Bauleistungen zur Errichtung einer Rettungszentrale im Generalunternehmerverfahren mit ca. 8.730 m³ Bruttorauminhalt und 2.065 m² Bruttogrundfläche im Gemeindegebiet.
Näheres siehe veröffentlichte Ausschreibungsunterlagen auf dem Vergabemarktplatz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung einer Rettungszentrale
203-2021
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Bauleistungen zur Errichtung einer Rettungszentrale im Generalunternehmerverfahren mit ca. 8.730 m³ Bruttorauminhalt und 2.065 m² Bruttogrundfläche im...”
Kurze Beschreibung
Bauleistungen zur Errichtung einer Rettungszentrale im Generalunternehmerverfahren mit ca. 8.730 m³ Bruttorauminhalt und 2.065 m² Bruttogrundfläche im Gemeindegebiet.
Näheres siehe veröffentlichte Ausschreibungsunterlagen auf dem Vergabemarktplatz.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3453323.30 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Ort der Leistung: Oder-Spree🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: GVZ Freienbrink Eichenstraße 8 15537 Grünheide (Mark) /OT Freienbrink
Beschreibung der Beschaffung:
“europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (siehe Ausschreibungsunterlagen)” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3453323.30 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-05-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHARZWW
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 243-639500 (2021-12-10)