Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Erfüllung der technischen Leistungsfähigkeit ist mittels passender Referenzen nachzuweisen. Die einzelnen Kriterien können mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden (maximal 3 Referenzen werden bewertet). Folgende Auswahlkriterien werden bewertet und sind demnach nachzuweisen:
(B1) Herstellung Stahlverbundbrücke
— Gesamtlänge mindestens 150 m,
— Größte Einzelstützweite mindestens 45 m,
— Luftdicht-verschweißte Hohlkästen (einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke).
(B2) Herstellung Spannbetonbrücke
— Gesamtlänge mindestens 50 m.
(B3) Herstellung Spannbetonfertigteilbrücke
— Vorspannung mit sofortigem Verbund,
— Vorspannung mit nachträglichem Verbund,
— Mindeststützweite 20 m.
(B4) Abbruch Spannbetonbrücke
— Abbruch mit Ausheben,
— unter Durchtrennen von Spanngliedern.
(B5) Bohrpfahlarbeiten
— Pfahlherstellung von Ponton aus,
— Mind. 1,5 m Pfahldurchmesser,
— Herstellung Pfähle mit einer Länge von mind. 25 m.
(B6) Erfahrung im Wasserbau
— Durchführen von Bauvorhaben im Bereich von Wasserkraftanlagen,
— Einschwimmen von Brückenbauteilen durch Schiffe oder
— Herstellung von Kolkschutz im Fluss,
— Herstellung von Gründungen unter Wasser,
— Einsatz eines Stelzenpontons.
Für die jeweiligen Themenfelder sind Referenzen zu den jeweiligen Unterpunkten vorzulegen.
Für jede Referenz erhält der Bieter in der Eignungsprüfung einen Punkt.
Hat der Bieter eine Baumaßnahme ausgeführt, die als Referenz für mehrere aufgeführte Kriterien geeignet ist, erhält er jeweils einen Punkt für jedes durch die Referenz bestätigte Unterkriterium.
Beispiel: Die Firma hat die 200 m lange Rheinbrücke in X-Bach mit einer Einzelstützweite von 60 m und offenen I-Trägern errichtet. Diese wurde in Stahlverbundbauweise errichtet, es wurden 30 m lange Pfähle mit 1,20 m Durchmesser von einem Ponton aus errichtet.
Somit erhält der Bieter je einen Punkt bei den jeweiligen Kriterien.
Die einzeln erreichten Punkte werden gewichtet, also mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert. Somit ergeben sich gewichtete Punkte.
Diese werden zusammenaddiert und ergeben so die erreichte Zahl an Referenzpunkten. Maximal sind 32 Punkte erreichbar.
Der Bieter/Bietergemeinschaft gilt als geeignet, wenn er/sie mindestens
a) 26 Punkte erreicht/erreichen,
Und zusätzlich
b) innerhalb jedem Hauptaufgabenfeld (Nr. 1 bis Nr. 6) jeweils mindestens 3 Punkte erreicht/erreichen.
Angebote von Bietern/Bietergemeinschaften, die diese Mindestanforderungen nicht erreichen, werden ausgeschlossen.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, welche zwar diese Mindestanforderungen erreichen, aber auf Verlangen die die Referenzen betreffenden Referenzbescheinigungen (Formblatt 444) nicht vorlegen, werden ebenso ausgeschlossen.
Für die dargestellten Bauleistungen sind Referenzen anzugeben. Dabei ist auch anzugeben, ob die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft selbst oder für einen zum Einsatz vorgesehenen Nachunternehmer erbracht wird.
Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, verpflichtet sich der Bieter, die angegebenen Referenzen durch Vorlage von Referenzbescheinigungen nach Formblatt 444 zu belegen.
— Die jeweilige Leistung der Referenz im Referenzzeitraum von 2010 bis Ende der Bewerbungsfrist begonnen und im Wesentlichen abgeschlossen ist. Begonnen bedeutet dabei, dass der Vertrag über die Leistungserbringung geschlossen wurde; im Wesentlichen abgeschlossen bedeutet dabei, dass für erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen in Höhe von mindestens 80 % der Auftragssumme erbracht wurden,
— Die Referenzangaben durch den Referenzgeber durch Unterschrift an der dafür vorgesehenen Stelle auf den Formblättern des Bewerbungsbogens bestätigt werden,
— Folgende Angaben vorliegen: Bezeichnung des Bauvorhabens; Bauherr/Auftraggeber mit Anschrift, Telefonummer und Ansprechpartner; Ort der Ausführung; Ausführungszeit; Erbrachte Leistungen mit Angabe der im eigenen Betrieb ausgeführten Mengen in Bezug auf die jeweiligen Kriterien; Zahl der durchschnittlich eingesetzten eigenen Mitarbeiter; Auftragswert der erbrachten Leistung; Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; technische Federführung und kaufmännische Federführung.
Wenn mindestens eine dieser Mindestbedingungen nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Liegt für eine oder mehrere Referenzkategorie(/n) keine wertbare Referenz vor, führt dies zum Ausschluss des Angebots mangels Eignung. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die Referenz vorgelegt wird, im Rahmen der Bewerbergemeinschaft oder aber als Nachunternehmer erbringen.
Geforderte Mindeststandards für Eignungskriterien:
Zu (B1): Mindestanforderung:
Durchschnittlich beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 25 gewerblichen Arbeitnehmern jährlich.