Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf
www.dtvp.de barierrefrei bereitgestellt. Um an der Bieterkommunikation teilzunehmen und auch für die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie später (nach Aufforderung durch die Vergabestelle) der Angebote ist eine Registrierung der Bieter auf dem DTVP notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
— Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL:
http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
— Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§ 12 BGB),
— Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin zu nennen, der / die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus,
— Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehende Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Teilnahmeänträge /Angebote ausgeschlossen.
Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
GSI wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s. u.) bewerten. GSI behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden die Bieter, mit denen GSI verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. GSI wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
— Preis: 30 %,
— Leistungskriterien: 70 %.
Hinweis - Ortsbegehung / Ortsbesichtigung
Die vom Bieter zu erbringende Leistung ist eindeutig und erschöpfend im Lastenheft „Erneuerung der Großteile-Verkupferungsage“ beschrieben.
Sollte trotzdem eine Ortsbegehung / Ortsbesichtigung gewünscht sein, besteht die Möglichkeit dazu in der 2. Phase der Ausschreibung, in Abhängigkeit der zum Zeitpunkt auf dem Betriebsgelände der GSI / FAIR geltenden Corona-Bestimmanlungen sowie den Vorgaben des Landes Hessen und des Bundes dazu. Solche Besichtigungen finden voraussichtlich in den KWs 35/36/37 2021statt.
Ortsbesichtigungen werden nach Bietern getrennt und ansonsten unter gleichen Bedingungen durchgeführt sowie parallel protokolliert.
Die Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRK3.