Zusätzliche Informationen
Die Unternehmen, welche Leistungen in Los 1 und Los 2 erbringen, müssen unabhängig voneinander sein, weil die fachliche Konzeption der Anforderungen in erster Linie fachlichen Aspekten folgen muss und nicht überwiegend an den Möglichkeiten der technischen Realisierung ausgerichtet werden darf. Teilnahmeanträge sind daher nur für ein Los zulässig und somit entweder für das Los 1 oder das Los 2 einzureichen. Eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren in beiden Losen ist nicht zulässig. Diese Regelung erstreckt sich auch auf jegliche Konsortialpartner des Bewerbers.
Als Konsortialpartner gelten alle Unternehmen bzw. Wirtschaftsteilnehmer, die auf Bewerberseite an dem Vergabeverfahren teilnehmen bzw. den Auftrag ausführen, also Bewerber und Bieter (ebenso Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. einer Bietergemeinschaft bzw. einer Arbeitsgemeinschaft) sowie Auftragnehmer und Unterauftragnehmer.
Der Aufraggeber beabsichtigt, im Zusammenhang mit dem Projekt "Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)" in einem weiteren gesonderten Vergabeverfahren Leistungen zur "Unterstützung für Qualitätssicherung und Test für den Informationsverbund FIU" zu beschaffen. Da die vorstehend beschriebenen Leistungen im Rahmen der Qualitätssicherung und Tests der Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmer des Loses 2 eingesetzt werden, müssen die Leistungserbringer unabhängig sein von dem Auftragnehmer des Loses 2. Vor diesem Hintergrund wird der Auftragnehmer des Loses 2 vertraglich zur Unabhängigkeit von Leistungserbringern für zur "Unterstützung für Qualitätssicherung und Test für den Informationsverbund FIU" verpflichtet. Regelung erstreckt sich auch auf jegliche Konsortialpartner des Bewerbers.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten - hier Umsatzangaben - eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, so hat dieses Unternehmen im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner zu haften und diesbezüglich die losspezifische Erklärung "Vorlage Mittelbereitstellungserklärung (Los 1)" bzw. "Vorlage Mittelbereitstellungserklärung (Los 2)" abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich im Los 1 vor, den Zuschlag bereits nach Prüfung und Bewertung der Erstangebote zu erteilen, sofern ein zuschlagsreifes Angebot vorliegt. In diesem Fall werden keine Verhandlungen durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, im Los 1 auf schriftlichem Weg zu verhandeln und auf eine Angebotspräsentation zu verzichten.
Anforderungen zur Bewerberkonstellation und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu den Losen 1 und 2:
Für Los 1:
[A]1.1-Darstellung der Bewerberkonstellation-Angaben zur Bewerberkonstellation (Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaft und deren Mitglieder/Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner /in Aussicht genommene Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner) sowie Aufteilung der Leistungen sind darzulegen;
Im Falle einer Eignungsleihe ist für Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner/in Aussicht genommene Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner die "Vorlage Verpflichtung zur Mittelbereitstellung Unterauftragnehmer (Los 1)" einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, bzgl. der Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner/in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner, die Teile des Auftrages erbringen sollen, ohne dass auf ihre Eignung Bezug genommen wird, vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unverzüglich und innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser (in Aussicht genommenen) Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner zur Verfügung stehen.
Angaben zur Bewerberkonstellation werden bei Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Prüfung der Eignung (und daneben auch bei Prüfung der Ausführungsbedingungen und der Versorgungssicherheit) berücksichtigt; Einreichen einer Eigenerklärung
Für Los 2:
[A]1.1-Darstellung der Bewerberkonstellation-Angaben zur Bewerberkonstellation (Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaft und deren Mitglieder/Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner /in Aussicht genommene Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner) sowie Aufteilung der Leistungen sind darzulegen;
Im Falle einer Eignungsleihe ist für Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner/in Aussicht genommene Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner die "Vorlage Verpflichtung zur Mittelbereitstellung Unterauftragnehmer (Los 2)" einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, bzgl. der Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner/in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner, die Teile des Auftrages erbringen sollen, ohne dass auf ihre Eignung Bezug genommen wird, vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unverzüglich und innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser (in Aussicht genommenen) Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner zur Verfügung stehen.
Es sind Angaben zu machen, welche Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner Standardsoftware erstellen bzw. liefern bzw. implementieren bzw. überlassen werden oder sonstige Software erstellen bzw. liefern bzw. implementieren bzw. überlassen werden oder Hersteller von zu liefernder bzw. überlassender Software sind.
Angaben zur Bewerberkonstellation werden bei Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Prüfung der Eignung (und daneben auch bei Prüfung der Ausführungsbedingungen und der Versorgungssicherheit) berücksichtigt; Einreichen einer Eigenerklärung
Für Lose 1 und 2 gelten folgende Anforderungen an das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
[A]1.2-Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe gem. § 147, §123 GWB i.V.m. § 23 VSVgV-Unternehmen darf keine der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe aufweisen; ggf. Nachweis einer Selbstreinigung gem. § 125 GWB; losspezifische Eigenerklärung
[A]1.3-Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 147, 124 GWB i.V.m. § 24 VSVgV-Unternehmen soll keinen der in § 147, 124 GWB bzw. 21 AentG, § 98c AufenthG; § 19 MiLoG; § 21 SchwarzArbG aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe aufweisen; ggf. Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB; liegen fakultative Ausschlussgründe vor, entscheidet der Auftraggeber nach Ermessen über die Notwendigkeit eines Ausschlusses; losspezifische Eigenerklärung
In beiden Losen sind folgende verfahrensbezogene Erklärungen abzugeben (Ausschlusskriterium [A]):
— Erklärung zur Weitergabe von Dokumente, Unterlagen und Informationen etc. an Dritte
— Erklärung zum Datenschutz
— Erklärung zur Akteneinsicht
— Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen
— Verschwiegenheitserklärung bzgl. der Dauer des Vergabeverfahrens (Eigenerklärung "Vorlage Verschwiegenheitserklärung")
Details zu vorstehenden Erklärungen werden konkretisierte in den Teilnahmebedingungen, insbesondere der "Eignungsbewertungsmatrix" zu den Losen 1 und 2; sowie der Eigenerklärung gem. "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen"
Der Auftraggeber ist vom Bewerber während des Vergabeverfahrens unverzüglich davon zu informieren, wenn sich eine Änderung von Umständen ergibt, aufgrund derer die abgegebenen Erklärungen nicht mehr zutreffend sind.
Im Rahmen der Prüfung der Mindestanforderungen wird anhand der eingereichten Erklärungen und geforderter Nachweise geprüft und festgestellt, ob Ausschlusskriterien bzw. A-Kriterien ([A]) sowie unter "Mindeststandards" ausgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
Sofern - ggf. nach einer erfolgten Nachforderung und/oder Aufklärung - die Erfüllung aller Mindestanforderungen nicht festgestellt werden kann, wird der Teilnahmeantrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen und der Bewerber wird nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Kommunikation / Übermittlung von Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch über das Kommunikationsmittel E-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de).
Die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de). Die Einreichung des Teilnahmeantrags ist nur in elektronischer Form möglich, wobei der Teilnahmeantrag entweder mit einer gültigen fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen ist.
Nähere Angaben, welche Teilnehmer am Vergabeverfahren auf Bewerberseite, welche Erklärungen und Nachweise vorzulegen haben, finden sich in den Begleitunterlagen zum Teilnahmewettbewerb, insbesondere den Teilnahmebedingungen.
Hinweis:
Die Angaben der hiesigen Auftragsbekanntmachung werden in den Begleitunterlagen zum Teilnahmewettbewerb, insbesondere den Teilnahmebedingungen, die über die über die Internet-Adresse unter dem Elektronischer Zugang zu Informationen (siehe I.1)) bezogen werden können, konkretisiert.
Insbesondere werden Mindestanforderungen (insb. [A]-Kriterien) an die Eignung sowie Bewertungskriterien [B] für Los 1 und Los 2 im jeweiligen Dokument "Eignungsbewertungsmatrix" sowie ggf. in den Eigenerklärungen konkretisiert. Mindestanforderungen auf Grundlage von Ausführungsbedingungen werden im Dokument "Übersicht Ausführungsbedingungen" (Anlagen) sowie ggf. in den Eigenerklärungen konkretisiert. Bewerberseitig auszufüllen ist die "Vorlage Erklärungsbogen zu Ausführungsbedingungen" zu den jeweiligen Losen.
Ergänzend wird zu verfahrensbezogenen Vorgaben (z.B. zum Datenschutz) als Mindestanforderung die Einreichung entsprechender Erklärungen gefordert.