1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter
www.subreport/ELViS heruntergeladen werden.
b) Für das Angebot sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Angebote sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b BGB (nicht mit elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bietergemeinschaften:
a) Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bieterergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigen Bieter auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 1.5 Formblatt 4 mit dem Angebot vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bieter die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bieter hat mit dem Angebot die in Ziffer 20 des Aufforderungsschreibens genannten Anlagen vorzulegen.
c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die Verpflichtungserklärung (Anlage 1.5 Formblatt 4) vorzulegen.
5) Sicherheiten Spätestens nach Information über den Zuschlag sind bis zum Ende der zehntägigen Stillhaltefrist nach § 134 GWB Sicherheiten in Form von Vorauszahlungsbürgschaften, Gewährleistungsbürgschaft und Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen. Diese sind durch die vorgegebenen Formblätter (Anlagen 1.6.1, 1.6.2, 1.6.3) nachzuweisen. Stellt der für den Zuschlag vorgesehene Bieter die Sicherheiten nicht in dem vorgegebenen Zeitraum (zehn Kalendertage nach Information über die Wertung), so kann der Auftraggeber den Zuschlag verweigern und an den nächstplatzierten Bieter vergeben.