Beschreibung der Beschaffung
Einleitung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), nach-folgend als Auftraggeber (AG) bezeichnet, entwickelt die Leitlinien und Konzepte deutscher Entwicklungspolitik. Es bestimmt die langfristigen Strategien der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren und definiert die Regeln für ihre Durchführung. Aus dieser Grundsatzarbeit werden anschließend mit den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und mit den entwicklungspolitisch tätigen internationalen Organisationen gemeinsame Vorhaben entwickelt. Orientierung bietet dabei die Agenda 2030 der Vereinten Nationen die im September 2015 verabschiedet wurde. Die Agenda 2030 hat die Form eines Weltzukunftsvertrags und soll helfen, allen Menschen weltweit ein Leben in Würde zu er-möglichen. Die 17 Entwicklungsziele verknüpfen das Prinzip der Nachhaltigkeit mit der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung. Die Zielvorgaben richten sich an alle Staaten der Weltgemeinschaft (
www.bmz.de/agenda-2030).
Das BMZ ist ein so genanntes Bonn-Ressort mit zweitem Dienstsitz in Berlin. Das Ministerium mit seinen ca. 1200 Beschäftigten hat in seinem Geschäftsbereich keine nachgeordneten Behörden.
1.1 Ausgangssituation und Zielsetzung
Seit März 2013 veröffentlicht das BMZ auf Basis des International Aid Transparency Initiative (IATI) -Standards Projektdaten und Dokumente zur bilateralen EZ, bei denen das BMZ entweder alleine oder mit Ko-finanziers Geldgeber ist. Die IATI Meldungen werden monatlich aktualisiert und an die IATI-Registratur übermittelt. Die Daten der deutschen EZ des BMZ sind über die BMZ Transparenzwebseite (
https://www.bmz.de/transparenz), das Visualisierungsportal des BMZ (
https://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/transparenz-fuer-mehr-Wirksamkeit/iati/index.jsp) sowie über die IATI-Registratur (
https://iatiregistry.org/publisher/bmz) zugänglich. Zusätzlich verlinkt das BMZ seine IATI-Meldung auch im Open-Data-Portal (
https://govdata.de) des Bundes. Darüber hinaus werden die IATI-Daten des BMZ in den Visualisierungsportalen der EU-Kommission (
https://euaidexplorer.ec.europa.eu) und von IATI selbst (
https://d-portal.org) graphisch aufbereitet zur Verfügung gestellt. Die Informationen werden durch das BMZ in 2 Formaten bereitgestellt:
(i) maschinenlesbare XML-Files, die alle Daten enthalten, sowie
(ii) Excel-Tabellen, in denen die wesentlichen Kerndaten im kompakter Form tabellarisch angezeigt werden. Der IATI-Datenstandard (
https://iatistandard.org/en/iati-standard) wird von IATI kostenlos zur Verfügung gestellt. Mittlerweile veröffentlichen rund 1 300 Organisationen Daten nach IATI-Standard und bis jetzt wurden insgesamt mehr als eine Million Aktivitäten publiziert.
Primäre Aufgabe des BMZ ist die Gestaltung der Entwicklungspolitik der Bundesregierung. Da das BMZ aber keine nachgeordneten Behörden hat, setzen Durchführungsorganisationen (DO) die Vorhaben des Bundes in der bilateralen staatlichen EZ um. Dies sind insbesondere die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). In der nichtstaatlichen EZ unterstützt der Bund die Aktivitäten zivilgesellschaftlicher, kommunaler und privatwirtschaftlicher Organisationen überwiegend mit Zuwendungen.
Die IATI-Logik sieht die transparente Darstellung von Mittelflüssen in der EZ im gesamten Umsetzungsprozess vor. Um die transparente Darstellung dieser Finanzflüsse zu erreichen, ist eigentlich vorgesehen, dass jede Institution oder Organisation, die im Rahmen der EZ finanzielle Ressourcen bereitstellt, empfängt und umsetzt oder weitergibt, jeweils eine eigene Meldung erstellt. Die Frage von möglichen Doppelzählungen wird dabei durch unterschiedliche Kodierungen gelöst, die für den IATI-Datensatz entwickelt wurden. Dadurch werden bei der Veröffentlichung der IATI-Meldung verschiedene Geldgeber und Empfänger erkennbar.
Aufgrund der Besonderheit des deutschen EZ-Systems weicht Deutschland der IATI-Logik insofern ab, als dass die DO nicht selbständig ihre Daten der bilateralen Zusammenarbeit an die IATI-Registratur melden, sondern dies über das BMZ erfolgt.
Im Vergleich zu Transparenzportalen anderer Geberländer und internationalen Organisationen entspricht das Portal jedoch nicht den Ansprüchen des BMZ, seine EZ-Daten einfach zugänglich, leicht nutzbar und visuell ansprechend zur Verfügung zu stellen. Daher plant das BMZ, das Transparenzportal neu aufzusetzen und von Grund auf nutzerfreundlicher zu gestalten. Ergebnis soll ein umfangreiches, interaktives, dynamisches Transparenzportal für Daten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sein, das die Aktivitäten des BMZ sichtbar macht und dem Nutzer so viele Informationen wie möglich in übersichtlicher Form zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer (AN) soll mit der Bereitstellung eines Web-Portals beauftragt werden, dass die Anforderungen des BMZ an ein neu aufzusetzendes Transparenzportal erfüllt.
Ein wichtiger Adressat der IATI-Meldung sind die Empfänger von EZ-Mitteln in den Partnerländern. Sie können z. B. bei der Budgetplanung und der Koordinierung von EZ-Maßnahmen durch die Partnerregierungen verwendet werden.
Die Adressaten der IATI-Daten sind unter anderem:
— Regierungen, Parlamente, Bürgerinnen und Bürger in den Partnerländern,
— Regierungen, Parlamente und Öffentlichkeit in den Geberländern,
— Geberorganisationen zur effektiven Abstimmung,
— Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Journalistinnen und Journalisten, Aktivistinnen und Aktivisten.
Die Veröffentlichung nach dem IATI-Standard hat folgende Zielsetzung:
— Faktenbasierte Entscheidungen auf politischer Ebene sowie auf der Ebene der Umsetzung zu erleichtern,
— Kooperation unter den verschiedenen Akteuren zu verbessern,
— Planbarkeit der Gelder zu stärken,
— Korruption zu bekämpfen,
— Rechenschaftslegung der beteiligten Organisationen zu erhöhen,
— Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Regierungsarbeit zu stärken,
— Die Beteiligung und das Engagement der Zivilgesellschaft zu befördern,
— Forschung, Qualitätsentwicklung und Innovation voranzutreiben.
2 Ausschreibungsgegenstand
2.1 Leistungsbestandteile
Der AG beabsichtigt nachfolgende Leistungsbausteine zu beschaffen:
1. Erstellung eines webbasierten IATI-Transparenzportals nach den Vorgaben des AG (Ziffer 4.1 bis 4.5),
2. Wartung und Pflege (Ziffer 4.6),
3. Weiterentwicklung und Anpassung (Ziffer 4.7).
Darüber hinaus sind übergeordnete Leistungen in Bezug auf das Projektmanagement, die Berichterstattung sowie die Einhaltung übergeordneter Anforderungen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit zu erbringen.
2.2 Orte und Zeiten der Leistungserbringung
Die Leistungserbringung erfolgt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der genaue Beginn der Leistungserbringung wird zwischen AG und AN nach Zuschlagserteilung abgestimmt.
Orte der Leistungserbringung sind die Räumlichkeiten des AN sowie die Standorte Bonn und Berlin des AG. Bei notwendigerweise beim AG zu erbringenden Dienstleistungen richtet sich der AN nach den Funktionszeiten des AG. Diese sind von Montag bis Donnerstag zwischen 8.30 und 16.30 Uhr und am Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr.
2.3 Laufzeit des Vertrags
Die Vertragslaufzeit des o. a. Leistungsbestandteils 1 (Ziffer 2.1) beginnt unverzüglich mit der Erteilung des Zuschlages durch den AG und endet mit der Abnahme des erstellten Web-Portals und der abgeschlossenen Überführung in den Regelbetrieb. Die Laufzeit von vier Jahren der Leistungsbestandteile 2-3 (Ziffer 2.1) beginnt mit dem Tag der Abnahme des Leistungsbestandteils 1.
Auf die erbrachte Leistung gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
2.4 Laufzeit des Vertrags
Die Vertragslaufzeit des o. a. Leistungsbestandteils 1 (Ziffer 2.1) beginnt unverzüglich mit der Erteilung des Zuschlages durch den AG und endet mit der Abnahme des erstellten Web-Portals und der abgeschlossenen Überführung in den Regelbetrieb. Die Laufzeit von vier Jahren der Leistungsbestandteile 2-3 (Ziffer 2.1) beginnt mit dem Tag der Abnahme des Leistungsbestandteils 1.
Auf die erbrachte Leistung gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.