Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (
https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15
ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu
beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
— Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG
durchgeführt (
https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die
Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche
Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich
ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich
über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine
Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher
Sprache.
Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der
Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote,
insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es
liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in
ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und
dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die
sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener
Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu
informieren, die auf dem o. g. Portals eingestellt werden.
Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG
können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die
Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer
Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im
Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren
setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im
Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften
ist nicht zulässig.
— Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu
verwenden. Änderungen des Bieters an den vorgegebenen Texten
berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.