Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.a)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird für den Gleisbau gefordert:
Angabe und Beschreibung von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren (2016 - 2020). Als vergleichbare Leistungen gelten Bauleistungen im Gleisbau, unter Einhaltung der in Deutschland geltenden Regularien, die folgende Anforderungen erfüllen (kumulativ bei jeder Referenz):
- Bruttoauftragssumme: > 3,0 Mio. EUR
- Bauleistung über Errichtung von Gleisanlagen einschl. Weichenverbindungen
- Gleisanlage überfahrbar mit mindestens 2 Weichen
- Arbeiten wurden unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes durchgeführt
III.1.3.b)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird des Weiteren für den Wasserbau gefordert:
Angabe und Beschreibung von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 10 Jahren (2011 - 2020). Als vergleichbare Leistungen gelten Bauleistungen im Wasserbau, die folgende Anforderungen erfüllen (jeweils bei mind. einer Referenz):
- Bruttoauftragssumme Wasserbau: > 3 Mio. EUR
- Bauleistung über Erstellung von Uferspundwänden mit Rückverankerung, Spundwandbohlenlänge mind. 12m
- Baumaßnahme mit Umbau bzw. Errichtung einer Hafenanlage unter Aufrechterhaltung des Hafenbetriebes
III.1.3.c)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird des Weiteren im Bau von Entwässerungsanlagen gefordert:
Angabe und Beschreibung von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren (2016 - 2020). Als vergleichbare Leistungen gelten Bauleistungen für Entwässerungsanlagen, die folgende Anforderungen erfüllen (jeweils bei mind. einer Referenz):
- Bruttoauftragssumme: > 0,25 Mio. EUR
- Bauleistung über Erstellung von Entwässerungsanlagen von befestigten Oberflächen und Errichtung einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage
- Baumaßnahme muss im Zusammenhang mit der Einleitung in ein Gewässer durch eine Uferspundwand stehen.
Geforderte Mindeststandards für Referenzen Gleisbau, Wasserbau und Entwässerungsanlagen (Ziffern III.1.3.a),III.1.3.b) und III.1.3.c)):
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen jeweils für Ziffer III.1.3.a), III.1.3.b) und III.1.3.c).
Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen geeignet ist.
Mit dem Nachweis der Referenzen sind folgende Angaben zu tätigen:
- Bezeichnung des Projekts,
- Benennung Auftraggeber einschl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer,
- Beschreibung des Projektgegenstands (Umfang: Allgemein Beschreibung des Leistungsschwerpunkts und der durchgeführten Arbeiten des Bewerbers, technische Parameter)
- Bruttoauftragssumme,
- Projektzeitraum (unter Angabe des Zeitpunktes der VOB-Abnahme),
- Eingebundene Nachunternehmer mit Gewerkszuordnung,
- ggf. Referenzschreiben des Auftraggebers.
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine technische Leistungsfähigkeit der Eignung eines Dritten (oder anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft) bedienen will, sind die Nachweise nach Ziff. III.1.3) auch von dem Dritten vorzulegen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist dem Angebot beizulegen.
Die Nachweise, Erklärungen und Angaben für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform einzureichen.