Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in der Gemeinde Jardelund gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt 40 Teilnehmer in der Gemeinde Jardelund angeschlossen werden. Nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung und Betrieb einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA) Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde Jardelund”
Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldedienste📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in der Gemeinde Jardelund gelegenen, noch unterversorgten...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in der Gemeinde Jardelund gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt 40 Teilnehmer in der Gemeinde Jardelund angeschlossen werden. Nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in der Gemeinde Jardelund gelegenen, noch unterversorgten...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in der Gemeinde Jardelund gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt 40 Teilnehmer in der Gemeinde Jardelund angeschlossen werden. Nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 180
Zusätzliche Informationen:
“Die Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins sind einzuhalten.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein vom 8. Februar 2019 bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein.
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
— Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage von mind. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 50 Teilnehmer, die mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage von mind. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 50 Teilnehmer, die mit Datenübertragungsraten von mind. 1 Gbit/s symmetrisch (technische Verfügbarkeit) versorgt sind, innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
— Vorlage von mind. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 50 Teilnehmer, die mit Datenübertragungsraten von mind. 1 Gbit/s symmetrisch (technische Verfügbarkeit) versorgt sind, für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Bewerbungsbedingungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Siehe Vergabebedingungen.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6997561413📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
URL: https://www.heuking.de/🌏
Quelle: OJS 2021/S 100-264132 (2021-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 600 576 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Service und Betrieb
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 21
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Endkundenpreise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 60
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 100-264132
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Errichtung und Betrieb einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA) Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde Jardelund”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BVS GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 8685 FL
Postanschrift: Schauweg 21
Postort: Nordhackstedt
Postleitzahl: 24980
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: m.fischer@bvs-sh.de📧
Region: Schleswig-Flensburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 600 576 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Siehe Vergabebedingungen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 177-461875 (2021-09-08)