Der Kernpunkt des Auftrages ist die Ausstattung, Umrüstung und Inbetriebnahme von 43 Stadtbahnwagen des Typs NGT D12 DD mit einer neuen elektroakustischen Anlage (ELA).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erneuerung der Elektroakustischen Anlagen (ELA) für die Stadtbahnwagen (NGT D12 DD) der DVB AG
DVB_2021_15_027”
Produkte/Dienstleistungen: Passagierinformationssystem📦
Kurze Beschreibung:
“Der Kernpunkt des Auftrages ist die Ausstattung, Umrüstung und Inbetriebnahme von 43 Stadtbahnwagen des Typs NGT D12 DD mit einer neuen elektroakustischen...”
Kurze Beschreibung
Der Kernpunkt des Auftrages ist die Ausstattung, Umrüstung und Inbetriebnahme von 43 Stadtbahnwagen des Typs NGT D12 DD mit einer neuen elektroakustischen Anlage (ELA).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Passagierinformationssystem📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Trachenberger Str. 40
01129 Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG betreibt ein dichtes Netz aus Straßenbahn- und Buslinien, Fährverbindungen sowie Bergbahnen in der Landeshauptstadt des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG betreibt ein dichtes Netz aus Straßenbahn- und Buslinien, Fährverbindungen sowie Bergbahnen in der Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen.
Die aktuellen elektroakustischen Anlagen (ELA) in unseren Straßenbahnen befinden sich seit der Fahrzeugauslieferung, beginnend mit dem ersten NGT 6 DD im Jahr 1995, im Einsatz. Die ältesten Anlagen sind also über 20 Jahren alt. Die elektroakustischen Anlagen in unseren Fahrzeugen sind daher obsolet und sollen erneuert werden.
Der Kernpunkt des Auftrages ist die Ausstattung, Umrüstung und Inbetriebnahme von 43 Stadtbahnwagen des Typs NGT D12 DD mit einer neuen ELA.
Die bestehenden Einbauräume müssen weiter genutzt werden. Die vorhandene 2-Draht NF-Bus Leitung der Notsprechstellen und die Innen- und Außenlautsprecher mit 100V-Technik sind ebenfalls weiterzuverwenden. Die Verbindung zwischen fahrzeugseitiger Verdrahtung und der ELA-Steuereinheit muss über die vorhandene Schnittstelle erfolgen.
Weiterhin muss der AN einen Mess- und Prüfarbeitsplatz beim AG mit den erforderlichen ELA-Komponenten ausstatten.
Die Projektumsetzung erfolgt in den folgenden Phasen:
— Anpassung des Mess- und Prüfarbeitsplatzes;
— Musterumrüstung / Erstinbetriebnahme am Fahrzeug;
— Testbetrieb zur Musterumrüstung;
— Probebetrieb;
— Serienumrüstung.
Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Zusammenhang insbesondere
— Hardwarelieferung und deren Einbau;
— Schulungen;
— Dokumentationen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die 40 bauähnlichen Fahrzeuge vom Typ NGT D8 DD sind als Option getrennt anzubieten. Im Wesentlichen unterscheiden sich die beiden Typen bezogen auf die ELA...”
Beschreibung der Optionen
Die 40 bauähnlichen Fahrzeuge vom Typ NGT D8 DD sind als Option getrennt anzubieten. Im Wesentlichen unterscheiden sich die beiden Typen bezogen auf die ELA darin, dass der NGT D8 DD nur 4 statt 5 Fahrgasttüren besitzt und die räumliche Anordnung der Klemmstellen variiert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Erklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a) Ich/wir erklären, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 123 und § 124 GWB genannten Bestimmungen verurteilt worden und unser Unternehmen gesetzestreu ist.
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masseabgelehnt worden ist und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern) ordnungsgemäß nachgekommen sind.
d) Ich/wir erklären, dass wir Mitglied in der Berufsgenossenschaft (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bieter/ausländisches Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind.
Formblatt zur Eigenerklärung ist Bestandteil zum Teilnahmewettbewerb.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen der erfolgreichen Realisierung von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zum Nachweis der fachlichen Eignung, die mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen der erfolgreichen Realisierung von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zum Nachweis der fachlichen Eignung, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar ist (Mindestanforderung). Referenzbeschreibungen sind als Anlage unter Beachtung Mindestanforderung beizulegen!
Anforderung an die Referenzen:
— Beschreibung der umgesetzten Lösung zu in der Eigenerklärung zur Eignung benannten Referenzen
—— Inhalt der Referenzbeschreibungen (Umfang ca. 3 Seiten DIN A4)
— Systemschaubild;
— Systembeschreibung;
— wesentliche Bauteile/ Komponenten sowie Schnittstellen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestanforderung der Referenzprojekte:
Nachweis der erfolgreichen Realisierung von mindestens 2 Projekten in ÖPNV-Fahrzeugen bevorzugt Schienenfahrzeuge...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestanforderung der Referenzprojekte:
Nachweis der erfolgreichen Realisierung von mindestens 2 Projekten in ÖPNV-Fahrzeugen bevorzugt Schienenfahrzeuge in den letzten 5 Jahren
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit der geforderten Unterlagen und Nachweise sowie die Einhaltung von Formalien,
(2) Prüfung, ob zwingende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit der geforderten Unterlagen und Nachweise sowie die Einhaltung von Formalien,
(2) Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen,
(3) Prüfung der aufgestellten Mindestanforderungen / Mindeststandards an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“— Sicherheit für Vertragserfüllung i. H. v. 5 % des Auftragswertes;
— Sicherheit für Gewährleistung i. H. v. 3 % des Auftragswertes;
— Sicherheit für...”
Geforderte Kautionen und Garantien
— Sicherheit für Vertragserfüllung i. H. v. 5 % des Auftragswertes;
— Sicherheit für Gewährleistung i. H. v. 3 % des Auftragswertes;
— Sicherheit für Anzahlung / Vorauszahlung durch Bürgschaft.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlung von Rechnungen innerhalb 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto nach Rechnungseingang.
Anzahlungen / Vorauszahlungen nur nach...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlung von Rechnungen innerhalb 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto nach Rechnungseingang.
Anzahlungen / Vorauszahlungen nur nach Vereinbarung des Auftragsgebers.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung ILO-Kernarbeitsnorm
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-17
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-06-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-31 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CD10E
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
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Quelle: OJS 2021/S 071-182079 (2021-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-15) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresdner Verkehrsbetriebe AG Trachenberger Str. 40 01129 Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG betreibt ein dichtes Netz aus Straßenbahn- und Buslinien, Fährverbindungen sowie Bergbahnen in der Landeshauptstadt des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG betreibt ein dichtes Netz aus Straßenbahn- und Buslinien, Fährverbindungen sowie Bergbahnen in der Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen.
Die aktuellen elektroakustischen Anlagen (ELA) in unseren Straßenbahnen befinden sich seit der Fahrzeugauslieferung, beginnend mit dem ersten NGT 6 DD im Jahr 1995, im Einsatz. Die ältesten Anlagen sind also über 20 Jahren alt. Die elektroakustischen Anlagen in unseren Fahrzeugen sind daher obsolet und sollen erneuert werden.
Der Kernpunkt des Auftrages ist die Ausstattung, Umrüstung und Inbetriebnahme von 43 Stadtbahnwagen des Typs NGT D12 DD mit einer neuen ELA.
Die bestehenden Einbauräume müssen weiter genutzt werden. Die vorhandene 2-Draht NF-Bus Leitung der Notsprechstellen und die Innen- und Außenlautsprecher mit 100V-Technik sind ebenfalls weiterzuverwenden. Die Verbindung zwischen fahrzeugseitiger Verdrahtung und der ELA-Steuereinheit muss über die vorhandene Schnittstelle erfolgen.
Weiterhin muss der AN einen Mess- und Prüfarbeitsplatz beim AG mit den erforderlichen ELA-Komponenten ausstatten.
Die Projektumsetzung erfolgt in den folgenden Phasen:
- Anpassung des Mess-und Prüfarbeitsplatzes
- Musterumrüstung / Erstinbetriebnahme am Fahrzeug
- Testbetrieb zur Musterumrüstung
- Probebetrieb
- Serienumrüstung
Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Zusammenhang insbesondere
- Hardwarelieferung und deren Einbau
- Schulungen,
- Dokumentationen
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die 40 bauähnlichen Fahrzeuge vom Typ NGT D8 DD sind als Option getrennt anzubieten. Im Wesentlichen unterscheiden sich die beiden Typen bezogen auf die ELA...”
Beschreibung der Optionen
Die 40 bauähnlichen Fahrzeuge vom Typ NGT D8 DD sind als Option getrennt anzubieten. Im Wesentlichen unterscheiden sich die beiden Typen bezogen auf die ELA darin, dass der NGT D8 DD nur vier statt fünf Fahrgasttüren besitzt und die räumliche Anordnung der Klemmstellen variiert.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 071-182079
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: DVB_2021_15_027
Titel:
“Erneuerung der Elektroakustischen Anlagen für die Stadtbahnwagen (NGT D12 DD) der DVB AG”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-31 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CRJX7
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
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Quelle: OJS 2022/S 035-091278 (2022-02-15)