Der Südwestrundfunk ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Brocade SAN-Komponenten des Herstellers Broadcom. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2010 eine Ausschreibung durchgeführt, um die bisher eingesetzten Komponenten durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Komponenten zu ersetzen. Seitdem wurde die Infrastruktur laufend erweitert. Der Auftraggeber beabsichtigt mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren Brocade SAN-Komponenten des Herstellers Broadcom inkl. Wartung zu beschaffen. Die Einzelbestellung wird im Januar 2022 erfolgen. Der geplante Leistungsbeginn für die in diesen Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen ist der 01.02.2022. Die Endabnahme sämtlicher in Betrieb genommener Komponenten muss bis zum 29.04.2022 stattgefunden haben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-03.
Auftragsbekanntmachung (2021-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Switch- oder Router-Softwarepaket
Referenznummer: EU-I/T 13/2021
Kurze Beschreibung:
Der Südwestrundfunk ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Brocade SAN-Komponenten des Herstellers Broadcom.
Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2010 eine Ausschreibung durchgeführt, um die bisher eingesetzten Komponenten durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Komponenten zu ersetzen. Seitdem wurde die Infrastruktur laufend erweitert. Der Auftraggeber beabsichtigt mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren Brocade SAN-Komponenten des Herstellers Broadcom inkl. Wartung zu beschaffen.
Die Einzelbestellung wird im Januar 2022 erfolgen. Der geplante Leistungsbeginn für die in diesen Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen ist der 01.02.2022. Die Endabnahme sämtlicher in Betrieb genommener Komponenten muss bis zum 29.04.2022 stattgefunden haben.
Der Südwestrundfunk ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Brocade SAN-Komponenten des Herstellers Broadcom.
Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2010 eine Ausschreibung durchgeführt, um die bisher eingesetzten Komponenten durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Komponenten zu ersetzen. Seitdem wurde die Infrastruktur laufend erweitert. Der Auftraggeber beabsichtigt mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren Brocade SAN-Komponenten des Herstellers Broadcom inkl. Wartung zu beschaffen.
Die Einzelbestellung wird im Januar 2022 erfolgen. Der geplante Leistungsbeginn für die in diesen Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen ist der 01.02.2022. Die Endabnahme sämtlicher in Betrieb genommener Komponenten muss bis zum 29.04.2022 stattgefunden haben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Switch- oder Router-Softwarepaket📦
Zusätzlicher CPV-Code: Switch- oder Router-Softwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-08 📅
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 238-626561
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 189-490745
ABl. S-Ausgabe: 238
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Südwestrundfunk ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Brocade SAN-Komponenten des Herstellers Broadcom.
Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2010 eine Ausschreibung durchgeführt, um die bisher eingesetzten Komponenten durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Komponenten zu ersetzen. Seitdem wurde die Infrastruktur laufend erweitert. Der Auftraggeber beabsichtigt mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren Brocade SAN-Komponenten des Herstellers Broadcom inkl. Wartung zu beschaffen.
Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2010 eine Ausschreibung durchgeführt, um die bisher eingesetzten Komponenten durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Komponenten zu ersetzen. Seitdem wurde die Infrastruktur laufend erweitert. Der Auftraggeber beabsichtigt mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren Brocade SAN-Komponenten des Herstellers Broadcom inkl. Wartung zu beschaffen.
Die Einzelbestellung wird im Januar 2022 erfolgen. Der geplante Leistungsbeginn für die in diesen Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen ist der 01.02.2022. Die Endabnahme sämtlicher in Betrieb genommener Komponenten muss bis zum 29.04.2022 stattgefunden haben.
Die Einzelbestellung wird im Januar 2022 erfolgen. Der geplante Leistungsbeginn für die in diesen Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen ist der 01.02.2022. Die Endabnahme sämtlicher in Betrieb genommener Komponenten muss bis zum 29.04.2022 stattgefunden haben.
- SAN Direktor (gem. Verfahrens- und Vertragsunterlagen, insbesondere Tabellenblatt "LB Dienstleistung"): 4
- SAN Switch (gem. Verfahrens- und Vertragsunterlagen, insbesondere Tabellenblatt "LB Dienstleistung"): 6
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 100 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Endabnahme bis 29.04.2022
Optionale Verlängerung der Wartungsleistungen um zweimal je 12 Monate auf dann maximal 84 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optionale Verlängerung der Wartungsleistungen um zweimal je 12 Monate auf dann maximal 84 Monate,
Weitere optionale Leistungen wie in II.2.4 beschrieben
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: SWR-Standorte Stuttgart, Baden-Baden und Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt und unter Nennung des Firmennamens und der Rechts-form sowie der Person des Erklärenden dem Angebot beigefügt sein.
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt und unter Nennung des Firmennamens und der Rechts-form sowie der Person des Erklärenden dem Angebot beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist; Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist; Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
Wichtige Hinweise für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit dem Angebot alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Anlage 11 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vor-gelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.13.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vor-gelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.13.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Mindestanforderungen:
• Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis
• Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlag unaufgefordert vorgelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlag unaufgefordert vorgelegt werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis der Bilanzen aus den letzten drei Geschäftsjahren und einer durchschnittlichen Eigenkapitalquote von 5 %.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis der Bilanzen aus den letzten drei Geschäftsjahren und einer durchschnittlichen Eigenkapitalquote von 5 %.
A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Schwacher Bonität“, nicht älter als 1 Jahr; eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Schwacher Bonität“, nicht älter als 1 Jahr; eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus!
Anhand der eingereichten Nachweise in den Kriterien A3.2 und A3.3 findet eine Bewertung wie folgt statt:
B3.1 - Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (A3.2), oder anhand der Eigenerklärung.
4 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 5% < 10%
8 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
12 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
16 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
B3.2 - Bewertung des Bonitätsindex anhand des eingereichten Nachweises (A3.3).
4 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität
8 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
12 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
16 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute und ausgezeichnete Bonität
Mindeststandards:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Mindestanforderungen:
• Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis
• Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlag unaufgefordert vorgelegt werden.
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlag unaufgefordert vorgelegt werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis der Bilanzen aus den letzten drei Geschäftsjahren und einer durchschnittlichen Eigenkapitalquote von 5 %.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis der Bilanzen aus den letzten drei Geschäftsjahren und einer durchschnittlichen Eigenkapitalquote von 5 %.
A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Schwacher Bonität“, nicht älter als 1 Jahr; eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus!
A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Schwacher Bonität“, nicht älter als 1 Jahr; eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus!
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise eingereicht hat, alle Mindestanforderungen erfüllt und insgesamt in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-
beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) 58 oder mehr Eignungspunkte erreicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A4.1 - Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzen von Liefer- und Dienstleistungsverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben. Hierzu ist das ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 06 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Referenztemplate) mit dem Angebot vorzulegen.
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzen von Liefer- und Dienstleistungsverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben. Hierzu ist das ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 06 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Referenztemplate) mit dem Angebot vorzulegen.
4. Projektinhalt 1 (Gerätetypen Direktoren u. idealerweise auch Switche)
5. Projektinhalt 2 (kurze Beschreibung des Projekts)
6. Projektinhalt 3 (kurze Beschreibung der Migrations-, bzw. Implementierungsphase)
7. Projektinhalt 4 (kurze Beschreibung der Vorgehensweise bei Garantieabwicklung und der vereinbarten SLA's)
Anhand der eingereichten Nachweise in dem Kriterium A4.2 findet eine Bewertung wie folgt statt:
B4.1 Bewertung der eingereichten Referenzen: Die Referenzen werden im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der auszuschreibenden Leistungen nahekommen. Die zwei Referenzen werden in die im folgenden benannten Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bewertet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Es sind zwei Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 34 Wertungspunkte erreichen können.
B4.1 Bewertung der eingereichten Referenzen: Die Referenzen werden im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der auszuschreibenden Leistungen nahekommen. Die zwei Referenzen werden in die im folgenden benannten Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bewertet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Es sind zwei Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 34 Wertungspunkte erreichen können.
- Sehr niederer Zielerfüllungsgrad: 0 Punkte: 0 Kriterien erfüllt
- Sehr hoher Zielerfüllungsgrad - 34 Punkte: Alle 7 Kriterien erfüllt
Mindeststandards:
A4.1 - Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzen von Liefer- und Dienstleistungsverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben. Hierzu ist das ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 06 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Referenztemplate) mit dem Angebot vorzulegen.
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzen von Liefer- und Dienstleistungsverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben. Hierzu ist das ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 06 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Referenztemplate) mit dem Angebot vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
- Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
- Vertragsunterlagen gem. Kapitel 4.1.1 Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4
Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag
ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern
auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.6 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Telefon: +49 721174290📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 238-626561 (2021-12-03)