Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellung und Auswertung der Abfallbilanzen für die Jahre 2020-2023
2021000013
Produkte/Dienstleistungen: Abfallanalyse📦
Kurze Beschreibung:
“Die Abfallbilanzen der entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften Bayerns für die Jahre 2020-2023 sind zu erstellen und auszuwerten.”
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abfallanalyse📦
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Abfallbilanzen der entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften Bayerns für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 sind auszuwerten. Auf Grundlage der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Abfallbilanzen der entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften Bayerns für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 sind auszuwerten. Auf Grundlage der ermittelten Daten sind in jedem Jahr die Entwicklung des Abfallaufkommens sowie der aktuelle Stand der Abfallwirtschaft in Bayern darzustellen und zu bewerten, auch im Hinblick auf Veränderungen, die sich gegenüber dem Datenstand des Vorjahres ergeben.
Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind pro Auswertejahr in einem zur Veröffentlichung geeigneten umfassenden, textliche, tabellarische und graphische Darstellungen enthaltenden, schriftlichen Bericht darzustellen. Die gesamten Daten müssen dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) für eine elektronische Weiterverarbeitung in entsprechender Form bereitgestellt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-13 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert) ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Referenzen des Büros:
Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Liste der wesentlichen, in Art und Umfang mindestens vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen des Büros:
Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Liste der wesentlichen, in Art und Umfang mindestens vergleichbaren erbrachten Aufträge aus den letzten 3 Jahren.
Bitte beschreiben Sie jeweils kurz die Aufgabe, nennen Sie den Auftraggeber, einen Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer sowie den Zeitraum des Auftrags.
2. Projektsachbearbeiter:
Es muss mindestens ein Projektsachbearbeiter eingesetzt werden. Dieser Bearbeiter muss mindestens über einen einschlägigen Bachelor-Abschluss (oder vergleichbar) verfügen. Kenntnisse im Abfallrecht sowie Kenntnisse der Strukturen der bayerischen Verwaltung sind nachzuweisen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung in Form eines Mitarbeiterprofils.
3. Projektleitung und Stellvertretung:
Der Projektleiter sowie dessen Stellvertreter müssen mindestens über einen einschlägigen Bachelor-Abschluss (oder vergleichbar) verfügen. Kenntnisse im Abfallrecht sowie Kenntnisse der Strukturen der bayerischen Verwaltung sind nachzuweisen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung in Form eines Mitarbeiterprofils.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-22
12:00 📅
“Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser...”
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2021/S 018-041664 (2021-01-22)
Ergänzende Angaben (2021-02-09)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 018-041664
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 13.4.2021
Ende: 31.3.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Neuer Wert
Text: Beginn: 1.4.2021
Ende: 31.3.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Quelle: OJS 2021/S 030-075006 (2021-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erstellung und Auswertung der Abfallbilanzen für die Jahre 2020 - 2023
2021000013”
Kurze Beschreibung:
“Die Abfallbilanzen der entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften Bayerns für die Jahre 2020 - 2023 sind zu erstellen und auszuwerten.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 282 890 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 018-041664
Auftragsvergabe
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Titel: Erstellung und Auswertung der Abfallbilanzen für die Jahre 2020 - 2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AU Consult GmbH
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 282 890 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2021/S 063-160580 (2021-03-26)