Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik in der Integrierten Leitstelle Traunstein (Erneuerungszyklus 120 Monate) - Los 2: Leitstellenmöbel
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein (ZRF) ist Träger der Integrierten Leitstelle Traunstein. Um die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten Leitstelle auf Dauer zu gewährleisten, muss die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) der Leitstelle regelmäßig erneuert werden. Um dies zu gewährleisten, sind für die notwendigen Folgeanschaffungen Erneuerungszyklen von 60 Monaten (Phase 1) für die in Teil A sowie von 120 Monaten (Phase 2) für IuK-Systeme vorgesehen. Der Erneuerungszyklus 120 Monate beinhaltet dabei auch die Phase 1 (60 Monate). Der Auftrag umfasst die Leitstellenmöbel/-tische für den Erneuerungszyklus von 120 Monaten (Phase 2). Im Zuge der Erneuerung werden sämtliche Leitstellentische nebst Zubehör ausgetauscht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein (ZRF) ist Träger der Integrierten Leitstelle Traunstein. Um die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten Leitstelle auf Dauer zu gewährleisten, muss die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) der Leitstelle regelmäßig erneuert werden.
Um dies zu gewährleisten, sind für die notwendigen Folgeanschaffungen Erneuerungszyklen von 60 Monaten (Phase 1) für die in Teil A sowie von 120 Monaten (Phase 2) für IuK-Systeme vorgesehen. Der Erneuerungszyklus 120 Monate beinhaltet dabei auch die Phase 1 (60 Monate).
Der Auftrag umfasst die Leitstellenmöbel/-tische für den Erneuerungszyklus von 120 Monaten (Phase 2). Im Zuge der Erneuerung werden sämtliche Leitstellentische nebst Zubehör ausgetauscht.
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein (ZRF) ist Träger der Integrierten Leitstelle Traunstein. Um die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten Leitstelle auf Dauer zu gewährleisten, muss die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) der Leitstelle regelmäßig erneuert werden.
Um dies zu gewährleisten, sind für die notwendigen Folgeanschaffungen Erneuerungszyklen von 60 Monaten (Phase 1) für die in Teil A sowie von 120 Monaten (Phase 2) für IuK-Systeme vorgesehen. Der Erneuerungszyklus 120 Monate beinhaltet dabei auch die Phase 1 (60 Monate).
Der Auftrag umfasst die Leitstellenmöbel/-tische für den Erneuerungszyklus von 120 Monaten (Phase 2). Im Zuge der Erneuerung werden sämtliche Leitstellentische nebst Zubehör ausgetauscht.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein
Postanschrift: Gewerbepark Kaserne 15a
Postleitzahl: 83278
Postort: Traunstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.ils-ts.de🌏
E-Mail: josef.gschwendner@zrf-traunstein.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E19396895🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E19396895🌏
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion „Angebot abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax der auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion „Angebot abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax der auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein (ZRF) ist Träger der Integrierten Leitstelle Traunstein. Um die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten Leitstelle auf Dauer zu gewährleisten, muss die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) der Leitstelle regelmäßig erneuert werden.
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein (ZRF) ist Träger der Integrierten Leitstelle Traunstein. Um die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten Leitstelle auf Dauer zu gewährleisten, muss die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) der Leitstelle regelmäßig erneuert werden.
Um dies zu gewährleisten, sind für die notwendigen Folgeanschaffungen Erneuerungszyklen von 60 Monaten (Phase 1) für die in Teil A sowie von 120 Monaten (Phase 2) für IuK-Systeme vorgesehen. Der Erneuerungszyklus 120 Monate beinhaltet dabei auch die Phase 1 (60 Monate).
Um dies zu gewährleisten, sind für die notwendigen Folgeanschaffungen Erneuerungszyklen von 60 Monaten (Phase 1) für die in Teil A sowie von 120 Monaten (Phase 2) für IuK-Systeme vorgesehen. Der Erneuerungszyklus 120 Monate beinhaltet dabei auch die Phase 1 (60 Monate).
Der Auftrag umfasst die Leitstellenmöbel/-tische für den Erneuerungszyklus von 120 Monaten (Phase 2). Im Zuge der Erneuerung werden sämtliche Leitstellentische nebst Zubehör ausgetauscht.
Hier ausgeschreiben wird die Lieferung und Montage der Möbel einschließlich Entsorgung der Altmöbel. Der genaue Auftragsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, dort insbesondere dem Entwurf des Liefervertrags (Vergabeunterlage D), sowie dem Lastenheft und dem Leistungsverzeichnis (Vergabeunterlage C.1 und C.2).
Hier ausgeschreiben wird die Lieferung und Montage der Möbel einschließlich Entsorgung der Altmöbel. Der genaue Auftragsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, dort insbesondere dem Entwurf des Liefervertrags (Vergabeunterlage D), sowie dem Lastenheft und dem Leistungsverzeichnis (Vergabeunterlage C.1 und C.2).
Dauer: 60 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Traunstein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Basisinformationen zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.).
A) Basisinformationen zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.).
B) Angaben zu einer Eintragung ins Handelsregister sowie zu einer Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (soweit zutreffend) (Formblatt B.3.).
C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind. (Formblatt B. 4.).
C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind. (Formblatt B. 4.).
D) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B. 5.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise, insbesondere der Nachweis einer Haftpflichtversicherung im geforderten Umfang, von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B. 5.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise, insbesondere der Nachweis einer Haftpflichtversicherung im geforderten Umfang, von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers / sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs.1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.6.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers / sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs.1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.6.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind. (Formblatt B.4 .),
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind. (Formblatt B.4 .),
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 wird ausdrücklich hingewiesen.
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
F) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall und Jahr in Höhe von:
- 3,0 Mio. EUR für Personenschäden;
- 1,5 Mio. EUR für Umwelt- und Sachschäden;
- 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B. 7.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B. 7.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B. 8.).
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen für Möbel von Leitstellen.
Mindeststandards:
zu G): Gefordert ist für die 3 anzugebenden Geschäftsjahre im Durchschnitt ein Umsatz von mindestens 750.000 EUR netto pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
H) Allgemeine Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Kalenderjahren (seit 2016) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragsgegenstands (Möbel, Anzahl der Einsatzleitplätze), der Leistungszeit, des genauen Referenzinhabers (Unternehmen, das die Referenz vorweisen kann), des Ansprechpartners, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts. Vergleichbare Dienstleistungen sind im vorliegenden Fall Lieferleistungen von Möbeln für Leitstellen (Formblatt B.9.).
H) Allgemeine Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Kalenderjahren (seit 2016) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragsgegenstands (Möbel, Anzahl der Einsatzleitplätze), der Leistungszeit, des genauen Referenzinhabers (Unternehmen, das die Referenz vorweisen kann), des Ansprechpartners, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts. Vergleichbare Dienstleistungen sind im vorliegenden Fall Lieferleistungen von Möbeln für Leitstellen (Formblatt B.9.).
I) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, einschließlich Angabe der Erfahrung und Qualifikation (Formblatt B.10.).
J) Vorliegen einer Zertifizierung des Bieters / der Bietergemeinschaft gem. DIN EN ISO 9001 (Zertifizierung des Qualitätsmanagements). Ein Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 durch die zertifizierende Stelle muss den Angebotsunterlagen beiliegen (Formblatt B.11.).
J) Vorliegen einer Zertifizierung des Bieters / der Bietergemeinschaft gem. DIN EN ISO 9001 (Zertifizierung des Qualitätsmanagements). Ein Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 durch die zertifizierende Stelle muss den Angebotsunterlagen beiliegen (Formblatt B.11.).
Mindeststandards:
zu H):
Mindestanforderung: Gefordert sind mindestens 3 (drei) Referenzen für Lieferleistungen von Möbeln für Leitstellen in den letzten 5 Kalenderjahren (seit 2016), die folgende Anforderungen erfüllen:
- das Referenzprojekt betraf eine Leitstelle im Sicherheitsbereich und;
Mindestanforderung: Gefordert sind mindestens 3 (drei) Fachkräfte, die für den vorgesehenen Auftrag eingesetzt werden sollen und in Bezug auf die Herstellung und Lieferung der Möbel Erfahrung bzw. Fachkenntnisse vorweisen können.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 154-408781 (2021-08-06)
Ergänzende Angaben (2021-08-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-445714
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 154-408781
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Angebotsfrist wird um 1 Woche verlängert, d.h. bis zum 17.09.2021, 10:00 Uhr
Quelle: OJS 2021/S 171-445714 (2021-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 143108.26 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-26 📅
Name: Eurofunk Kappacher Deutschland GmbH
Postort: Ainring
Land: Deutschland 🇩🇪 Berchtesgadener Land
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 143108.26 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2021/S 240-630854 (2021-12-07)