Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren,
Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Unterkriterium Personalstruktur
Objektplanung Freianlagen
≥ 4 Personen = 3 Punkte
3 Personen = 2 Punkte
2 Personen = 1 Punkt
2. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen je Wertungskriterium:
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.
WK Projektleiter 15 v.H.
WK Bauleiter 15 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen),
Des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte
= 2 Referenzen je WK = 2 P.
= 1 Referenz je WK = 1 P.
< 1 Referenz je WK = Ausschluss
2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
Wichtung Qualität der Referenzen
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.
WK Projektleiter 15 v.H.
WK Bauleiter 15 v.H.
Für das Büro/Unternehmen / für den Gesamtprojektleiter / den Bauleiter jeweils:
Wertungskriterium:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Neubau oder Sanierung, Objektplanung Freianlagen) von Freianlagen mit vergleichbaren Anforderungen, mindestens 200.000 EUR Baukosten KG 500 (brutto) gesamt.
A.
Freianlagen mit
— Grünanlagen und Befestigte Flächen/Pflasterflächen um Außenschwimmbecken = 3 Punkte,
— Befestigte Flächen/Pflasterflächen um Außenschwimmbecken = 2 P,
— Befestigte Flächen/Pflasterflächen im Zusammenhang mit sonstigen wassertechnischen Anlagen = 1 P.
B.
≥ 500 000 EUR KG 500 brutto = 3 Punkte
≥ 350 000 EUR und < 500 000 EUR = 2 P.
≥ 200 000 EUR und < 350 000 EUR = 1 P.
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3).