Das Städtische Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, beabsichtigt die Errichtung und spätere Vermietung eines Multifunktionsgebäudes auf seiner Liegenschaft in der Delitzscher Straße 141. Das Gebäude ist zur Nutzung als zentraler Standort für Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Leipziger Norden, als Parkhaus für Beschäftigte der St. Georg Unternehmensgruppe und Privatpersonen sowie als Büro- und Arbeitsgebäude für Unternehmen der Biomedizinbranche vorgesehen. Das Multifunktionsgebäude besteht aus 3 funktional zu trennenden Bereichen: Untergeschoss und Erdgeschoss: Rettungswache mit - Parkflächen für bis zu 30 Rettungsfahrzeuge - allen notwendigen Logistik-, Reinigungs- und Wartungsflächen - Umkleiden und Sanitäranlagen - Dienst- und Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter 2. Obergeschoss bis 5. Obergeschoss: Kopfbau mit Gewerbeflächen für Büro- und Labornutzung 5 Parketagen mit insgesamt ca. 400 Stellplätzen Insgesamt ist das Gebäude mit folgenden Eckdaten konzipiert: - Gebäudegrundfläche: ca. 35 m x 75 m - Bruttogeschossfläche: ca. 18.400 m² - Gesamtkosten: max. 26 Mio. Euro
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 081 21
Kurze Beschreibung:
Das Städtische Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, beabsichtigt die Errichtung und spätere Vermietung eines Multifunktionsgebäudes auf seiner Liegenschaft in der Delitzscher Straße 141. Das Gebäude ist zur Nutzung als zentraler Standort für Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Leipziger Norden, als Parkhaus für Beschäftigte der St. Georg Unternehmensgruppe und Privatpersonen sowie als Büro- und Arbeitsgebäude für Unternehmen der Biomedizinbranche vorgesehen.
Das Multifunktionsgebäude besteht aus 3 funktional zu trennenden Bereichen:
Untergeschoss und Erdgeschoss:
Rettungswache mit
- Parkflächen für bis zu 30 Rettungsfahrzeuge
- allen notwendigen Logistik-, Reinigungs- und Wartungsflächen
- Umkleiden und Sanitäranlagen
- Dienst- und Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter
2. Obergeschoss bis 5. Obergeschoss:
Kopfbau mit Gewerbeflächen für Büro- und Labornutzung
5 Parketagen mit insgesamt ca. 400 Stellplätzen
Insgesamt ist das Gebäude mit folgenden Eckdaten konzipiert:
- Gebäudegrundfläche: ca. 35 m x 75 m
- Bruttogeschossfläche: ca. 18.400 m²
- Gesamtkosten: max. 26 Mio. Euro
Das Städtische Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, beabsichtigt die Errichtung und spätere Vermietung eines Multifunktionsgebäudes auf seiner Liegenschaft in der Delitzscher Straße 141. Das Gebäude ist zur Nutzung als zentraler Standort für Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Leipziger Norden, als Parkhaus für Beschäftigte der St. Georg Unternehmensgruppe und Privatpersonen sowie als Büro- und Arbeitsgebäude für Unternehmen der Biomedizinbranche vorgesehen.
Das Multifunktionsgebäude besteht aus 3 funktional zu trennenden Bereichen:
Untergeschoss und Erdgeschoss:
Rettungswache mit
- Parkflächen für bis zu 30 Rettungsfahrzeuge
- allen notwendigen Logistik-, Reinigungs- und Wartungsflächen
- Umkleiden und Sanitäranlagen
- Dienst- und Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter
2. Obergeschoss bis 5. Obergeschoss:
Kopfbau mit Gewerbeflächen für Büro- und Labornutzung
5 Parketagen mit insgesamt ca. 400 Stellplätzen
Insgesamt ist das Gebäude mit folgenden Eckdaten konzipiert:
Die Unternehmen übermitteln, soweit nicht Laufe des Verfahrens abweichende Mitteilungen erfolgen, ihre Teilnahmeanträge sowie Angebote in Textform nach § 126b BGB über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de nach näherer Maßgabe dieser Bedingungen. Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten (auch per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die erforderlichen Unterlagen sind entweder je einzeln und mit Bezeichnung des Inhaltes als PDF-Datei hochzuladen, oder es erfolgt die Abgabe in einem gesamten Dokument als PDF-Datei. Eine PDF-Datei darf nicht größer sein als 100 MB.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RAFN
Die Unternehmen übermitteln, soweit nicht Laufe des Verfahrens abweichende Mitteilungen erfolgen, ihre Teilnahmeanträge sowie Angebote in Textform nach § 126b BGB über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de nach näherer Maßgabe dieser Bedingungen. Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten (auch per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die erforderlichen Unterlagen sind entweder je einzeln und mit Bezeichnung des Inhaltes als PDF-Datei hochzuladen, oder es erfolgt die Abgabe in einem gesamten Dokument als PDF-Datei. Eine PDF-Datei darf nicht größer sein als 100 MB.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RAFN
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Städtische Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, beabsichtigt die Errichtung und spätere Vermietung eines Multifunktionsgebäudes auf seiner Liegenschaft in der Delitzscher Straße 141. Das Gebäude ist zur Nutzung als zentraler Standort für Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Leipziger Norden, als Parkhaus für Beschäftigte der St. Georg Unternehmensgruppe und Privatpersonen sowie als Büro- und Arbeitsgebäude für Unternehmen der Biomedizinbranche vorgesehen.
Das Städtische Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, beabsichtigt die Errichtung und spätere Vermietung eines Multifunktionsgebäudes auf seiner Liegenschaft in der Delitzscher Straße 141. Das Gebäude ist zur Nutzung als zentraler Standort für Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Leipziger Norden, als Parkhaus für Beschäftigte der St. Georg Unternehmensgruppe und Privatpersonen sowie als Büro- und Arbeitsgebäude für Unternehmen der Biomedizinbranche vorgesehen.
Das Multifunktionsgebäude besteht aus 3 funktional zu trennenden Bereichen:
Untergeschoss und Erdgeschoss:
Rettungswache mit
- Parkflächen für bis zu 30 Rettungsfahrzeuge
- allen notwendigen Logistik-, Reinigungs- und Wartungsflächen
- Umkleiden und Sanitäranlagen
- Dienst- und Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter
2. Obergeschoss bis 5. Obergeschoss:
Kopfbau mit Gewerbeflächen für Büro- und Labornutzung
5 Parketagen mit insgesamt ca. 400 Stellplätzen
Insgesamt ist das Gebäude mit folgenden Eckdaten konzipiert:
- Gebäudegrundfläche: ca. 35 m x 75 m
- Bruttogeschossfläche: ca. 18.400 m²
- Gesamtkosten: max. 26 Mio. Euro
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Ausschreibung, der folgenden im Einzelnen vereinbarten Architekten- und Ingenieurleistungen für das Vorhaben "Multifunktionsgebäude - Neubau Rettungszentrum Nord".
Im Leistungsbild "Teil 3, Objektplanung":
- Abschnitt 1 "Gebäude und Innenräume" gemäß § 33 bis 37 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Leistung umfasst neben der Planung und Realisierung des Neubaus, der lagemäßigen Einordnung auf dem Grundstück auch die Anbindung an das Straßennetz des Klinikums sowie an die Delitzscher Straße. Dabei ist die bereits mit der Stadtplanung abgestimmte Konzeptidee zu Grunde zu legen und das beiliegende Funktions- und Raumprogramm umzusetzen.
Die Leistung umfasst neben der Planung und Realisierung des Neubaus, der lagemäßigen Einordnung auf dem Grundstück auch die Anbindung an das Straßennetz des Klinikums sowie an die Delitzscher Straße. Dabei ist die bereits mit der Stadtplanung abgestimmte Konzeptidee zu Grunde zu legen und das beiliegende Funktions- und Raumprogramm umzusetzen.
Das Gebäude soll, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Klimazielen der Stadt Leipzig, einen wesentlichen Beitrag zur Einsparung von Energie leisten und erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung nutzen. Die optimale Ausrichtung des Gebäudes bietet ideale Voraussetzungen für Photovoltaikflächen. Diese sind in Abstimmung mit den Stadtwerken zu konzipieren.
Das Gebäude soll, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Klimazielen der Stadt Leipzig, einen wesentlichen Beitrag zur Einsparung von Energie leisten und erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung nutzen. Die optimale Ausrichtung des Gebäudes bietet ideale Voraussetzungen für Photovoltaikflächen. Diese sind in Abstimmung mit den Stadtwerken zu konzipieren.
Der Auftraggeber erwartet die Planung eines "Klimaneutralen Gebäudes" (Carbon Neutral Building).
Neben dem Energieverbrauch in der Nutzungsphase des Gebäudes, sind schwerpunktmäßig der Einsatz nachhaltiger Bau- und Dämmstoffe sowie eine recyclingfreundliche Baustoffauswahl und die daraus resultierende sortenreine Wiedergewinnung zu betrachten.
Das Gebäude soll entsprechend der Nutzungsart barrierefrei hergestellt werden.
Dauer: 33 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: - entsprechend stufenweiser Beauftragung der Leistungsphasen
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4. Für das Projekt beträgt der mögliche Gesamtumfang die Leistungsphasen 1 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Städtisches Klinikum "St. Georg" Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
5.2.a) Nachweis des Berufsstandes "Architekt oder Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung" für den vorgesehenen Projektleiter. Der Nachweis ist durch Beifügung einer Abschrift der Eintragung, einer Bestätigung oder eines Ausdrucks des Mitgliederverzeichnisses einer Architekten-/Ingenieurkammer zu erbringen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft. Nachweis des Berufsstandes "Architekt, Ingenieur oder Techniker" für den vorgesehenen Bauleiter gem. § 75 Abs. 2 VgV.
5.2.a) Nachweis des Berufsstandes "Architekt oder Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung" für den vorgesehenen Projektleiter. Der Nachweis ist durch Beifügung einer Abschrift der Eintragung, einer Bestätigung oder eines Ausdrucks des Mitgliederverzeichnisses einer Architekten-/Ingenieurkammer zu erbringen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft. Nachweis des Berufsstandes "Architekt, Ingenieur oder Techniker" für den vorgesehenen Bauleiter gem. § 75 Abs. 2 VgV.
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
5.2.b) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt "Interessenkonflikt" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft.
5.2.c) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden; ferner Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG vorliegen. Das Formblatt "Fehlen von Ausschlussgründen" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5.1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden; ferner Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG vorliegen. Das Formblatt "Fehlen von Ausschlussgründen" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung abgeben.
5.3.a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen Objektplanung Gebäude, Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung, sofern der Bieter bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5.3.a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen Objektplanung Gebäude, Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung, sofern der Bieter bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit
dessen Bestehen.
Das Formblatt "Umsatz" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Umsatz abgeben.
5.3.b) Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von je 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Vorlage des Versicherungsscheins in Kopie.
Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine formlose Eigenerklärung des Bieters beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme wie gefordert, erhöht wird. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft bei geringerer Deckungssumme die Erklärung zur Erhöhung im Auftragsfall beifügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine formlose Eigenerklärung des Bieters beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme wie gefordert, erhöht wird. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft bei geringerer Deckungssumme die Erklärung zur Erhöhung im Auftragsfall beifügen.
5.3. c) Personal: Durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Personen in den Bereichen Objektplanung Gebäude, Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung mit der Qualifikation "Architekt, Ingenieur oder Techniker" inkl. Inhaber in den letzten drei Jahren. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Personal abgeben. Das Formblatt "Personal" ist zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5.3. c) Personal: Durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Personen in den Bereichen Objektplanung Gebäude, Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung mit der Qualifikation "Architekt, Ingenieur oder Techniker" inkl. Inhaber in den letzten drei Jahren. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Personal abgeben. Das Formblatt "Personal" ist zu verwenden.
Mindeststandards:
zu 5.3.a) Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein Umsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr von 600.000 EUR. Der Mindestumsatz ist von der Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.
zu 5.3.c) Mindestanforderung ist eine Anzahl von 6 Architekten / Ingenieuren / Technikern pro Jahr. Die Mindestanforderung ist von der Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5.4. Referenz für erbrachte Grundleistungen der LP 1 bis 8
Jeder Bewerber muss geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV aus den letzten höchstens fünf Jahren nachweisen; Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU. Hierfür sind Referenzobjekte zu benennen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen für Aufträge in den Leistungsphasen 1 bis 8 (gem. Teil 3, Abschnitt 1, § 33 bis 37 HOAI 2021), beim Bau oder Umbau in einem Krankenhaus, einer Rettungswache oder in vergleichbaren Bereichen im Labor- oder Industriebau angesehen. Das Vorhaben muss sich in Nutzung befinden. Das bereitgestellte Formblatt "Referenzen" ist zu nutzen und es sind sämtliche im Formblatt aufgeführten Angaben zu erbringen.
Jeder Bewerber muss geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV aus den letzten höchstens fünf Jahren nachweisen; Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU. Hierfür sind Referenzobjekte zu benennen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen für Aufträge in den Leistungsphasen 1 bis 8 (gem. Teil 3, Abschnitt 1, § 33 bis 37 HOAI 2021), beim Bau oder Umbau in einem Krankenhaus, einer Rettungswache oder in vergleichbaren Bereichen im Labor- oder Industriebau angesehen. Das Vorhaben muss sich in Nutzung befinden. Das bereitgestellte Formblatt "Referenzen" ist zu nutzen und es sind sämtliche im Formblatt aufgeführten Angaben zu erbringen.
Mindeststandards:
zu 5.4 Referenzen:
Mindestanforderung 1: Jeder Bieter muss wenigstens eine Referenz für die Erbringung von Objektplanungen "Gebäude und Innenräume", mindestens in den Leistungsphasen 1 bis 8 (gemäß § 33 bis 37 HOAI 2021), in einem Krankenhaus, einer Rettungswache oder einem vergleichbaren Labor- oder Industriebau, wobei die Bausumme der KG 200 bis 600 nach DIN 276 den Betrag von 5,0 Mio. EUR brutto überschritten haben muss, vorweisen können. Mit Blick auf § 75 Abs. 5 S. 3 VgV verweist der Auftraggeber vorsorglich auf die Entscheidung VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18, wonach diese Vorschrift kein generelles Verbot enthält, bei der Bestimmung der Referenzanforderung auf die gleiche Nutzungsart abzustellen.
Mindestanforderung 1: Jeder Bieter muss wenigstens eine Referenz für die Erbringung von Objektplanungen "Gebäude und Innenräume", mindestens in den Leistungsphasen 1 bis 8 (gemäß § 33 bis 37 HOAI 2021), in einem Krankenhaus, einer Rettungswache oder einem vergleichbaren Labor- oder Industriebau, wobei die Bausumme der KG 200 bis 600 nach DIN 276 den Betrag von 5,0 Mio. EUR brutto überschritten haben muss, vorweisen können. Mit Blick auf § 75 Abs. 5 S. 3 VgV verweist der Auftraggeber vorsorglich auf die Entscheidung VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18, wonach diese Vorschrift kein generelles Verbot enthält, bei der Bestimmung der Referenzanforderung auf die gleiche Nutzungsart abzustellen.
Mindestanforderung 2: Ein Referenzprojekt (nicht notwendigerweise das Projekt gemäß Mindestanforderung 1) muss für einen öffentlichen Auftraggeber (Ausschreibung der Bauleistungen gem. VOB/A) erbracht worden sein. Die Einhaltung der Termin- und Kostenvorgaben ist durch ein entsprechendes Referenzschreiben nachzuweisen.
Mindestanforderung 2: Ein Referenzprojekt (nicht notwendigerweise das Projekt gemäß Mindestanforderung 1) muss für einen öffentlichen Auftraggeber (Ausschreibung der Bauleistungen gem. VOB/A) erbracht worden sein. Die Einhaltung der Termin- und Kostenvorgaben ist durch ein entsprechendes Referenzschreiben nachzuweisen.
Mindestanforderung 3: In einem Referenzprojekt (nicht notwendigerweise das Projekt gemäß Mindestanforderung 1 oder 2) muss die Bausumme der KG 200 bis 600 nach DIN 276 den Betrag von 10,0 Mio. EUR brutto überschritten haben.
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Mindestanforderungen insgesamt durch deren Mitglieder erfüllt sind.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: siehe Punkt III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bewerber- und Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und -bieter behandelt. Bewerber- und Bewerbergemeinschaften müssen keine bestimmte Rechtsform haben, um einen Antrag auf Teilnahme zu stellen oder ein Angebot abzugeben. In den Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Abschnitt 5.) ist festgelegt, wie Gruppen von Unternehmen die Eignungskriterien zu erfüllen haben. Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Das Formblatt "Bewerbergemeinschaft" ist zu verwenden.
Bewerber- und Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und -bieter behandelt. Bewerber- und Bewerbergemeinschaften müssen keine bestimmte Rechtsform haben, um einen Antrag auf Teilnahme zu stellen oder ein Angebot abzugeben. In den Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Abschnitt 5.) ist festgelegt, wie Gruppen von Unternehmen die Eignungskriterien zu erfüllen haben. Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Das Formblatt "Bewerbergemeinschaft" ist zu verwenden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit fünf Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung - auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung - mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand der Referenzangaben und im Übrigen anhand eines Punkterankings gemäß den Vergabeunterlagen beigefügter Wertungsmatrix vorgenommen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit fünf Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung - auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung - mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand der Referenzangaben und im Übrigen anhand eines Punkterankings gemäß den Vergabeunterlagen beigefügter Wertungsmatrix vorgenommen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-01-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-31 📅
Die Unternehmen übermitteln, soweit nicht Laufe des Verfahrens abweichende Mitteilungen erfolgen, ihre Teilnahmeanträge sowie Angebote in Textform nach § 126b BGB über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de nach näherer Maßgabe dieser Bedingungen. Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten (auch per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die erforderlichen Unterlagen sind entweder je einzeln und mit Bezeichnung des Inhaltes als PDF-Datei hochzuladen, oder es erfolgt die Abgabe in einem gesamten Dokument als PDF-Datei. Eine PDF-Datei darf nicht größer sein als 100 MB.
Die Unternehmen übermitteln, soweit nicht Laufe des Verfahrens abweichende Mitteilungen erfolgen, ihre Teilnahmeanträge sowie Angebote in Textform nach § 126b BGB über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de nach näherer Maßgabe dieser Bedingungen. Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten (auch per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die erforderlichen Unterlagen sind entweder je einzeln und mit Bezeichnung des Inhaltes als PDF-Datei hochzuladen, oder es erfolgt die Abgabe in einem gesamten Dokument als PDF-Datei. Eine PDF-Datei darf nicht größer sein als 100 MB.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RAFN
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3202📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Quelle: OJS 2021/S 240-631612 (2021-12-06)
Ergänzende Angaben (2021-12-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RG83
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RG83
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise des Büros
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Personal und Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-06 📅
Name: BJP Ingenieure GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RG83
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.