Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Die Eintragung in ein dem Präqualifikationsverzeichnis gleichwertigen Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Präqualifikation oder Eigenerklärung bzw. EEE
1. über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Unternehmens,
2. darüber, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
3. darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
4. darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
5. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
6. dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle angemeldet ist,
7. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
8. Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
9. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 12 Monate),
10. gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG
11. qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate)
12. qualifizierte Sozialkassenbescheinigung entsprechend § 5 Abs. 2 BbgVergG.
Bereits jetzt weist der Auftraggeber darauf hin, dass die (nicht präqulifizierten) Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die vorstehend geforderte Eigenerklärungen bzw. EEE durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen werden bestätigen müssen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vorlage der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.