Errichtung und Betriebes einer flächendeckenden NGA Breitbandinfrastruktur auf der Hallig Hooge
Gemeinde Hallig Hooge
Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für den Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandinfrastruktur zur Internetanbindung mit hohen Übertragungsraten (NGA-Netz) der Gemeinde Hallig Hooge sowie deren Betrieb (im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-07.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Kommunikationsanlage › Kommunikationsinfrastruktur
- • Post- und Fernmeldedienste › Fernmeldedienste
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-01-07 | Auftragsbekanntmachung |
| 2022-09-22 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-01-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldedienste
Referenznummer: 4.80.4-20/000045
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldedienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordfriesland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Hallig Hooge
Postanschrift: Hanswarft 1
Postleitzahl: 25859
Postort: Hallig Hooge
Kontakt
Internetadresse: http://www.hooge.de 🌏
E-Mail: dbs@hooge.de 📧
Telefon: +49 48499100 📞
Fax: +49 4849-201 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0F16AEF9-8C20-4383-BA06-DE47AF94ABB8 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0F16AEF9-8C20-4383-BA06-DE47AF94ABB8 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 007-011635
ABl. S-Ausgabe: 7
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 96 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-02-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.hooge.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0F16AEF9-8C20-4383-BA06-DE47AF94ABB8 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bauverwaltung des Amtes Pellworm, Frau Sylvia Hansen
Postanschrift: Marktstraße 6
Postort: Husum
Postleitzahl: 25813
Telefon: +49 484167690 📞
E-Mail: sylvia.hansen@nordfriesland.de 📧
Fax: +49 484167-457 📠
Land: Nordfriesland 🏙️
Internetadresse: www.nordfriesland.de/bauverwaltung-pellworm 🌏
: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 007-011635 (2021-01-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldedienste
Referenznummer: 4.80.4-20/000045
Kurze Beschreibung:
Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für den Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandinfrastruktur zur Internetanbindung mit hohen Übertragungsraten (NGA-Netz) der Gemeinde Hallig Hooge sowie deren Betrieb (im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung).
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldedienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordfriesland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Hallig Hooge
Postanschrift: Hanswarft 1
Postleitzahl: 25859
Postort: Hallig Hooge
Kontakt
Internetadresse: http://www.hooge.de 🌏
E-Mail: dbs@hooge.de 📧
Telefon: +49 48499100 📞
Fax: +49 4849-201 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0F16AEF9-8C20-4383-BA06-DE47AF94ABB8 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0F16AEF9-8C20-4383-BA06-DE47AF94ABB8 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 007-011635
ABl. S-Ausgabe: 7
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den NGA-unterversorgten Bereichen („weiße NGA-Flecken“) auf der Hallig Hooge die Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und auf eigene Kosten aufzubauen und für die siebenjährige Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine NGA-Breitbandanbindung mit entsprechenden Endkundenprodukten flächendeckend zu gewährleisten. Über die errichtete Breitbandinfrastruktur muss es ermöglichen sein, eine Bandbreite von 1Gbit/s im Downstream am Teilnehmeranschluss bereitstellen zu können. Nicht jedes angebotene Endkundenprodukt muss so ausgestaltet sein. Endkundenprodukte müssen jedoch mindestens 100 Mbit/s bzw. 200 Mbit/s im Download zuverlässig gewährleisten (nicht nur „bis zu“). Vgl. im Einzelnen die Vergabeunterlagen. Die Gemeinde Hallig Hooge (Gemeinde) beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihr selbst wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält der Gemeinde kein Entgelt. Die Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) in der aktuellen Fassung und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins – Breitbandrichtlinie – vom 25.6.2019 in der aktuellen Fassung. Die Gemeinde hat einen Zuwendungsbescheid nach dieser Richtlinie erhalten, dessen Bedingungen Bestandteil des Zuwendungsvertrages werden (auch betr. den kommunalen Förderanteil).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Wirksame Gründung,
B. Eintragung ins Register,
C. Erlaubnis zur Berufsausübung,
D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
PL1 Unternehmensprofil
PL2 keine Straftaten
PL3.1 Steuern und Abgaben
PL3.2 Nachweis Sozialversicherungsbeiträge
PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
PL4.2 Eigenerklärung AEntG, MiLoG
PL5 keine Insolvenz o. Ä
PL6 keine schweren Verfehlungen
PL7 keine Vertragsverletzungen Einzelheiten zu A. bis D. und PL1 bis PL7 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Kriterien:
E. Haftpflichtversicherungsdeckung,
F. Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen,
G. Finanzielle Stabilität. Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
WL 1 Haftpflichtversicherung
WL 2 Tätigkeitsumfang (Umsatz)
WL 3 Bankerklärung oder Rating (möglichst, nur auf besondere Anforderung zwingend).
Einzelheiten zu E. bis G. und WL1 bis WL3 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Kriterien: H. Berufliche Erfahrung/Referenzen; J. Vertriebserfahrung/Referenzen. Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise: TL1 Referenzliste Einzelheiten zu H. und J sowie TL1 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
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Zu H:. Betrieb mindestens eines in Leistung und Umfang vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre, also ab 2015) mit vereinbarter Vertragsdauer von mind. 7 Jahren. Vgl. näher Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Zuwendungsempfänger unterliegt den Anforderungen des EU-Beihilferechts (insbes. NGA-Rahmenregelung) und des Zuwendungsrechts (insbes. Breitbandrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein, Zuwendungsbescheid des Landes gegenüber der Gemeinde), insbes. der Verpflichtung zur Gewährleistung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene. Der Zuwendungsempfänger unterliegt Verwendungsnachweispflichten und Regelungen zur Anpassung bzw. Rückgewähr der Zuwendung. Verpflichtungserklärung betr. vergabespezifischem Mindestlohn nach VGSH wird (vorsorglich) gefordert. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbes. dem Entwurf des Zuwendungsvertrags. Sie unterliegen nach Maßgabe der Verfahrensregeln (Vergabeunterlagen Teil A) den Verhandlungen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-02-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.hooge.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0F16AEF9-8C20-4383-BA06-DE47AF94ABB8 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bauverwaltung des Amtes Pellworm, Frau Sylvia Hansen
Postanschrift: Marktstraße 6
Postort: Husum
Postleitzahl: 25813
Telefon: +49 484167690 📞
E-Mail: sylvia.hansen@nordfriesland.de 📧
Fax: +49 484167-457 📠
Land: Nordfriesland 🏙️
Internetadresse: www.nordfriesland.de/bauverwaltung-pellworm 🌏
: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen. Wie oben ausgeführt, geht die Gemeinde davon aus, dass das vorliegende Verfahren nicht der Vergabe eines öffentlichen Auftrags dient und daher das förmliche GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist, auch nicht betreffend eine Dienstleistungskonzession. Dementsprechend unterliegt das Verfahren nach Auffassung der Gemeinde auch nicht den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016). Da das Verfahren auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrags ausgerichtet ist, geht die Gemeinde vielmehr davon aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das. Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon:04621/860, Telefax: 04621/86-1277, zuständig wäre. Falls demgegenüber geltend gemacht wird, dass es sich entgegen der Auffassung der Gemeinde um ein Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des GWB handeln sollte und diesbezügliche Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden sollen, wäre zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Schleswig-Holstein, Anschrift siehe sogleich. Daher werden hier beide Stellen genannt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3: Im nach Auffassung der Gemeinde maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmte Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) oder eine Unterlassungsklage bzw. Feststellungsklage. Solche Rechtsbehelfe können jedoch verwirkt werden oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen. Insoweit wird ferner vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag (Vertragsschluss) verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz durch Dritte möglicherweise nicht mehr oder nur unter besonderen Umständen zu erlangen ist. Bezüglich eines etwaigen Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer wird auf Folgendes hingewiesen: Nach§ 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für den Fall, dass das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung. (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Datenaustauschdienste
Gesamtwert des Auftrags: 1949980.65 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische Datenaustauschdienste 📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postort: Hanswarft 1
Kontakt
Fax: +49 4849201 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 186-527501
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 007-011635
ABl. S-Ausgabe: 186
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-09 📅
Name: Lünecom Kommunikationslösungen GmbH
Postanschrift: Voglerstraße 4
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland 🇩🇪
Lüneburg, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1949980.65 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sylvia Hansen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 186-527501 (2022-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Datenaustauschdienste
Gesamtwert des Auftrags: 1949980.65 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische Datenaustauschdienste 📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postort: Hanswarft 1
Kontakt
Fax: +49 4849201 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 186-527501
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 007-011635
ABl. S-Ausgabe: 186
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den NGA-unterversorgten Bereichen ("weiße NGA-Flecken") auf der Hallig Hooge die Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und auf eigene Kosten aufzubauen und für die siebenjährige Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine NGA-Breitbandanbindung mit entsprechenden Endkundenprodukten flächendeckend zu gewährleisten. Über die errichtete Breitbandinfrastruktur muss es ermöglicht sein, eine Bandbreite von 1 Gbit/s im Downstream am Teilnehmeranschluss bereitstellen zu können. Nicht jedes angebotene Endkundenprodukt muss so ausgestaltet sein. Endkundenprodukte müssen jedoch mindestens 100 Mbit/s bzw. 200 Mbit/s im Download zuverlässig gewährleisten (nicht nur "bis zu"). Vgl. im Einzelnen die Vergabeunterlagen. Die Gemeinde Hallig Hooge beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihr selbst wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält von der Gemeinde kein Entgelt. Die Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf der Grundlage der Rahmenregelung der BRD zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) in der aktuellen Fassung und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins-Breitbandrichtlinie vom 25.6.2019 in der aktuellen Fassung. Die Gemeinde hat einen Zuwendungsbescheid nach dieser Richtlinie erhalten, dessen Bedingungen Bestandteil des Zuwendungsvertrages werden (auch betr. den kommunalen Förderanteil).
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-09 📅
Name: Lünecom Kommunikationslösungen GmbH
Postanschrift: Voglerstraße 4
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland 🇩🇪
Lüneburg, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1949980.65 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sylvia Hansen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3: Im nach Auffassung der Gemeinde maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmt Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) oder eine Unterlassungsklage bzw. Feststellungsklage. Soche Rechtsbehelfe können jedoch verwirft werden oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen. Insoweit wird ferner vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag (Vertragsschluss) verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz durch Dritte möglicherweise nicht mehr oder nur unter besonderen Umständen zu erlangen ist. Bezüglich eines etwaigen Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer wird auf Folgendes hingewiesen: Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für den Fall, dass das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung. (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages Nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefirst gem. §134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach §135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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