Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge, die die Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers 20 % (max. 20 Punkte)
Davon anteilig:
1.1 Mittlerer Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen, gemittelt aus den Jahresumsätzen vergleichbarer Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Bis zu 10 % (max. 10 Punkte):
— gemittelter Jahresumsatz vergleichbarer Leistungen < 0,5 Mio. EUR /Jahr: 0 Punkte;
— gemittelter Jahresumsatz vergleichbarer Leistungen > 2,0 Mio. EUR /Jahr: 10 Punkte.
Dazwischenliegende Werte werden linear interpoliert
1.2 Anzahl der Mitarbeiter:
bis zu 10 % (max. 10 Punkte):
< 10 Angestellte (Gesamt) oder < 3 Angestellte (ÖBÜ): 0 Punkte
≥ 10 Angestellte (Gesamt) und ≥ 3 Angestellte (ÖBÜ): 5 Punkte
≥ 25 Angestellte (Gesamt) und ≥ 5 Angestellte (ÖBÜ): 10 Punkte
2. Technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers: 80 % (max. 80 Punkte)
Davon anteilig für Referenzen vergleichbarer Bauvorhaben gemäß III.1.3.1.) 80 % (max. 80 Punkte).
Davon anteilig für den Kompetenzbereich (1) 60 % (max. 60 Punkte) und für den Kompetenzbereich (2) 20 % (max. 20 Punkte).
In einem ersten Bewertungsschritt wird geprüft, ob die eingereichte Referenz hinsichtlich der überwachten Bauleistung vergleichbar ist (siehe III.1.3. 1.)).
In einem zweiten Schritt wird geprüft, welche Leistungen der Bauüberwachung in der anerkannten Referenz erbracht wurden.
Für Kompetenzbereich (1) gemäß III.1.3. 1.) gilt folgende Bewertung pro Referenz:
— 8 Punkte, wenn Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung erbracht wurden,
— 4 Punkte, wenn Leistungen der Bauoberleitungen erbracht wurden,
— 3 Punkte, wenn Leistungen der Objektüberwachung erbracht wurden.
Es dürfen beliebig viele vergleichbare Referenzen eingereicht werden, die jeweils einzeln bewertet werden. Mit 4 vergleichbaren Referenzen kann die maximal zu erreichende Punktzahl von 60 Punkten für den Kompetenzbereich (1) erzielt werden. Werden mehr als 4 Referenzen eingereicht, werden die 4 punkthöchsten Referenzen in die Wertung aufgenommen.
Für Kompetenzbereich (2) gemäß III.1.3. 1.) gilt folgende Bewertung pro Referenz:
— 3,5 Punkte, wenn Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung erbracht wurden,
— 1,5 Punkte, wenn Leistungen der Bauoberleitung erbracht wurden.
Es dürfen beliebig viele vergleichbare Referenzen eingereicht werden, die jeweils einzeln bewertet werden. Mit 4 vergleichbaren Referenzen kann die maximal zu erreichende Punktzahl von 20 Punkten für den Kompetenzbereich (2) erzielt werden. Werden mehr als 4 Referenzen eingereicht, werden die 4 punkthöchsten Referenzen in die Wertung aufgenommen.