Ersatzneubau und Sanierung der Ludgerischule Tüllinghofer Str. 16b, 59348 Lüdinghausen

Stadt Lüdinghausen

Die Stadt Lüdinghausen plant eine Erweiterung und die Teilsanierung der Ludgerischule in Lüdinghausen.
Die Erweiterung wird Klassenräume für eine 3-zügige Nutzung und ein neues Atrium erhalten. Ebenfalls sollen Anpassungsmaßnahmen im zu erhaltenden Bestandsgebäude aus den 1990er Jahren die Nutzung als OGS ermöglichen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-24 Auftragsbekanntmachung
2021-07-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Estricharbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Lüdinghausen plant eine Erweiterung und die Teilsanierung der Ludgerischule in Lüdinghausen. Die Erweiterung wird Klassenräume für eine 3-zügige Nutzung und ein neues Atrium erhalten. Ebenfalls sollen Anpassungsmaßnahmen im zu erhaltenden Bestandsgebäude aus den 1990er Jahren die Nutzung als OGS ermöglichen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Estricharbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coesfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lüdinghausen
Postanschrift: Borg 2
Postleitzahl: 59348
Postort: Lüdinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.luedinghausen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt-luedinghausen.de 📧
Telefon: +49 2591926-143 📞
Fax: +49 2591926-109 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E26567349 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E26567349 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-24 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 061-153497
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Die Anwesenheit von Bietern/Bieterinnen und Bevollmächtigten im Öffnungstermin ist nicht zulässig.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Lüdinghausen plant eine Erweiterung und die Teilsanierung der Ludgerischule in Lüdinghausen.
Die Erweiterung wird Klassenräume für eine 3-zügige Nutzung und ein neues Atrium erhalten. Ebenfalls sollen Anpassungsmaßnahmen im zu erhaltenden Bestandsgebäude aus den 1990er Jahren die Nutzung als OGS ermöglichen.
Ausschreibung für Estricharbeiten, bestehend aus schwimmendem Zementestrich, hauptsächlich als Heizestrich (ca. 2 500 m
Die Abrechnung erfolgt nach Massen gemäß der Einheitspreise.“
Dauer: 10 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 59348 Lüdinghausen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis gültige Betriebshaftpflichtversicherung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmenpräqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zu ständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Stadt Lüdinghausen
2. OG, Raum 210
Borg 2
59348 Lüdinghausen
Zusätzliche Informationen:
Die Anwesenheit von Bietern/Bieterinnen und Bevollmächtigten im Öffnungstermin ist nicht zulässig.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.luedinghausen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E26567349 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 061-153497 (2021-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 59192.14 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 147-390230
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 061-153497
ABl. S-Ausgabe: 147

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung für Estricharbeiten, bestehend aus schwimmendem Zementestrich, hauptsächlich als Heizestrich (ca. 2.500 m²) und Wärmedämmung (ca. 1.400 m²) sowie Trittschalldämmung (ca. 50 m²). Außerdem enthalten sind einzelne Estrichanpassarbeiten, sowie schwimmender Zementestrich auf Hochleistungsdämmung (ca. 200 m²) im Bestand.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-13 📅
Name: Okatar Estrichverlegung
Postanschrift: In der Pfingstwiese 11
Postort: Merzig
Postleitzahl: 66663
Land: Deutschland 🇩🇪
Merzig-Wadern 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 59192.14 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessio nhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 147-390230 (2021-07-28)