Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Mindestanforderungen u. der nachfolgend aufgeführten wertungsrelevanten Eignungskriterien. Bewerber, die die in Ziff. III.1.1)-III.1.3) dargestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Von der Wertung ausgeschlossen, werden im Übrigen Teilnahmeanträge nach Maßgabe von § 57 VgV. Aus den danach verbleibenden Bewerbern werden auf Grundlage der wertungsrelevanten Eignungskriterien u. deren Bewertung sowie der getätigten Angaben der teilnehmenden Bewerber die 4 bestgeeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Sollten sich im Ergebnis der getroffenen Bewertung und Auswahl mehr als 4 Bewerber als gleichermaßen geeignet erweisen (z. B. Punktegleichstand des drittplatzierten bis fünftplatzierten Bewerbers), werden die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber aus der Gruppe mit Punktegleichstand im Losverfahren ermittelt (§ 75 Abs. 6 VgV).
1. Nachweis über einen 1. Jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 Geschäftsjahren (2017-2019):
— Jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 300 000,00 EUR netto – 1 Punkt,
— Jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 350 000,00 EUR netto – 2 Punkte,
— Jährlicher Gesamtumsatz in Höhe mindestens 400 000,00 EUR netto – 3 Punkte.
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziff. III.1.1)2) aufgeführten Anforderungen.
2. Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020) durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter:
— 6 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte): 1 Punkt,
— 7 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte): 2 Punkte,
— 8 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte): 3 Punkte,
— 9 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte): 4 Punkte,
— 10 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte): 5 Punkte.
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziff.III.1.3)1) aufgeführten Anforderungen.
3. Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020) durchschnittlich tätigen Objektplaner für Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume:
— 3 Objektplaner:1 Punkt,
— 4 Objektplaner: 2 Punkte,
— 5 Objektplaner: 3 Punkte.
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziff.III.1.3)1) aufgeführten Anforderungen.
4. Weitere (zusätzliche zu der im Hinblick auf die Mindestanforderung unter Ziff. III.1) bereits benannten Referenz) seit dem 31.12.2015 fertiggestellte (Baufertigstellung oder Inbetriebnahme) realisierte Vorhaben mit zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Planungsleistungen.
— bis zu 2 weitere Referenzen für Planungs- und Überwachungsleis-tungen der Objektplanung über Leistungsphasen 2-8 mit einem Baukostenvolumen in der KG 300 und KG 400 von mind. 1 700 000,00 EUR brutto für den Neubau einer Kindertagesstätte, eines Hortes oder vergleichbaren Bauvorhabens (Vergleichbar meint ausgehend von § 5 HOAI i. V .m. Anlage 10 – dort Ziff. 10.2 der Objektliste in der Kategorie „Gesundheit/Betreuung“ in dem Spiegel-strich 2 „Kindergärten, Kinderhorte“) – 3 Punkte je Referenz und maximal 6 Punkte,
— bis zu 2 weitere Referenzen für Planungsleistungen und Überwachungsleistungen der Objektplanung über Leistungsphasen 2-8 mit Baukostenvolumen der KG 300 von 1 000 000 EUR brutto für den Anbau oder die Erweiterung an ein/es Bestandsgebäudes – 3 Punkte je Referenz und maximal 6 Punkte.
Für jede der vorgenannten Referenzen erhalten die Bewerber 3 Punkte und können im Rahmen des wertungsrelevanten Eignungskriteriums „Referenzen“ in der Summe maximal 12 Punkte erreichen. Die vorgenannten Referenzen werden in Bezug auf die Besonderheiten des hiesigen Vorhabens in einer Gesamtschau beurteilt. D. h. die vorstehenden Besonderheiten können teilweise durch dieselbe Referenz, können aber auch durch mehrere Referenzen (max. 4 Referenzen) belegt werden.
Die Referenzen sind in den dafür bereitgestellten „Referenzbogen“ (Ziff. 3a-5.) einzutragen. Die Angabe von mehr vergleichbaren Referenzen als gefordert führt nicht zu einer höheren Bewertung.