Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Mindestanforderungen u. der nachfolgend aufgeführten wertungsrelevanten Eignungskriterien. Bewerber, die die in Ziff. III.1.1) – III.1.3) dargestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Von der Wertung ausgeschlossen, werden im Übrigen Teilnahmeanträge nach Maßgabe von § 57 VgV. Aus den danach verbleibenden Bewerbern werden auf Grundlage der wertungsrelevanten Eignungskriterien u. deren Bewertung sowie der getätigten Angaben der teilnehmenden Bewerber die 4 bestgeeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Sollten sich im Ergebnis der getroffenen Bewertung und Auswahl mehr als 4 Bewerber als gleichermaßen geeignet erweisen (z. B. Punktegleichstand des drittplatzierten bis fünftplatzierten Bewerbers), werden die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber aus der Gruppe mit Punktegleichstand im Losverfahren ermittelt (§ 75 Abs. 6 VgV).
1. Jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 Geschäftsjahren (2017-2019):
— Jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 150 000,00 EUR netto – 1 Punkt,
— Jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 200 000,00 EUR netto – 2 Punkte,
— Jährlicher Gesamtumsatz in Höhe mindestens 250 000,00 EUR netto – 3 Punkte.
Hierfür hat eine Erklärung an der dafür vorgesehenen Stelle in der Eigenerklärung (Ziff. 3a-2.) und die Einreichung einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters, testierter Jahresabschlüsse oder testierter Gewinn- und Verlustrechnungen zu erfolgen.
2. Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020) durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter
— 4 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) 1 Punkt,
— 5 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) 2 Punkte,
— 6 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) 3 Punkte.
Die Zahl der Mitarbeiter ist in der Eigenerklärung (Ziff. 3a-2.) einzutragen.
3. Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020) durchschnittlich tätigen Objektplaner:
Objektplaner für Tragwerksplanung:
— 2 Objektplaner 1 Punkt,
— 3 Objektplaner 2 Punkte,
— 4 Objektplaner 3 Punkte.
Die Zahl der Objektplaner ist in der Eigenerklärung (Ziff. 3a-2.) ein-zutragen.
4. Weitere (zusätzliche zu der im Hinblick auf die Mindestanforderung unter Ziff. III.1. bereits benannten Referenz) seit dem 31.12.2015 fertiggestellte (Baufertigstellung oder Inbetriebnahme) realisierte Vorhaben mit zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Planungsleistungen.
Die Erbringung von Planungsleistungen, die folgende Besonderheiten des hiesigen Vorhabens abbilden:
— für Planungs- und Überwachungsleistungen der Fachplanung über Leistungsphasen 2-8 mit einem Baukostenvolumen in der KG 300 von mind. 1 300 000,00 EUR brutto für den Neubau einer Kindertagesstätte, eines Hortes oder vergleichbaren Bauvorhabens (Vergleichbar meint ausgehend von § 5 HOAI i. V. m. Anlage 10 – dort Ziff. 10.2 der Objektliste in der Kategorie Gesundheit/Betreuung in dem Spiegelstrich 2 „Kindergärten, Kinderhorte“) – 3 Punkte je Referenz und maximal 6 Punkte
— Planungsleistungen und Überwachungsleistungen der Fachplanung über Leistungsphasen 2-8 mit Baukostenvolumen der KG 300 von 1 000 000 EUR brutto für den Anbau oder die Erweiterung an ein/es Bestandsgebäudes -3 Punkte je Referenz und maximal 6 Punkte.