Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand d. in d. Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten.
Die Auswahl erfolgt unter d. formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, die Kriterien werden folgend bewertet:
Vergabe von 0 – max. 3 Punkten (Pkt.) pro Kriterium, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet.
Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten gewichteten Punktzahlen. Maximal werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung geladen. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 270. Wird die Anzahl durch Bewerber/innen mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) fristgerechter Eingang;
2) vollständige Bewerbungsunterlagen;
3) Einreichung des TA elektronisch über die Vergabeplattform;
4) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben (TA Teil VII);
5) Angabe zur Art der Bewerbung (TA Teil I.A);
6) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung (TA Teil II.A, Pkt. 2.1.6);
7) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer ist beizufügen;
8) Angaben zu Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist beizufügen (TA Teil II.C);
9) Bestätigung des Nichtvorliegens von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 u. 124 GWB; (TA Teil III.A bis III.D) 10) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) VgV (TA Teil IV.A);
11) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. (TA Teil IV.B);
12) Nichtvorliegen einer Mehrfachbewerbung;
13) Nachweis der Referenzen gem. (TA Teil VI.B);
14) Vorgesehene Projektleitung: Angabe Name und Nachweis der beruflichen Qualifizierung (TA Teil VI.A);
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, (Anforderungen der Referenzen gem. Pkt. III.1.2), Gesamtwichtung 22,22 %, davon:
- durchschnittlichen Jahresumsatz des Bewerbers: Wichtung 25%
- spezifischer Jahresumsatz des Bewerbers: Wichtung 50%
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung: Wichtung 25%
- Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; (Anforderungen der Referenzen gem. Pkt. III.1.3), Gesamtwichtung 33,33 %, davon:
- 3 Referenzen für Schul- und Bildungsbauten, oder vergleichbarer Größenordnung: Bauwerkskosten (KG 300+400), Wichtung je Referenz 11%, gesamt 33,3 %;
- Studien- und Ausbildungsnachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung Inhaber oder Führungskräfte: Wichtung 16,66%
- durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den 3 Jahren, bezogen auf die zu vergebende Leistung: Wichtung 16,66%
- Erklärung zur Ausstattung, zu Geräten und zur technischen Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags: Wichtung 16,66%
- Angabe zu beabsichtigten Unteraufträgen bei der Durchführung der zu vergebenden Teile des Auftrags: Wichtung 16,66%
- Zusätzliche / besondere Eignungsanforderungen, die mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen, Gesamtgewichtung 44,44 %, davon:
- Erklärung zur Personalstruktur: Wichtung 75 %, davon:
- Berufserfahrung des/r Mitarbeiters/in für die Projektleitung, Wichtung 40%
- Berufserfahrung des/r Mitarbeiters/in für die stellvertretende Projektleitung, Wichtung 33,33%
- Berufserfahrung des/r Mitarbeiters/in für die Planung: Wichtung 26,66%
- Erklärung, dass der Bewerber unmittelbar nach Auftragserteilung die Leistungen erbringen kann: Wichtung 12,5%
- Erklärung, dass der Bewerber die Leistung innerhalb des angegebenen Planungs-Zeitraumes erbringen kann: Wichtung 12,5%
Die detaillierte Punktbewertung ist der, den Vergabeunterlagen beilegenden, „Bewertungsmatrix 1- Stufe 1“ zu entnehmen.