Beschreibung der Beschaffung
Im Stadtteil Langenhorn im Norden Hamburgs wurde die Stadtteilschule Langenhorn im Jahr 1949 gegründet und 2015 geschlossen. Auf dem Gelände sind weiterhin alle Bestandsgebäude vorhanden, welche sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befinden. Auf Entscheidung der Behörde für Schule und Berufsbildung wird es eine Standortüberplanung zur Schaffung eines 4zügigen Gymnasiums mit Schulstart im Sommer 2023 geben. In einer Machbarkeitsstudie, mit welcher das Büro Reichardt Architekten beauftragt wurde, wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Realisierung des Raumbedarfes unter Berücksichtigung des Bestandes untersucht. Als Konsens wurde eine Grundlage für die weitere Planung festgelegt:
Baumaßnahmen:
— Abriss sämtlicher Bestandsgebäude inkl. Pausengänge, ausgenommen der Sporthallen (nicht Bestandteil der Beauftragung),
— Errichtung eines Hamburger Klassenhauses als Typenbau zum Schulstart 2023 mit anteiligen Verwaltungsflächen (VF) und Gemeinschaftsflächen (GF) inkl. Teilherrichtung des Geländes (nicht Bestandteil der Beauftragung),
— Errichtung eines Neubaus mit Flächen für AU, Fachunterricht, VF, GF,
— Mensa und Vitalküche (NRF max 4 092 m) mit DGNB- Zertifizierung,
— Zubau einer Einfeld-Sporthalle (NRF max. 660 m), Abruf aus Rahmenvertrag,
— Abriss des Mensagebäudes Geb. 05 im Jahr 2025 (NRF 4 43,82 m),
— Sanierung einer Einfeld-Sporthalle,
— Sanierung der Außenanlagen und Bestandssiele.
Die Essenversorgung wird interimsmäßig über das vorhandene Mensagebäude (05) sichergestellt.
Die Standortplanung für die zu errichtenden Gebäude wurde durch das Büro DNA Architekten durchgeführt.
Im Sommer 2025 soll der weitere Raumbedarf für AU, FU, VF, GF und Mensa mit Vitalküche fertiggestellt sein einschl. Herrichtung der Außenanlagen. Alle vorgenannten Büros sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen. Machbarkeitsstudie und Standortplanung werden (mind. auszugsweise) den Bietern nicht der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Zeitgleich wird auch der Zubau einer Einfeld-Sporthalle erforderlich. Die Fertigstellung 2025 ist Voraussetzung für die anschließende Sanierung der Bestandssporthalle.
Alle Zubauten sind im KfW 40-Standard zu errichten, die Sanierung hat die Anforderungen an KfW 70 zu erfüllen.
Die Projektstufe 1 wurde durch den AG erbracht, erforderliche Dokumente für die PST 1 werden den Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
Das Projektbudget (KG 200-700) beträgt ca. 16,07 Mio. EUR brutto (berechnet auf Basis von 19 %).
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
Projektsteuerung
— Projektsteuerung für die Projektstufe 2, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9,
— Projektsteuerung für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Projektleitung
— Projektleitung für die Projektstufe 2, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9,
— Projektleitung für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Besondere Leistungen
— Besondere Leistungen hinsichtlich der Übernahme und Einarbeitung in die Ergebnisse der Projektstufe 1,
— Besondere Leistungen des Risikomanagements des AG (RM-Tool) und AHO-Heft Nr. 19,
— Besondere Leistungen zur Begleitung der DGNB-Zertifizierung,
— Besondere Leistungen für die Initiierung und Bearbeitung von Zuwendungen zur Projektförderung (z. B. BUKEA Gründachförderung/Fassadenbegrünung, ANBest-P, Digitalpakt),
— Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung an § 2+3 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Vertretungen der Schulleitung und ggf. weitere Vertreter aus dem behördlichen Kontext werden von dem Auswahlgremium bei der Angebotsbewertung in beratender Funktion einbezogen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost Consult, unterstützen und beratend begleiten.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).