Die Gemeinde Erlenbach plant den Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in Erlenbach.
Der bestehende Kindergarten (4 Kindergarten- und 1 Kinderkrippen-Gruppe, 1 Notgruppe) soll an den aktuellen Bedarf einer Kindertagestätte angepasst werden. Die Bedarfsanerkennung sieht 90 Kindergarten-Plätze (4 Gruppen) und 45 Kinderkrippen-Plätze (3 Gruppen) vor.
Der momentane Zustand des Kindergartens wird aus bauphysikalischen, organisatorischen, funktionalen, brandschutztechnischen und barrierefreien Gründen den heutigen Anforderungen an eine KiTa nicht mehr gerecht. Es wurden verschiedene Varianten der Erweiterung, Sanierung und Neubau untersucht.
Die Gemeinde Erlenbach hat sich für die Neubau-Variante entschieden.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
Es liegt ein Vorentwurf zum Ersatzneubau KiTa/Abbruch Bestand vgl. LPH 1+2 (Vorplanung mit Kostenschätzung) vor. Die vorliegende Planung soll Grundlage für die weitere Bearbeitung sein.
Das Kindergarten-Gelände befindet sich am Übergang des eng bebauten Altortes zur Wohnsiedlung.
Die Neubauplanung sieht einen kompakten zweigeschossigen Baukörper vor.
Das zu beplanende Gebiet liegt im HQ100-Bereich (Hochwasserereignis nach der HWRM-RL).
In Überschwemmungsgebieten gelten Nutzungseinschränkungen, dies ist zu berücksichtigen.
Kenndaten/-zahlen:
— Kindergarten: 4 Gruppen mit 90 Plätzen, Kinderkrippen: 3 Gruppen mit 45 Plätze
— NUF ca. 2 212 m, VF ca. 293 m, TF ca. 35 m,
— NGF = 1 540 m.
Die Gesamtkosten (KG 200-700 nach DIN 276) werden anhand von Kostenrichtwerten vorläufig auf ca. 7,10 Mio. EUR brutto inkl. 19,0 % MwSt. geschätzt.
Das Vorhaben wird nach FAG / FAZR mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Der durchgehende Kita-Betrieb während der gesamten Bauphase im Bestand oder in einer Interimslösung soll gewährleistet sein. Ausweichräume sind in ausreichender Größe der Gemeinde nicht vorhanden.
Der Bestand soll vollständig abgebrochen werden. Die auf dem Grundstück befindlichen Gemeinderäume im Burkadusheim, sowie Schwesternheim können ersatzlos entfallen.
Der Abbruch ist Bestandteil des VgV-Verfahrens/Architektenleistung.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV – Planungsphase 2021,
— Abgabe Bau- und Förderantrag Anfang 2022,
— Bauausführung ab Mitte 2022, in Bauabschnitten,
— Gesamtfertigstellung inkl. Umzug und anschließenden Abbruch bis Mitte 2024.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Erlenbach plant den Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in Erlenbach.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Spessart🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 3-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen...”
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 3-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
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Quelle: OJS 2021/S 104-274146 (2021-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5966386.55 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: VGem Marktheidenfeld
“Die in der früheren Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Auftragsbekanntmachung) unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 3-8...”
Die in der früheren Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Auftragsbekanntmachung) unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 3-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
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Quelle: OJS 2021/S 250-663852 (2021-12-21)