Am Institut für Physik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wird im Rahmen der dort geleisteten Grundlagenforschung seit 1996 eine Heliumverflüssigungsanlage der Fa. Linde (heute Linde Kryotechnik AG) betrieben. Die installierte automatisierte Anlagensteuerung wird mittlerweile nicht mehr unterstützt und es sind keine Ersatzteile mehr verfügbar, so dass der Defekt einer Komponente zum sofortigen vollständigen und irreparablen Ausfall der gesamten Heliumverflüssigungsanlage führen würde. Daher soll vorbeugend eine umfassende Ertüchtigung der bestehenden Verflüssigeranlage erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen zum Verflüssigen von Luft oder anderen Gasen
Referenznummer: 11095738-13-FIN1
Kurze Beschreibung:
Am Institut für Physik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wird im Rahmen der dort geleisteten Grundlagenforschung seit 1996 eine Heliumverflüssigungsanlage der Fa. Linde (heute Linde Kryotechnik AG) betrieben. Die installierte automatisierte Anlagensteuerung wird mittlerweile nicht mehr unterstützt und es sind keine Ersatzteile mehr verfügbar, so dass der Defekt einer Komponente zum sofortigen vollständigen und irreparablen Ausfall der gesamten Heliumverflüssigungsanlage führen würde. Daher soll vorbeugend eine umfassende Ertüchtigung der bestehenden Verflüssigeranlage erfolgen.
Am Institut für Physik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wird im Rahmen der dort geleisteten Grundlagenforschung seit 1996 eine Heliumverflüssigungsanlage der Fa. Linde (heute Linde Kryotechnik AG) betrieben. Die installierte automatisierte Anlagensteuerung wird mittlerweile nicht mehr unterstützt und es sind keine Ersatzteile mehr verfügbar, so dass der Defekt einer Komponente zum sofortigen vollständigen und irreparablen Ausfall der gesamten Heliumverflüssigungsanlage führen würde. Daher soll vorbeugend eine umfassende Ertüchtigung der bestehenden Verflüssigeranlage erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen zum Verflüssigen von Luft oder anderen Gasen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. ein Bieter oder Bewerber nach der Information nach § 4 Abs. 1 und vor Ablauf der nach § 4 Abs. 2 Satz 1 bestimmten Frist oder
2. ein Bewerber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach der Absendung der Information über die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung unter Angabe der Gründe schriftlich nach § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, hat dieser den Bieter oder Bewerber hierüber in Textform nach § 126 b BGB zu unterrichten. Der Auftraggeber legt der Vergabeprüfstelle die Beanstandung und die vollständigen Vergabeakten zur Entscheidung vor, sofern der Bieter oder Bewerber nicht auf die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabeprüfstelle verzichtet hat. Nach Eingang der Beanstandung informiert die Vergabeprüfstelle unverzüglich die für den Auftraggeber zuständige Aufsichtsbehörde über die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens. Der Auftraggeber darf vor einer Entscheidung der Vergabeprüfstelle den Zuschlag nicht erteilen. § 9 Abs. 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. ein Bewerber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach der Absendung der Information über die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung unter Angabe der Gründe schriftlich nach § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, hat dieser den Bieter oder Bewerber hierüber in Textform nach § 126 b BGB zu unterrichten. Der Auftraggeber legt der Vergabeprüfstelle die Beanstandung und die vollständigen Vergabeakten zur Entscheidung vor, sofern der Bieter oder Bewerber nicht auf die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabeprüfstelle verzichtet hat. Nach Eingang der Beanstandung informiert die Vergabeprüfstelle unverzüglich die für den Auftraggeber zuständige Aufsichtsbehörde über die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens. Der Auftraggeber darf vor einer Entscheidung der Vergabeprüfstelle den Zuschlag nicht erteilen. § 9 Abs. 2 bleibt unberührt.
(2) Ein Bieter oder Bewerber kann beim Auftraggeber trotz erteiltem Zuschlag die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften auch dann schriftlich nach § 126 BGB beanstanden, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten nach § 4 Abs. 1 nicht nachgekommen ist oder den Zuschlag vor Ablauf der in § 4 Abs. 2 Satz 1 genannten Frist erteilt hat. In diesem Fall muss die Beanstandung spätestens einen Monat seit Kenntnis des Vertragsabschlusses, jedoch nicht später als 3 Monate nach Abschluss des Vertrags gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Im Übrigen gilt Absatz 1 entsprechend.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Bieter oder Bewerber kann beim Auftraggeber trotz erteiltem Zuschlag die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften auch dann schriftlich nach § 126 BGB beanstanden, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten nach § 4 Abs. 1 nicht nachgekommen ist oder den Zuschlag vor Ablauf der in § 4 Abs. 2 Satz 1 genannten Frist erteilt hat. In diesem Fall muss die Beanstandung spätestens einen Monat seit Kenntnis des Vertragsabschlusses, jedoch nicht später als 3 Monate nach Abschluss des Vertrags gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Im Übrigen gilt Absatz 1 entsprechend.
§ 11 Gebühren des Verfahrens vor der Vergabeprüfstelle
(1) Für Amtshandlungen der Vergabeprüfstelle werden Gebühren zur Deckung des Verwaltungsaufwands erhoben.
(2) Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabeprüfstelle unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR und soll den Betrag von 2 500 EUR nicht überschreiten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabeprüfstelle unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR und soll den Betrag von 2 500 EUR nicht überschreiten.
(3) Gebühren werden nicht erhoben, wenn die Nachprüfung ergibt, dass ein Bieter oder Bewerber zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat. Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung werden nicht erstattet.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Rheinhessen
Postanschrift: Dagobertstraße 2
Postleitzahl: 55131
Telefon: +49 6131-9992-0📞
E-Mail: info@hwk.de📧
Internetadresse: www.hwk-rheinhessen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: EIC Trier IHK/HWK Europa- und Innovationscentre GmbHEIC Trier IHK/HWK Europa- und Innovationscentre GmbH
Postanschrift: Herzogenbuscher Str. 14
Postort: Trier
Postleitzahl: 54292
Telefon: +49 651-97567-0📞
E-Mail: info@eic-trier.de📧
Fax: +49 651-97567-33 📠
Internetadresse: https://www.eic-trier.de/🌏
Quelle: OJS 2021/S 137-364160 (2021-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Institut für Physik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wird im Rahmen der dort geleisteten Grundlagenforschung seit 1996 eine Heliumverflüssigungsanlage der Fa. Linde (heute Linde Kryotechnik AG) betrieben. Die installierte automatisierte Anlagensteuerung wird mittlerweile nicht mehr unterstützt und es sind keine Ersatzteile mehr verfügbar, so dass der Defekt einer Komponente zum sofortigen vollständigen und irreparablen Ausfall der gesamten Heliumverflüssigungsanlage führen würde. Daher soll vorbeugend eine umfassende Ertüchtigung der bestehenden Verflüssigungsanlage erfolgen.
Am Institut für Physik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wird im Rahmen der dort geleisteten Grundlagenforschung seit 1996 eine Heliumverflüssigungsanlage der Fa. Linde (heute Linde Kryotechnik AG) betrieben. Die installierte automatisierte Anlagensteuerung wird mittlerweile nicht mehr unterstützt und es sind keine Ersatzteile mehr verfügbar, so dass der Defekt einer Komponente zum sofortigen vollständigen und irreparablen Ausfall der gesamten Heliumverflüssigungsanlage führen würde. Daher soll vorbeugend eine umfassende Ertüchtigung der bestehenden Verflüssigungsanlage erfolgen.
Gesamtwert des Auftrags: 369 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Dezernat Finanzen & Beschaffung, Referat FIN1/Einkauf
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-30 📅
Name: Vorbuchner GmbH & Co. KG
Postort: Kirchweidach
Land: Deutschland 🇩🇪 Altötting
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 369 400 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Quelle: OJS 2021/S 174-453659 (2021-09-03)