Ersatzneubauten UF B 83 und DB bei Bebra, Objektpl. Verkehrsanlagen (Lph 1, 2), Objektpl. Ingenieurbauwerke (Lph 1 mit bes. Leistungen) u. Fachpl. Tragwerksplanung (Lph 1 mit bes. Leistungen)
In der Trasse der B 27 bei Bebra befinden sich in unmittelbare Abfolge 2 Brückenbauwerke über die Bahnstrecke 6340 sowie der Bundesstraße B 83 mit der Bahnstrecke 3805. Die beiden Brückenbauwerke wurden 1965/66 errichtet. Eine Instandsetzung der tragwerksplanerischen Defizite ist aufgrund des vorhandenen Lichtraumprofiles zwischen OK-Schiene und UK-Bauwerk nicht möglich. Eine umfangreiche Sanierung der beiden Brückenbauwerke wurde in 2013 durchgeführt. Die Bauwerke UF DB (ASB 5024-552) und UF B 83 und DB (ASB 5024-519) sind durch Ersatz-neubauten oder einen gemeinsamen Ersatzneubau zu ersetzen. In Abhängigkeit der erforderlichen lichten Höhe und der notwendigen Konstruktionshöhe wird sich eine Veränderung der Gradiente ergeben. Die Folgen für die Bauwerke UF Stadtstraße (ASB 5024-551) und Stützwand (ASB 5024-577) sind zu untersuchen. Sollte sich hieraus ein Handlungsbedarf ergeben, so ist für diese beiden Bauwerke ebenfalls eine Machbarkeitsuntersuchung durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VG-0459-2021-0047
Kurze Beschreibung:
In der Trasse der B 27 bei Bebra befinden sich in unmittelbare Abfolge 2 Brückenbauwerke über die Bahnstrecke 6340 sowie der Bundesstraße B 83 mit der Bahnstrecke 3805. Die beiden Brückenbauwerke wurden 1965/66 errichtet. Eine Instandsetzung der tragwerksplanerischen Defizite ist aufgrund des vorhandenen Lichtraumprofiles zwischen OK-Schiene und UK-Bauwerk nicht möglich. Eine umfangreiche Sanierung der beiden Brückenbauwerke wurde in 2013 durchgeführt.
Die Bauwerke UF DB (ASB 5024-552) und UF B 83 und DB (ASB 5024-519) sind durch Ersatz-neubauten oder einen gemeinsamen Ersatzneubau zu ersetzen. In Abhängigkeit der erforderlichen lichten Höhe und der notwendigen Konstruktionshöhe wird sich eine Veränderung der Gradiente ergeben. Die Folgen für die Bauwerke UF Stadtstraße (ASB 5024-551) und Stützwand (ASB 5024-577) sind zu untersuchen. Sollte sich hieraus ein Handlungsbedarf ergeben, so ist für diese beiden Bauwerke ebenfalls eine Machbarkeitsuntersuchung durchzuführen.
In der Trasse der B 27 bei Bebra befinden sich in unmittelbare Abfolge 2 Brückenbauwerke über die Bahnstrecke 6340 sowie der Bundesstraße B 83 mit der Bahnstrecke 3805. Die beiden Brückenbauwerke wurden 1965/66 errichtet. Eine Instandsetzung der tragwerksplanerischen Defizite ist aufgrund des vorhandenen Lichtraumprofiles zwischen OK-Schiene und UK-Bauwerk nicht möglich. Eine umfangreiche Sanierung der beiden Brückenbauwerke wurde in 2013 durchgeführt.
Die Bauwerke UF DB (ASB 5024-552) und UF B 83 und DB (ASB 5024-519) sind durch Ersatz-neubauten oder einen gemeinsamen Ersatzneubau zu ersetzen. In Abhängigkeit der erforderlichen lichten Höhe und der notwendigen Konstruktionshöhe wird sich eine Veränderung der Gradiente ergeben. Die Folgen für die Bauwerke UF Stadtstraße (ASB 5024-551) und Stützwand (ASB 5024-577) sind zu untersuchen. Sollte sich hieraus ein Handlungsbedarf ergeben, so ist für diese beiden Bauwerke ebenfalls eine Machbarkeitsuntersuchung durchzuführen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-10 📅
Datum des Beginns: 2021-07-15 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 048-120874
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Trasse der B 27 bei Bebra befinden sich in unmittelbare Abfolge 2 Brückenbauwerke über die Bahnstrecke 6340 sowie der Bundesstraße B 83 mit der Bahnstrecke 3805. Die beiden Brückenbauwerke wurden 1965/66 errichtet. Eine Instandsetzung der tragwerksplanerischen Defizite ist aufgrund des vorhandenen Lichtraumprofiles zwischen OK-Schiene und UK-Bauwerk nicht möglich. Eine umfangreiche Sanierung der beiden Brückenbauwerke wurde in 2013 durchgeführt.
In der Trasse der B 27 bei Bebra befinden sich in unmittelbare Abfolge 2 Brückenbauwerke über die Bahnstrecke 6340 sowie der Bundesstraße B 83 mit der Bahnstrecke 3805. Die beiden Brückenbauwerke wurden 1965/66 errichtet. Eine Instandsetzung der tragwerksplanerischen Defizite ist aufgrund des vorhandenen Lichtraumprofiles zwischen OK-Schiene und UK-Bauwerk nicht möglich. Eine umfangreiche Sanierung der beiden Brückenbauwerke wurde in 2013 durchgeführt.
Die Bauwerke UF DB (ASB 5024-552) und UF B 83 und DB (ASB 5024-519) sind durch Ersatz-neubauten oder einen gemeinsamen Ersatzneubau zu ersetzen. In Abhängigkeit der erforderlichen lichten Höhe und der notwendigen Konstruktionshöhe wird sich eine Veränderung der Gradiente ergeben. Die Folgen für die Bauwerke UF Stadtstraße (ASB 5024-551) und Stützwand (ASB 5024-577) sind zu untersuchen. Sollte sich hieraus ein Handlungsbedarf ergeben, so ist für diese beiden Bauwerke ebenfalls eine Machbarkeitsuntersuchung durchzuführen.
Die Bauwerke UF DB (ASB 5024-552) und UF B 83 und DB (ASB 5024-519) sind durch Ersatz-neubauten oder einen gemeinsamen Ersatzneubau zu ersetzen. In Abhängigkeit der erforderlichen lichten Höhe und der notwendigen Konstruktionshöhe wird sich eine Veränderung der Gradiente ergeben. Die Folgen für die Bauwerke UF Stadtstraße (ASB 5024-551) und Stützwand (ASB 5024-577) sind zu untersuchen. Sollte sich hieraus ein Handlungsbedarf ergeben, so ist für diese beiden Bauwerke ebenfalls eine Machbarkeitsuntersuchung durchzuführen.
Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
— Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 1, 2),
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 1 mit bes. Leistungen),
— Fachplanung Tragwerksplanung (Lph 1 mit bes. Leistungen) sowie weitere besondere Leistungen (unter anderem Umleitungskonzepte).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bebra
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 (1) Nr. 2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung.
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 3 Mio. EUR für Personenschäden,
Und
— 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Bei Leistungen für UBB/ÖBB müssen Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz gleichermaßen abgedeckt sein.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
— § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche:
— Planung Brückenbauwerk,
— Planung Verkehrsanlage,
— Abbruchplanung Brückenbauwerk sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen,
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch gesonderte Anlagen genauer zu beschreiben. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch gesonderte Anlagen genauer zu beschreiben. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
— Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich…
… Planung Ingenieurbauwerke, das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde,
… Planung Verkehrsanlage, das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde,
… Abbruchplanung Brückenbauwerk, das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde,
— Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ genügen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Kriterium 1 (§46 (3) Nr.1 VgV):
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung des Kriteriums werden die folgenden Aufgabenbereiche berücksichtigt:
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekte.
Die vorgenannten Kriterien werden jeweils mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten wie folgt bewertet:
— 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
— 0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen im Kriterium. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Zwischenwerte, Spanne zwischen größer 0 Punkte und kleiner 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
— Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen. (Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ vorgegeben.)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen. (Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ vorgegeben.)
Und insbesondere auf
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
Das Kriterium wird wie folgt gewichtet:
Kriterium 1 (§ 46 (3) Nr. 1 VgV): 100 %, es entfallen auf die Unterkriterien:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 611366-0📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 611366-3435 📠
Quelle: OJS 2021/S 048-120874 (2021-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Trasse der B 27 bei Bebra befinden sich in unmittelbare Abfolge zwei Brückenbauwerke über die Bahnstrecke 6340 sowie der Bundesstraße B 83 mit der Bahnstrecke 3805. Die beiden Brückenbauwerke wurden 1965/66 errichtet. Eine Instandsetzung der tragwerksplanerischen Defizite ist aufgrund des vorhandenen Lichtraumprofiles zwischen OK-Schiene und UK-Bauwerk nicht möglich. Eine umfangreiche Sanierung der beiden Brückenbauwerke wurde in 2013 durchgeführt.
Die Bauwerke UF DB (ASB 5024-552) und UF B 83 und DB (ASB 5024-519) sind durch Ersatz-neubauten oder einen gemeinsamen Ersatzneubau zu ersetzen. In Abhängigkeit der erforderlichen lichten Höhe und der notwendigen Konstruktionshöhe wird sich eine Veränderung der Gradiente ergeben. Die Folgen für die Bauwerke UF Stadtstraße (ASB 5024-551) und Stützwand (ASB 5024-577) sind zu untersuchen. Sollte sich hieraus ein Handlungsbedarf ergeben, so ist für diese beiden Bauwerke ebenfalls eine Machbarkeitsuntersuchung durchzuführen.
In der Trasse der B 27 bei Bebra befinden sich in unmittelbare Abfolge zwei Brückenbauwerke über die Bahnstrecke 6340 sowie der Bundesstraße B 83 mit der Bahnstrecke 3805. Die beiden Brückenbauwerke wurden 1965/66 errichtet. Eine Instandsetzung der tragwerksplanerischen Defizite ist aufgrund des vorhandenen Lichtraumprofiles zwischen OK-Schiene und UK-Bauwerk nicht möglich. Eine umfangreiche Sanierung der beiden Brückenbauwerke wurde in 2013 durchgeführt.
Die Bauwerke UF DB (ASB 5024-552) und UF B 83 und DB (ASB 5024-519) sind durch Ersatz-neubauten oder einen gemeinsamen Ersatzneubau zu ersetzen. In Abhängigkeit der erforderlichen lichten Höhe und der notwendigen Konstruktionshöhe wird sich eine Veränderung der Gradiente ergeben. Die Folgen für die Bauwerke UF Stadtstraße (ASB 5024-551) und Stützwand (ASB 5024-577) sind zu untersuchen. Sollte sich hieraus ein Handlungsbedarf ergeben, so ist für diese beiden Bauwerke ebenfalls eine Machbarkeitsuntersuchung durchzuführen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
In der Trasse der B 27 bei Bebra befinden sich in unmittelbare Abfolge zwei Brückenbauwerke über die Bahnstrecke 6340 sowie der Bundesstraße B 83 mit der Bahnstrecke 3805. Die beiden Brückenbauwerke wurden 1965/66 errichtet. Eine Instandsetzung der tragwerksplanerischen Defizite ist aufgrund des vorhandenen Lichtraumprofiles zwischen OK-Schiene und UK-Bauwerk nicht möglich. Eine umfangreiche Sanierung der beiden Brückenbauwerke wurde in 2013 durchgeführt.
In der Trasse der B 27 bei Bebra befinden sich in unmittelbare Abfolge zwei Brückenbauwerke über die Bahnstrecke 6340 sowie der Bundesstraße B 83 mit der Bahnstrecke 3805. Die beiden Brückenbauwerke wurden 1965/66 errichtet. Eine Instandsetzung der tragwerksplanerischen Defizite ist aufgrund des vorhandenen Lichtraumprofiles zwischen OK-Schiene und UK-Bauwerk nicht möglich. Eine umfangreiche Sanierung der beiden Brückenbauwerke wurde in 2013 durchgeführt.
Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 1, 2), Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 1 mit bes. Leistungen) Fachplanung Tragwerksplanung (Lph 1 mit bes. Leistungen) sowie weitere besondere Leistungen (unter anderem Umleitungskonzepte).
Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 1, 2), Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 1 mit bes. Leistungen) Fachplanung Tragwerksplanung (Lph 1 mit bes. Leistungen) sowie weitere besondere Leistungen (unter anderem Umleitungskonzepte).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Preis (Gewichtung): 40,00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-29 📅
Name: Arcadis Germany GmbH
Postanschrift: Europaplatz 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61513880📞
E-Mail: tender.infra.de@arcadis.com📧
Land: Darmstadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2021/S 139-370526 (2021-07-16)