Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellung des zweiten Präventionsberichts nach § 20d Abs. 4 SGB V
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erstellung des zweiten Präventionsberichts nach § 20d Abs. 4 SGB V.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sozialforschung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erstellung des zweiten Präventionsberichts gem. § 20d Abs. 4 SGB V i.V.m. § 20d Abs. 2 Nr. 2 SGB V für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erstellung des zweiten Präventionsberichts gem. § 20d Abs. 4 SGB V i.V.m. § 20d Abs. 2 Nr. 2 SGB V für die stimmberechtigten NPK-Mitglieder. Die NPK hat den Bericht zum 1.7.2023 zu erstellen und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuzuleiten.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Realisierungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation der Mitarbeitenden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-30 📅
Datum des Endes: 2023-07-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Kurzkonzept 40 % Erfahrungen bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen anhand von Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren vor Ablauf...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Kurzkonzept 40 % Erfahrungen bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen anhand von Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit der hier zu vergebenden Leistung 60 %
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu Ziffer II.2.7): Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der unter Ziffer II.2.7) genannte Termin für den Vertragsbeginn ist ein ungefährer Wert.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Berufs- oder Handelsregister Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Berufs- oder Handelsregister Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf,
b) Alternativer Nachweis der erlaubten Berufsausübung Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise,
c) Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von 500 000 EUR je Schadensereignis und Personenschäden mit 1 500 000 EUR je Schadensereignis versichert sind. Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche über die genannten Risiken und mit den genannten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Umsatz / Spezifischer Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz bzw. eingeworbene Drittmittel sowie den Umsatz bzw. eingeworbene Drittmittel in dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Umsatz / Spezifischer Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz bzw. eingeworbene Drittmittel sowie den Umsatz bzw. eingeworbene Drittmittel in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist,
b) Angabe Mitarbeiterzahl Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Jahren beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Geschäftsbereich, der sich auf die hier zu vergebende Leistung bewirbt, beschäftigt waren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Unternehmensdarstellung Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Unternehmensdarstellung Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms),
b) Referenzen Geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die nach Art und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind:
— Erfahrungen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die nach Art und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind:
— Erfahrungen aus der Erbringung von Aufträgen über wissenschaftliche Leistungen im Sozialwesen, z. B. im Bereich Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung, insb. in der Prävention, der Gesundheitsförderung oder Gesundheitsforschung,
— Erfahrungen aus der Erbringung von Aufträgen, die die Erhebung, Auswertung, Aufbereitung und Zusammenführung von Daten sowie die Entwicklung der Vorgehensweise hierzu zum Gegenstand hatten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die verfahrensgegenständlichen Leistungen werden neutral und unabhängig von Einflussnahmen zu erbringen sein. Als Bestandteil der Teilnahmeanträge werden...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die verfahrensgegenständlichen Leistungen werden neutral und unabhängig von Einflussnahmen zu erbringen sein. Als Bestandteil der Teilnahmeanträge werden die Bieter hierzu eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben haben. Diese ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und wird im Falle der Auftragserteilung Vertragsgegenstand.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-13
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-08-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Bewerber haben zusätzlich zu den in Abschnitt III genannten Nachweisen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten...”
Bewerber haben zusätzlich zu den in Abschnitt III genannten Nachweisen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe abzugeben. Hierzu ist das Formblatt 6 zu nutzen und als Bestandteil des Teilnahmeantrages fristgemäß einzureichen. Bewerber haben weiterhin eine Eigenerklärung zur Neutralität und Unabhängigkeit abzugeben. Hierzu ist das Formblatt 7 zu nutzen und als Bestandteil des Teilnahmeantrages fristgemäß einzureichen.
Beide Formblätter sind Bestandteil der Unterlagen, die jedes interessierte Unternehmen unter der unter I.3) angegebenen URL abrufen kann.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2021/S 136-361367 (2021-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erstellung des zweiten Präventionsberichts gem. § 20d Abs. 4 SGB V i.V.m. § 20d Abs. 2 Nr. 2 SGB V für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erstellung des zweiten Präventionsberichts gem. § 20d Abs. 4 SGB V i.V.m. § 20d Abs. 2 Nr. 2 SGB V für die stimmberechtigten NPK-Mitglieder. Die NPK hat den Bericht zum 01.07.2023 zu erstellen und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuzuleiten.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 136-361367
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IGES Institut GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 236-622379 (2021-12-01)