Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation der Bewerber.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend die Erstellung eines Flächennutzungsplans aus den letzten 5 Jahren (Abschluss der Leistungsphase 3 gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HOAI nicht älter als 2017) unter Angabe des Gegenstands des Planungsvorhaben (Art des Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH) nach § 18 Abs. 1 HOAI), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Projektstand, des Projektumfangs (anzugeben in Hektar) unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. 3 vergleichbare Referenzprojekte betreffend die Erstellung eines Flächennutzungsplans.
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 40 Punkte):
a) Referenzprojekte betreffend die Erstellung eines Flächennutzungsplans:
- Projektumfang in Hektar ≥ 3500 Hektar (max. 5 Wertungspunkte),
- ausgeführter Leistungsumfang - Leistungsphasen 1-3 (max. 5 Wertungspunkte);
b) Zusatzpunkte:
Einmal 10 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn das zu überplanende Gebiet in einem (1) der als Referenz genannten Projekte eine mit dem Marktgemeindegebiet vergleichbare Siedlungsstruktur aufweist. Für die Beschreibung des Marktgemeindegebiets wird auf Ziff. II.1.4 dieser Auftragsbekanntmachung verwiesen.
2. Hinweise zur Wertung:
a) Geringere Projektumfänge oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 3 gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HOAI des Projektes abgeschlossen ist.
b) Je Referenzprojekt können somit max. 10 Punkte, bei max. 3 zu wertenden Referenzprojekten max. 30 Punkte (3 x 10 Punkte) erreicht werden. Insgesamt mit Zusatzpunkten können demnach 30 Punkte + 10 Punkte = 40 Punkte erreicht werden.
c) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten.
d) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommen Leistungen in % vgl. Formblatt C.10.).
e) Soweit ein Projekt abschnittsweise verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Abschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist in diesem Fall für jeden Abschnitt des Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben, sowie Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr– Ende [Monat/Jahr]), die Projektvolumina der einzelnen Planungsleistungen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein, zu entscheiden, ob die Abschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Abschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
f) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.