Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.a)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird für den Gleisbau gefordert:
Angabe und Beschreibung von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren. Als vergleichbare Leistungen werden Bauleistungen im Gleisbau, unter Einhaltung der in Deutschland geltenden Regularien, mit
- Bruttoauftragssumme: > 3,0 Mio. EUR
- Bauleistung über Errichtung von Gleisanlagen einschl. Weichenverbindungen
- Gleisanlage überfahrbar mit mindestens 2 Weichen
- Arbeiten wurden unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes durchgeführt
angesehen.
III.1.3.b)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird des Weiteren für den Wasserbau gefordert:
Angabe und Beschreibung von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren. Als vergleichbare Leistungen werden Bauleistungen im Wasserbau mit
- Bruttoauftragssumme: > 4 Mio. EUR
- Bauleistung über Erstellung von Uferspundwänden mit Rückverankerung
- Länge der errichteten Uferspundwand: > 500 m
- Anzahl der eingesetzten Nachunternehmer: < 3 Unternehmen
- Baumaßnahme mit Umbau bzw. Errichtung auf einer Hafenanlage
- Arbeiten wurden unter Aufrechterhaltung des Hafenbetriebes durchgeführt
angesehen.
III.1.3.c)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird des Weiteren im Bau von Entwässerungsanlagen gefordert:
Angabe und Beschreibung von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren. Als vergleichbare Leistungen werden Bauleistungen für Entwässerungsanlagen mit
- Bruttoauftragssumme: > 0,25 Mio. EUR
- Bauleistung über Erstellung von Entwässerungsanlagen von befestigten Oberflächen und Errichtung einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage
- Baumaßnahme muss im Zusammenhang mit dem Umbau bzw. Errichtung einer Hafenanlage stehen.
Geforderte Mindeststandards für Referenzen Gleisbau, Wasserbau und Entwässerungsanlagen (Ziffer III.1.3.a), III.1.3.b) und III.1.3.c)):
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen jeweils für Ziffer III.1.3.a), III.1.3.b) und III.1.3.c) innerhalb der letzten 5 Jahre (2016, 2017, 2018, 2019 und 2020). Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen geeignet ist.
Mit dem Nachweis der Referenzen sind folgende Angaben zu tätigen:
- Bezeichnung des Projekts,
- Beschreibung des Projektgegenstands (Umfang: Allgemein Beschreibung des Leistungsschwerpunkts und der durchgeführten Arbeiten des Bewerbers)
- Bruttoauftragssumme,
- Projektvolumen (Erforderliche Angaben: verbaute Tonnage Spundwände, Länge Gleisanlage, Umfang der Oberflächenentwässerung),
- Projektzeitraum (die VOB-Abnahme muss 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 oder 2021 stattgefunden haben),
- Eingebundene Nachunternehmer mit Gewerkszuordnung
- Auftraggeber einschl. Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer;
- ggf. Referenzschreiben des Auftraggebers
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine technische Leistungsfähigkeit der Eignung eines Dritten (oder anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft) bedienen will, sind die Nachweise nach Ziff. III.1.3) auch von dem Dritten vorzulegen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist dem Angebot beizulegen.
Die Nachweise, Erklärungen und Angaben für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform einzureichen.