist sicherzustellen, dass die o. g. nationalen Trendbeobachtungen zum Weiterbildungsverhalten in Deutschland fortgeführt werden. Nähere Einzelheiten dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Referenznummer: 04513-1/29(2021)
Kurze Beschreibung:
In Deutschland werden seit über dreißig Jahren Daten zum Weiterbildungsverhalten der Bevölkerung erhoben. Die Datenerhebung erfolgte zunächst alle drei Jahre im Rahmen des nationalen Berichtssystems Weiterbildung (BSW). Seit 2007 wird die Erhebung nach dem europäischen Konzept des Adult Education Surveys (AES) durchgeführt. Bislang gab es sieben AES-Erhebungen in Deutschland: eine Piloterhebung 2007, vier freiwillige nationale Erhebungen 2010, 2014, 2018 und 2020 sowie 2 europaweit verpflichtende Erhebungen 2012 und 2016.
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2019/17001700 vom 10. Oktober 2019 zur „Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen“ („IESS-Verordnung“) sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Zeitraum (1.7.2022 bis 31.3.2023) eine einheitliche Datenerhebung über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen durchzuführen (künftig: AES-Erhebung 2022).
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der nationalen AES-Erhebung 2022 auf Basis der zuvor genannten EU-Verordnung. Im Rahmen dieser Erhebung ist sicherzustellen, dass die o. g. nationalen Trendbeobachtungen zum Weiterbildungsverhalten in Deutschland fortgeführt werden.
Nähere Einzelheiten dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
In Deutschland werden seit über dreißig Jahren Daten zum Weiterbildungsverhalten der Bevölkerung erhoben. Die Datenerhebung erfolgte zunächst alle drei Jahre im Rahmen des nationalen Berichtssystems Weiterbildung (BSW). Seit 2007 wird die Erhebung nach dem europäischen Konzept des Adult Education Surveys (AES) durchgeführt. Bislang gab es sieben AES-Erhebungen in Deutschland: eine Piloterhebung 2007, vier freiwillige nationale Erhebungen 2010, 2014, 2018 und 2020 sowie 2 europaweit verpflichtende Erhebungen 2012 und 2016.
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2019/17001700 vom 10. Oktober 2019 zur „Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen“ („IESS-Verordnung“) sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Zeitraum (1.7.2022 bis 31.3.2023) eine einheitliche Datenerhebung über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen durchzuführen (künftig: AES-Erhebung 2022).
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der nationalen AES-Erhebung 2022 auf Basis der zuvor genannten EU-Verordnung. Im Rahmen dieser Erhebung ist sicherzustellen, dass die o. g. nationalen Trendbeobachtungen zum Weiterbildungsverhalten in Deutschland fortgeführt werden.
Nähere Einzelheiten dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-16 📅
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 115-302308
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Deutschland werden seit über dreißig Jahren Daten zum Weiterbildungsverhalten der Bevölkerung erhoben. Die Datenerhebung erfolgte zunächst alle drei Jahre im Rahmen des nationalen Berichtssystems Weiterbildung (BSW). Seit 2007 wird die Erhebung nach dem europäischen Konzept des Adult Education Surveys (AES) durchgeführt. Bislang gab es sieben AES-Erhebungen in Deutschland: eine Piloterhebung 2007, vier freiwillige nationale Erhebungen 2010, 2014, 2018 und 2020 sowie 2 europaweit verpflichtende Erhebungen 2012 und 2016.
In Deutschland werden seit über dreißig Jahren Daten zum Weiterbildungsverhalten der Bevölkerung erhoben. Die Datenerhebung erfolgte zunächst alle drei Jahre im Rahmen des nationalen Berichtssystems Weiterbildung (BSW). Seit 2007 wird die Erhebung nach dem europäischen Konzept des Adult Education Surveys (AES) durchgeführt. Bislang gab es sieben AES-Erhebungen in Deutschland: eine Piloterhebung 2007, vier freiwillige nationale Erhebungen 2010, 2014, 2018 und 2020 sowie 2 europaweit verpflichtende Erhebungen 2012 und 2016.
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2019/17001700 vom 10. Oktober 2019 zur „Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen“ („IESS-Verordnung“) sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Zeitraum (1.7.2022 bis 31.3.2023) eine einheitliche Datenerhebung über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen durchzuführen (künftig: AES-Erhebung 2022).
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2019/17001700 vom 10. Oktober 2019 zur „Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen“ („IESS-Verordnung“) sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Zeitraum (1.7.2022 bis 31.3.2023) eine einheitliche Datenerhebung über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen durchzuführen (künftig: AES-Erhebung 2022).
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der nationalen AES-Erhebung 2022 auf Basis der zuvor genannten EU-Verordnung. Im Rahmen dieser Erhebung ist sicherzustellen, dass die o. g. nationalen Trendbeobachtungen zum Weiterbildungsverhalten in Deutschland fortgeführt werden.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der nationalen AES-Erhebung 2022 auf Basis der zuvor genannten EU-Verordnung. Im Rahmen dieser Erhebung ist sicherzustellen, dass die o. g. nationalen Trendbeobachtungen zum Weiterbildungsverhalten in Deutschland fortgeführt werden.
Nähere Einzelheiten dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 115-302308 (2021-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Deutschland werden seit über dreißig Jahren Daten zum Weiterbildungsverhalten der Bevölkerung erhoben. Die Datenerhebung erfolgte zunächst alle drei Jahre im Rahmen des nationalen Berichtssystems Weiterbildung (BSW). Seit 2007 wird die Erhebung nach dem europäischen Konzept des Adult Education Surveys (AES) durchgeführt. Bislang gab es sieben AES-Erhebungen in Deutschland: eine Piloterhebung 2007, vier freiwillige nationale Erhebungen 2010, 2014, 2018 und 2020 sowie zwei europaweit verpflichtende Erhebungen 2012 und 2016.
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2019/17001700 vom 10. Oktober 2019 zur "Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen" ("IESS-Verordnung") sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Zeitraum (01.07.2022 bis 31.03.2023) eine einheitliche Datenerhebung über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen durchzuführen (künftig: AES-Erhebung 2022).
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der nationalen AES-Erhebung 2022 auf Basis der zuvor genannten EU-Verordnung. Im Rahmen dieser Erhebung ist sicherzustellen, dass die o.g. nationalen Trendbeobachtungen zum Weiterbildungsverhalten in Deutschland fortgeführt werden.
Nähere Einzelheiten dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
In Deutschland werden seit über dreißig Jahren Daten zum Weiterbildungsverhalten der Bevölkerung erhoben. Die Datenerhebung erfolgte zunächst alle drei Jahre im Rahmen des nationalen Berichtssystems Weiterbildung (BSW). Seit 2007 wird die Erhebung nach dem europäischen Konzept des Adult Education Surveys (AES) durchgeführt. Bislang gab es sieben AES-Erhebungen in Deutschland: eine Piloterhebung 2007, vier freiwillige nationale Erhebungen 2010, 2014, 2018 und 2020 sowie zwei europaweit verpflichtende Erhebungen 2012 und 2016.
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2019/17001700 vom 10. Oktober 2019 zur "Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen" ("IESS-Verordnung") sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Zeitraum (01.07.2022 bis 31.03.2023) eine einheitliche Datenerhebung über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen durchzuführen (künftig: AES-Erhebung 2022).
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der nationalen AES-Erhebung 2022 auf Basis der zuvor genannten EU-Verordnung. Im Rahmen dieser Erhebung ist sicherzustellen, dass die o.g. nationalen Trendbeobachtungen zum Weiterbildungsverhalten in Deutschland fortgeführt werden.
Nähere Einzelheiten dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 077 550 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
In Deutschland werden seit über dreißig Jahren Daten zum Weiterbildungsverhalten der Bevölkerung erhoben. Die Datenerhebung erfolgte zunächst alle drei Jahre im Rahmen des nationalen Berichtssystems Weiterbildung (BSW). Seit 2007 wird die Erhebung nach dem europäischen Konzept des Adult Education Surveys (AES) durchgeführt. Bislang gab es sieben AES-Erhebungen in Deutschland: eine Piloterhebung 2007, vier freiwillige nationale Erhebungen 2010, 2014, 2018 und 2020 sowie zwei europaweit verpflichtende Erhebungen 2012 und 2016.
In Deutschland werden seit über dreißig Jahren Daten zum Weiterbildungsverhalten der Bevölkerung erhoben. Die Datenerhebung erfolgte zunächst alle drei Jahre im Rahmen des nationalen Berichtssystems Weiterbildung (BSW). Seit 2007 wird die Erhebung nach dem europäischen Konzept des Adult Education Surveys (AES) durchgeführt. Bislang gab es sieben AES-Erhebungen in Deutschland: eine Piloterhebung 2007, vier freiwillige nationale Erhebungen 2010, 2014, 2018 und 2020 sowie zwei europaweit verpflichtende Erhebungen 2012 und 2016.
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2019/17001700 vom 10. Oktober 2019 zur "Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen" ("IESS-Verordnung") sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Zeitraum (01.07.2022 bis 31.03.2023) eine einheitliche Datenerhebung über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen durchzuführen (künftig: AES-Erhebung 2022).
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2019/17001700 vom 10. Oktober 2019 zur "Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen" ("IESS-Verordnung") sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Zeitraum (01.07.2022 bis 31.03.2023) eine einheitliche Datenerhebung über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen durchzuführen (künftig: AES-Erhebung 2022).
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der nationalen AES-Erhebung 2022 auf Basis der zuvor genannten EU-Verordnung. Im Rahmen dieser Erhebung ist sicherzustellen, dass die o.g. nationalen Trendbeobachtungen zum Weiterbildungsverhalten in Deutschland fortgeführt werden.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der nationalen AES-Erhebung 2022 auf Basis der zuvor genannten EU-Verordnung. Im Rahmen dieser Erhebung ist sicherzustellen, dass die o.g. nationalen Trendbeobachtungen zum Weiterbildungsverhalten in Deutschland fortgeführt werden.
siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes (K1) zur Herangehensweise an die Datenerhebungen und -auswertungen (90 %); Qualität des Konzeptes (K2) zur Arbeitsweise und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (10 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-24 📅
Name: Kantar GmbH
Postort: München
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 077 550 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vorgabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vorgabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Quelle: OJS 2021/S 171-446608 (2021-08-30)