Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; es werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die bis zu 8 Jahre zurückliegen.
—— Mindestangaben zu Referenzen: Bauvorhaben, Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Ausführungszeitraum und Auftragsvolumen.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen,die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.(FB 233 VHB).
Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend §6b EU VOB/A
Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.
Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers:
— EFB 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation,
— EFB 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme,
— EFB 223 Aufgliederung der Einheitspreise ausgefüllt,
— Urkalkulation mit eindeutiger Darlegung der Zuschläge und Zulagen auf die Einzelkosten sowie die Aufteilung nach Lohn-, Stoff-, Geräte-, sonstigen Kosten und Nachunternehmerleistungen mit den entsprechenden Leistungs- und Aufwandswerten.
(Urkalkulationen, die in Papierform eingereicht werden, sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe von Baumaßnahme, Vergabenummer und Gewerk entsprechend einzureichen) Übereinstimmung mit den Anforderungen der EP-Aufgliederung nach EFB 221, 222.
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer (FB 236 VHB).