Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Dem Teilnahmeantrag sind mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens 3 Jahren beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
— Lösung vergleichbarer komplexer Aufgabenstellung,
— Lösung vergleichbarer logistischer Herausforderungen,
— Nachweis über vergleichbare Tätigkeiten im EU und nicht EU Ländern,
— Realisierung erfolgte unter ähnlicher technischen und organisatorischen Voraussetzungen,
— Erfahrungen mit Umbauten bei laufendem Sendebetrieb,
— Projektstruktur (Verantwortlichkeiten, Entscheidungskompetenz der jeweiligen Mitarbeiter*innen),
— Risikomanagement,
— Changemanagement (Mehrungen / Minderungen).
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Auftragswert/Umsatz in TEUR,
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz),
— Möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage -Referenzen“ zu machen. Die Anlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bewerber gemachten Angaben. Der Bewerber hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bewerber auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Sonstige spezielle Eignungsanforderungen gem. 46 Abs. 3 VgV
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
— Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.