Errichtung, Organisation und Betrieb von 2 Corona-Testzentren

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Errichtung, Organisation und Betrieb von 2 Corona-Testzentren in einem bayerischen Landkreis mit ca. 95 000 Einwohnern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-25 Auftragsbekanntmachung
2021-06-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischem Personal
Kurze Beschreibung:
Errichtung, Organisation und Betrieb von 2 Corona-Testzentren in einem bayerischen Landkreis mit ca. 95 000 Einwohnern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von medizinischem Personal 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von medizinischem Personal 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Weißenburg-Gunzenhausen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Postanschrift: Bahnhofstr. 2
Postleitzahl: 91781
Postort: Weißenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-wug.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@landkreis-wug.de 📧
Telefon: +49 9141/902332 📞
Fax: +49 9141/9027332 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E42377737 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E42377737 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-28 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 102-267888
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Errichtung, Organisation und Betrieb einer PCR-Teststation in 91710 Gunzenhausen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Errichtung, Organisation und Betrieb einer PCR-Teststation in 91710 Gunzenhausen.
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption des Auftraggebers bis 31.12.2021
Bezeichnung des Loses: Errichtung, Organisation und Betrieb einer PCR-Teststation in 91781 Weißenburg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Errichtung, Organisation und Betrieb einer PCR-Teststation in 91781 Weißenburg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
91710 Gunzenhausen
91781 Weißenburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 VgV) — Erklärung und Angeben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung – Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer sowie bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
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Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind. Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer sowie bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer sowie bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Zimmer E 0.03, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Daniel Moshammer
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E42377737 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Submission zu stellen. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten werden von der Vergabestelle auf die Vergabeplattform hochgeladen. Sie werden damit Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
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Bei identischen Wertungssummen entscheidet das Los.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax der auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 102-267888 (2021-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 126-334144
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 102-267888
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nicht bekannt gegeben werden. Da die Formularfelder aber einen Eintrag erfordern, wurde 0,01 EUR eingetragen.

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis Pauschale für 140 Proben pro Tag
Kostenkriterium (Gewichtung): 70 %
Kostenkriterium (Name): Preis je Probe für bis zu 60 weitere Proben pro Tag
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-25 📅
Name: Vitolus GmbH
Postanschrift: Küchelbäckerstraße 3
Postort: München
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax der auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 126-334144 (2021-06-29)