Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach
den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und
des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
wird folgendes System zugrunde gelegt:
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht
eingegangenenTeilnahmeanträge summarisch auf
Vollständigkeit undFehlerlosigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig
oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im
Rahmen des rechtlich
Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,
Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber
einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder
zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern
zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und
Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf
Vorliegen von Ausschlussgründen.
Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen
eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann
gegebenenfalls unter den in §
123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten
Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG,
nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann
nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den
in § 125, § 126 GWB
geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein
zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei
Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus
Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der
Eigenerklärung zur Eignung ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu
vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber
behält
sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,
Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
5. Alle Bewerber die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt
haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft
erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen.
Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge am
20.10.2021, 10:00 Uhr, FEM3-0631-2020
folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Eigenerklärung Fachkundenachweis Hinweis:hier haben Sie die Möglichkeit die geforderten referenzen nachzuweisen
3. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer
Bietergemeinschaft
4. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU
5.Erklärung zur Bildung Bewerbergemeinschaft
6.Formblatt Frauenförderung
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.