Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für den Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandinfrastruktur zur Internetanbindung mit hohen Übertragungsraten (NGA-Netz) der Gemeinde Hallig Hooge sowie deren Betrieb (im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung und Betriebes einer flächendeckenden NGA Breitbandinfrastruktur auf der Hallig Hooge
4.80.4-20/000045”
Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldedienste📦
Kurze Beschreibung:
“Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für den Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandinfrastruktur zur...”
Kurze Beschreibung
Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für den Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandinfrastruktur zur Internetanbindung mit hohen Übertragungsraten (NGA-Netz) der Gemeinde Hallig Hooge sowie deren Betrieb (im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den NGA-unterversorgten Bereichen („weiße NGA-Flecken“) auf der Hallig Hooge die Breitbandinfrastruktur im eigenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den NGA-unterversorgten Bereichen („weiße NGA-Flecken“) auf der Hallig Hooge die Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und auf eigene Kosten aufzubauen und für die siebenjährige Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine NGA-Breitbandanbindung mit entsprechenden Endkundenprodukten flächendeckend zu gewährleisten. Über die errichtete Breitbandinfrastruktur muss es ermöglichen sein, eine Bandbreite von 1Gbit/s im Downstream am Teilnehmeranschluss bereitstellen zu können. Nicht jedes angebotene Endkundenprodukt muss so ausgestaltet sein. Endkundenprodukte müssen jedoch mindestens 100 Mbit/s bzw. 200 Mbit/s im Download zuverlässig gewährleisten (nicht nur „bis zu“). Vgl. im Einzelnen die Vergabeunterlagen. Die Gemeinde Hallig Hooge (Gemeinde) beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihr selbst wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält der Gemeinde kein Entgelt. Die Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) in der aktuellen Fassung und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins – Breitbandrichtlinie – vom 25.6.2019 in der aktuellen Fassung. Die Gemeinde hat einen Zuwendungsbescheid nach dieser Richtlinie erhalten, dessen Bedingungen Bestandteil des Zuwendungsvertrages werden (auch betr. den kommunalen Förderanteil).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 96
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A. Wirksame Gründung,
B. Eintragung ins Register,
C. Erlaubnis zur Berufsausübung,
D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Hierzu geforderte...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A. Wirksame Gründung,
B. Eintragung ins Register,
C. Erlaubnis zur Berufsausübung,
D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
PL1 Unternehmensprofil
PL2 keine Straftaten
PL3.1 Steuern und Abgaben
PL3.2 Nachweis Sozialversicherungsbeiträge
PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
PL4.2 Eigenerklärung AEntG, MiLoG
PL5 keine Insolvenz o. Ä
PL6 keine schweren Verfehlungen
PL7 keine Vertragsverletzungen Einzelheiten zu A. bis D. und PL1 bis PL7 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterien:
E. Haftpflichtversicherungsdeckung,
F. Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen,
G. Finanzielle Stabilität. Hierzu geforderte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterien:
E. Haftpflichtversicherungsdeckung,
F. Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen,
G. Finanzielle Stabilität. Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
WL 1 Haftpflichtversicherung
WL 2 Tätigkeitsumfang (Umsatz)
WL 3 Bankerklärung oder Rating (möglichst, nur auf besondere Anforderung zwingend).
Einzelheiten zu E. bis G. und WL1 bis WL3 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterien: H. Berufliche Erfahrung/Referenzen; J. Vertriebserfahrung/Referenzen. Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise: TL1 Referenzliste...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterien: H. Berufliche Erfahrung/Referenzen; J. Vertriebserfahrung/Referenzen. Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise: TL1 Referenzliste Einzelheiten zu H. und J sowie TL1 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu H:. Betrieb mindestens eines in Leistung und Umfang vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre, also ab 2015) mit vereinbarter...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu H:. Betrieb mindestens eines in Leistung und Umfang vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre, also ab 2015) mit vereinbarter Vertragsdauer von mind. 7 Jahren. Vgl. näher Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Zuwendungsempfänger unterliegt den Anforderungen des EU-Beihilferechts (insbes. NGA-Rahmenregelung) und des Zuwendungsrechts (insbes....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Zuwendungsempfänger unterliegt den Anforderungen des EU-Beihilferechts (insbes. NGA-Rahmenregelung) und des Zuwendungsrechts (insbes. Breitbandrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein, Zuwendungsbescheid des Landes gegenüber der Gemeinde), insbes. der Verpflichtung zur Gewährleistung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene. Der Zuwendungsempfänger unterliegt Verwendungsnachweispflichten und Regelungen zur Anpassung bzw. Rückgewähr der Zuwendung. Verpflichtungserklärung betr. vergabespezifischem Mindestlohn nach VGSH wird (vorsorglich) gefordert. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbes. dem Entwurf des Zuwendungsvertrags. Sie unterliegen nach Maßgabe der Verfahrensregeln (Vergabeunterlagen Teil A) den Verhandlungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-08
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-02-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-30 📅
“Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus...”
Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen. Wie oben ausgeführt, geht die Gemeinde davon aus, dass das vorliegende Verfahren nicht der Vergabe eines öffentlichen Auftrags dient und daher das förmliche GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist, auch nicht betreffend eine Dienstleistungskonzession. Dementsprechend unterliegt das Verfahren nach Auffassung der Gemeinde auch nicht den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016). Da das Verfahren auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrags ausgerichtet ist, geht die Gemeinde vielmehr davon aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das. Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon:04621/860, Telefax: 04621/86-1277, zuständig wäre. Falls demgegenüber geltend gemacht wird, dass es sich entgegen der Auffassung der Gemeinde um ein Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des GWB handeln sollte und diesbezügliche Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden sollen, wäre zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Schleswig-Holstein, Anschrift siehe sogleich. Daher werden hier beide Stellen genannt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3: Im nach Auffassung der Gemeinde maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmte Frist für...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3: Im nach Auffassung der Gemeinde maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmte Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) oder eine Unterlassungsklage bzw. Feststellungsklage. Solche Rechtsbehelfe können jedoch verwirkt werden oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen. Insoweit wird ferner vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag (Vertragsschluss) verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz durch Dritte möglicherweise nicht mehr oder nur unter besonderen Umständen zu erlangen ist. Bezüglich eines etwaigen Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer wird auf Folgendes hingewiesen: Nach§ 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für den Fall, dass das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung. (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 007-011635 (2021-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Hanswarft 1
Kontaktperson: Sylvia Hansen
Fax: +49 4849201 📠 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Datenaustauschdienste📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1949980.65 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den NGA-unterversorgten Bereichen ("weiße NGA-Flecken") auf der Hallig Hooge die Breitbandinfrastruktur im eigenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den NGA-unterversorgten Bereichen ("weiße NGA-Flecken") auf der Hallig Hooge die Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und auf eigene Kosten aufzubauen und für die siebenjährige Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine NGA-Breitbandanbindung mit entsprechenden Endkundenprodukten flächendeckend zu gewährleisten. Über die errichtete Breitbandinfrastruktur muss es ermöglicht sein, eine Bandbreite von 1 Gbit/s im Downstream am Teilnehmeranschluss bereitstellen zu können. Nicht jedes angebotene Endkundenprodukt muss so ausgestaltet sein. Endkundenprodukte müssen jedoch mindestens 100 Mbit/s bzw. 200 Mbit/s im Download zuverlässig gewährleisten (nicht nur "bis zu"). Vgl. im Einzelnen die Vergabeunterlagen. Die Gemeinde Hallig Hooge beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihr selbst wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält von der Gemeinde kein Entgelt. Die Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf der Grundlage der Rahmenregelung der BRD zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) in der aktuellen Fassung und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins-Breitbandrichtlinie vom 25.6.2019 in der aktuellen Fassung. Die Gemeinde hat einen Zuwendungsbescheid nach dieser Richtlinie erhalten, dessen Bedingungen Bestandteil des Zuwendungsvertrages werden (auch betr. den kommunalen Förderanteil).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 007-011635
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lünecom Kommunikationslösungen GmbH
Postanschrift: Voglerstraße 4
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1949980.65 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3: Im nach Auffassung der Gemeinde maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmt Frist für...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3: Im nach Auffassung der Gemeinde maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmt Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) oder eine Unterlassungsklage bzw. Feststellungsklage. Soche Rechtsbehelfe können jedoch verwirft werden oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen. Insoweit wird ferner vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag (Vertragsschluss) verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz durch Dritte möglicherweise nicht mehr oder nur unter besonderen Umständen zu erlangen ist. Bezüglich eines etwaigen Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer wird auf Folgendes hingewiesen: Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für den Fall, dass das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung. (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages Nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefirst gem. §134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach §135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 186-527501 (2022-09-22)