Die Bundegesellschaft für Endlagerung (BGE) errichtet im ehemaligen Erzbergwerk Konrad in Salzgitter ein Endlager für feste und verfestigte radioaktive Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die Lage der hierfür benötigten Einlagerungshorizonte muss, im Vorfeld zur bergmännischen Auffahrung, durch Bohrungen erkundet werden. Für die Erkundung des Einlagerungshorizontes des Feldes 5.2 werden 14 Bohrungen mit insgesamt ca. 1 400 Bohrmetern benötigt. Die Bohrungen werden aus 5 verschiedenen Bohrorten mit einer Neigung zwischen 3 Gon und 61 Gon gestoßen unter Verwendung eines Seilkernverfahrens mit Doppelkernrohr und Luftspülung nach DIN EN ISO 22475-1 mit orientiertem Kerngewinn.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-18.
Auftragsbekanntmachung (2021-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bohrungs- und Explorationsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Bundegesellschaft für Endlagerung (BGE) errichtet im ehemaligen Erzbergwerk Konrad in Salzgitter ein Endlager für feste und verfestigte radioaktive Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die Lage der hierfür benötigten Einlagerungshorizonte muss, im Vorfeld zur bergmännischen Auffahrung, durch Bohrungen erkundet werden. Für die Erkundung des Einlagerungshorizontes des Feldes 5.2 werden 14 Bohrungen mit insgesamt ca. 1 400 Bohrmetern benötigt. Die Bohrungen werden aus 5 verschiedenen Bohrorten mit einer Neigung zwischen 3 Gon und 61 Gon gestoßen unter Verwendung eines Seilkernverfahrens mit Doppelkernrohr und Luftspülung nach DIN EN ISO 22475-1 mit orientiertem Kerngewinn.
Die Bundegesellschaft für Endlagerung (BGE) errichtet im ehemaligen Erzbergwerk Konrad in Salzgitter ein Endlager für feste und verfestigte radioaktive Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die Lage der hierfür benötigten Einlagerungshorizonte muss, im Vorfeld zur bergmännischen Auffahrung, durch Bohrungen erkundet werden. Für die Erkundung des Einlagerungshorizontes des Feldes 5.2 werden 14 Bohrungen mit insgesamt ca. 1 400 Bohrmetern benötigt. Die Bohrungen werden aus 5 verschiedenen Bohrorten mit einer Neigung zwischen 3 Gon und 61 Gon gestoßen unter Verwendung eines Seilkernverfahrens mit Doppelkernrohr und Luftspülung nach DIN EN ISO 22475-1 mit orientiertem Kerngewinn.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bohrungs- und Explorationsarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aufschlussbohrungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.bge.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bge.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E93818781🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-22 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 119-311892
ABl. S-Ausgabe: 119
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schachtanlage Konrad
Bleckenstedter Straße 50
38239 Salzgitter
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlußgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung § 123, § 124 GWB).
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahre unter Ausweisung der anteiligen Umsätze für Vergleichbare Bauleistungen,
— Nachweis oder Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfter,
— Vorlage einer Deckungszusage für den Auftragsfall über das Bestehen einer Betriebhaftpflichtversicherung,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation — alternativ kann auch der Nachweis einer Präqualifizierung eingereicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben über die technische Ausstattung (Geräteliste),
— Nachweis der Qualifikation von Personal als Fachkraft gem. DIN ISO 22475-1 „geotechnische Erkundung und Untersuchung“,
— Referenzen über 5 vergleichbare Projekte/Objekte in den letzten 5 Jahren,
— Angaben zum Qualitätsmanagementsystem (Formblatt „Selbstauskunft zum Qualitätsmanagementsystem“).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§ 12 AtG i. V. m. § 2 Ziff. 3 AtZüV) geprüft und festgestellt ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.bge.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E93818781🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht;
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.