Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise und Wertung nachfolgender objektiven Kriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Objektplanungen bei Gebäuden in den letzten 3 Jahren (2018, 2019 und 2020).
Es können maximal 5 Punkte (bei 5 % Wichtung = max. 25 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 300 000 EUR netto erforderlich.
— Bei Umsatz von weniger als 300 000 EUR netto werden 3 Punkte erteilt,
— Bei Umsatz von weniger als 200 000 EUR netto wird 1 Punkt erteilt,
— Bei Umsatz von weniger als 100 000 EUR netto werden 0 Punkte erteilt.
2. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren.
Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter.
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Architekten/Bauingenieure (vergleichbare Qualifikationen gem. Ziff. III 1.3) bzw.III.2.1) werden ebenfalls anerkannt), die als Führungskräfte eingesetzt werden (Inhaber, Partner, Mitarbeiter), im Bewerberbüro in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020).
Es können maximal 5 Punkte (bei 5 % Wichtung = max. 25 Punkte) erreicht werden: Bei mindestens 3 Architekten/Bauingenieure werden 5 Punkte erteilt,
— Bei 2 Architekten/Bauingenieure werden 3 Punkte erteilt,
— Bei 1 Architekt wird 1 Punkte erteilt.
3. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Referenzprojekt 1. Darstellung von einem ausgewählten Projekt, dass der Bewerber geplant hat und dessen Bauausführung er überwacht hat: Erweiterung einer Grundschule oder eines vergleichbaren Projektes. Als vergleichbar werden Erweiterungen und Neubauten von weiterführenden Schulen, Berufsschulen, Kindergärten, Institutsgebäude und Bürogebäude bewertet. Es werden nur solche Projekte gewertet, für die vom Bewerber ab 1.1.2011 die Objektplanung mit den Leistungsphasen 4 bis 8 gemäß HOAI erbracht wurde. Mit LP4 darf nicht vor dem 1.1.2011 begonnen worden sein und LP 8 muss bis dato abgeschlossen sein. LP 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme des Gebäudes als abgeschlossen. Es sind die geforderten projektbezogenen Angaben zu machen. Es können insgesamt maximal 5 Punkte (bei 25 % Wichtung = max. 125 Punkte) erreicht werden Gewertet werden nur solche Projekte, die der Projektdefinition entsprechen. Bei einer fehlenden
Mindestanforderung, werden 0 Punkte erteilt.
Für die per Kostenfeststellung erzielten Bauwerkskosten brutto (KG 300 +KG 400) pro m BGF können max.5 Punkte (bei 15 % Wichtung = 75 Punkte) erreicht werden, wenn die Bauwerkskosten nicht höher als 1 850 EUR brutto / m BGF liegen.
Wenn die per Kostenfeststellung erzielten Bauwerkskosten brutto (KG 300 + 400) höher als 1 850 EUR brutto / m BGF liegen, werden 0 Punkte erteilt.
Die Angabe zu EUR brutto / m BGF muss aufgrund der Einzelangaben zu BGF und zu Bauwerkskosten-Gesamtangabe nachvollziehbar sein. Bei unschlüssigen und fehlenden Angaben, die nicht aufgeklärt werden können, werden 0 Punkte erteilt. Die Angaben der Kosten / m BGF sind auf dem Stand der Fertigstellung anzugeben. Die Kostenfeststellungen aus zurückliegenden Jahren werden bei der Wertung mit dem Baukostenindex des Statistischen Bundesamtes auf das 4. Quartal 2020 hochgerechnet.
Für die bei dem Projekt mitverarbeiteten technischen Ausstattungsmerkmale können maximal 5 Punkte (bei 10 % Wichtung = max. 50 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung von 5 Punkten müssen alle nachfolgend aufgelisteten technischen Ausstattungsmerkmale zutreffend sein:
— Bei hybrider Lüftung werden 1,50 Punkte erteilt,
— Bei erreichen des Passivhausstandards werden 1,50 Punkte erteilt,
— Bei Ausführung der Heizung auf Niedrigtemperaturniveau werden 2,00 Punkt erteilt. Die mitverarbeiteten technischen Ausstattungsmerkmale werden jeweils einzeln bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nicht beauftragte und geplante Ausstattungsmerkmale werden 0 Punkte erteilt.
Die Bewertung der technischen Ausstattungsmerkmale erfolgt für das Referenzgebäude unabhängig dem Ergebnis aus den erzielten Bauwerkskosten.
Referenzprojekt 2 – Hier kann ein zweites ausgewähltes Projekt, dass der Bewerber geplant hat und dessen Bauausführung er überwacht hat, dargestellt werden. Der Umfang der Angaben und die Wertung entspricht den obigen Ausführungen. Beim Referenzprojekt 2 darf nicht dasselbe Referenzprojekt wie bei der Referenz 1 angegeben werden.
4. Technische Leitung / Projektleitung
Angaben zu Name, Qualifikation, Berufs- und Projekterfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Architekten als Projektleiter. Vergleichbare Qualifikationen gem. Ziff. III 1.3) bzw.III.2.1) werden ebenfalls anerkannt. Für die Berufserfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Architekten als Projektleiter gemessen an der Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung können maximal 5 Punkte
(bei 15 % Wichtung = max. 75 Punkte) erreicht werden:
— Bei einer Berufserfahrung von > 8 Jahren werden 5 Punkte erteilt;
— Bei einer Berufserfahrung von < 8 Jahren werden 3 Punkte erteilt;
— Bei einer Berufserfahrung von < 4 Jahren werden 0 Punkte erteilt.
Zum Nachweis der Angabe ist ein Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang Architektur und ein Kurzlebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Bei fehlendem Nachweis (Kopie Hochschulabschluss) oder bei fehlender Eigenerklärung (Kurzlebenslauf) oder bei für die Bewertung erforderlich fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.