Erweiterung der Netzwerke in Schulen der Stadt Straubing und des Berufsschulverbandes Straubing-Bogen

Stadt Straubing und Berufsschulverband Straubing-Bogen

Erweiterung der Netzwerke in Schulen der Stadt Straubing und des Berufsschulverbandes Straubing-Bogen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-18 Auftragsbekanntmachung
2022-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-11-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hardware für Zentralrechner
Referenznummer: V-2021-128
Kurze Beschreibung:
Erweiterung der Netzwerke in Schulen der Stadt Straubing und des Berufsschulverbandes Straubing-Bogen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hardware für Zentralrechner 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Straubing, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Straubing und Berufsschulverband Straubing-Bogen
Postanschrift: Theresienplatz 2
Postleitzahl: 94315
Postort: Straubing
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabeamt@straubing.de 📧
Fax: +49 942194460268 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/220045 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-23 📅
Datum des Beginns: 2022-01-03 📅
Datum des Endes: 2022-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 227-596944
ABl. S-Ausgabe: 227

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=220045
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=220045
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=220045
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/220045 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Straubing - Vergabestelle
Postanschrift: Theresienplatz 2
Postort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Telefon: +49 942194461131 📞
Fax: +49 942194460268 📠
Quelle: OJS 2021/S 227-596944 (2021-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Straubing

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 006-011119
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 227-596944
ABl. S-Ausgabe: 6

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-03 📅
Name: GK Datentechnik e.K.
Postort: Haarbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Passau, Landkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsschulverband Straubing-Bogen
Land: Straubing, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontakt
Internetadresse: www.straubing.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 006-011119 (2022-01-05)