1. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtswirksam unterzeichnet ist und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Für den Teilnahmeantrag ist ausschließlich der Bewerberbogen nebst Anlagen zu verwenden.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben – Erklärungen und Nachweise bis zu einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
2. Ausländische Bewerber haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzt vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
3. Sämtliche Nachweise, Auszüge und Bescheinigungen müssen aktuell und gültig sein.
4. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache und eigenhändig unterschrieben direkt über die Vergabeplattform „subreport“ elektronisch einzureichen (
https://www.subreport.de/E71784425).
5. Mit Einreichung der Bewerbung haben die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren (einschließlich eines etwaigen Nachprüfverfahrens) bis zur Zuschlagserteilung zu benennen und sich zu verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften.
6. Der Auftraggeber behält sich gem. § 15 Abs. 4 SektVO das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
7. Fragen zum Teilnahmeantrag oder zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport-ELVIS und so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter
https://www.subreport.de/E71784425 abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren. Fragen zur Kommunikationsabwicklung sind direkt an subreport zu richten (Telefonnummer +49 221/985780). Sonstige Fragen sind an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben zur Dokumentation des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.