Erweiterung um ein GPU-Produktivsystem am NHR-Zentrum des ZIB

Zuse-Institut Berlin

Das existierende HPC-System "LISE" soll in 2022 um ein HPC-System mit GPU-Knoten erweitert und in das "LISE"-System integriert werden. Das zu beschaffende GPU-System soll auf einer NVIDIA-GPU-Achritektur basieren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-12-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Supercomputer
Referenznummer: 04-2021
Kurze Beschreibung:
Das existierende HPC-System "LISE" soll in 2022 um ein HPC-System mit GPU-Knoten erweitert und in das "LISE"-System integriert werden. Das zu beschaffende GPU-System soll auf einer NVIDIA-GPU-Achritektur basieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Supercomputer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zuse-Institut Berlin
Postanschrift: Takustraße 7
Postleitzahl: 14195
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.zib.de 🌏
E-Mail: haase@zib.de 📧
Telefon: +49 3084185137 📞
Fax: +49 3084185125 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/33119C9B-1864-431D-97DD-822082D83A3B 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/33119C9B-1864-431D-97DD-822082D83A3B 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-08 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-13 📅
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 241-634811
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat die Leistungen grds. unter eigener Verantwortung auszuführen. Bei einer evtl. Übertragung der Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer [UN]) sind im Angebot die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang sowie - soweit bei Angebotsabgabe bekannt - die Namen der betreffenden UN im Vordruck "Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen" zu benennen
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 900 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: siehe Anhang Leistungsbeschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 900 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Der Bieter hat die Leistungen grds. unter eigener Verantwortung auszuführen. Bei einer evtl. Übertragung der Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer [UN]) sind im Angebot die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang sowie - soweit bei Angebotsabgabe bekannt - die Namen der betreffenden UN im Vordruck "Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen" zu benennen
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
o Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio € jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für jeweils mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr bei einem in Deutschland ansässigen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht oder im Auftragsfalll eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
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o Einfache Kopie der Versicherungspolice bzw. aktuelle und rechtsverbindliche Bescheinigung eines Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht oder eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird (nicht älter als 6 Monate).
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Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, (vgl. VI.3), die unter Ziff. III.1.) bis III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise sowie der Vordruck „Abfrage beim Korruptionsregister für Ausschreibungen über 15.000 Euro bruotto“ (vgl. VI.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
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Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind die aufgeführten Erklärungen und Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Eignung auch von diesen Unternehmen vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht werden sollen.
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Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist – ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter – durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens zu führen (Vordruck Wirt-235 P) und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sind zu beachten.
Mindeststandards:
Die Mindestdeckungssumme der bestehenden, zu erhöhenden oder abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung muss 3 Mio € jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen und muss für jeweils mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr gelten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
o Angabe von mind. einer (1) bis max. drei (3) Referenz/en (Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer) über ein Projekt, bei dem/denen vom Bieter/von der Bietergemeinschaft bezüglich einem in der aktuell geltenden weltweiten TOP 500 Liste (Stand Nov 2021) (https://www.top500.org/lists/top500/2021/11/) aufgeführten Höchstleistungsrechner Leistungen erbracht wurden (inkl. Wartung und Support), die mit den hier zu vergebenden Leistungen nach Art (GPU-Cluster) vergleichbar sind und nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und
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o Angabe von mindestens einem (1) bis max. drei (3) Projekt/en in verleichbarer Größe, aus dem/denen hervorgeht, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft, bei einer Installation im Data Center Bereich in der EU beteiligt war, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
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Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. VI.3), die unter Ziff. III.1.) bis III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise sowie der Vordruck „Abfrage beim Korruptionsregister für Ausschreibungen über 15.000 Euro brutto“ (vgl. VI.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
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Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind die aufgeführten Erklärungen und Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Eignung auch von diesen Unternehmen vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht werden sollen.
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Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist – ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter – durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens zu führen (Vordruck Wirt-235 P) und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sind zu beachten.
Mindeststandards:
Es muss mindestens eine Referenz über ein Projekt angegeben werden, bei dem/denen vom Bieter/von der Bietergemeinschaft bezüglich einem in der aktuell geltenden weltweiten TOP 500 Liste (Stand Nov 2021) (https://www.top500.org/lists/top500/2021/11/) aufgeführten Höchstleistungsrechner Leistungen erbracht wurde (inkl. Wartung und Support), die mit den hier zu vergebenden Leistungen nach Art (GPU-Cluster) vergleichbar sind und nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
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Es muss darüber hinaus mindestens ein Projekt in vergleichbarer Größe angegeben werden, aus dem hervorgeht, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft bei einer Installation im Data Center Bereich in der EU beteiligt war, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Betriebsbereitschaft spätestens zum 01.10.2022; letztes Datum der Endabnahme 31.12.2022
Das Zuse-Institut Berlin ist zur Einhaltung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) verpflichtet. Daher sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen
- Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt,
- Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung,
- Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie
- Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Vertragsgegenstand: Die vorgenannten Besonderen Vertragsbedingungen sind unter dem unter I.3 genannten Link bereitgestellt.
Zudem werden die Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen gemäß dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblatt Wirt-215 P Vertragsbestandteil.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Von der Vergabestelle werden gemäß § 51 VgV mindestens drei (3) maximal fünf (5) Bieter/ Bietergemeinschaften, die nach Berücksichtigung der o.g. Ausschlussgründe nach den §§ 123 bis 126 VgV als geeignet eingestuft werden, zur Abgabe eines ersten Angebots elektronisch über die in Punkt I.3) der Auftragsbekanntmachtung angegebene Vergabeplattform aufgefordert.
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Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Teilnahmebedingungen erfüllen, wird der Auftraggeber die Auswahl der bis zu 5 Bewerber, die zur ersten Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand des nachfolgenden Auswahlverfahrens zu den nachfolgenden objektiven Kriterien vornehmen.
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Die Auswahl erfolgt entsprechend einer Rangfolge, welche durch eine Punktebewertung der Teilnahmeanträge gebildet wird. Hierbei können pro Teilnahmeantrag insgesamt maximal 18 Punkte erreicht werden. Lässt sich die Auswahl aufgrund einer Gleichheit der Gesamtpunkte nicht treffen, entscheidet schließlich das Losverfahren.
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Die Punkteverteilung stellt sich wie folgt dar:
Jede Referenz über eine Leistungserbringung hinsichtlich eines in der aktuell geltenden weltweiten TOP 500 Liste aufgeführten Höchstleistungsrechner inkl. Wartung und Support wird separat mit maximal 5 Punkten bewertet.
Maßstab für die Punktevergabe ist der Ranklistenplatz in der weltweiten TOP 500 Liste (https://www.top500.org/lists/top500/2021/11/) mit Stand November 2021. Für die vergleichbare Leistungserbringung (GPU-Cluster) an dem höchstplatziertesten Hochleistungsrechner werden 5 Punkte vergeben. Für eine vergleichbare Leistungserbringung am nachfolgend platzierte Hochleistungsrechner 4 Punkte, dem nachfolgend 3 Punkte, dem nachfolgend 2 Punkte, dem nachfolgend 1 Punkt. Bewertet wird zunächst die erste eingereichte Referenz. Sollte eine zweite Referenz eingereicht werden, wird diese wiederum so gewertet, dass von den Zweitreferenzen die höchstplatzierteste Referenz 5 Punkte erhält, die nachfolgend platzierte Referenz 4 Punkte, die danach folgende 3 Punkte, die danach folgende 2 und die danach folgenden 1 Punkt. Sollte eine dritte Referenz benannt werden, so erfolgt die Punkteverteilung nach dem gleichen Muster.
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Jede Referenz vergleichbarer Größe über eine Installation im Data Center Bereich in der EU wird mit 1 Punkt bewertet, sodass max. 3 Punkte erreicht werden können.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-01-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.zib.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/33119C9B-1864-431D-97DD-822082D83A3B 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden (Vordruck Wirt-2143 P).
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Der Auftraggeber wird für den Bieter/die Bietergemeinschaft, der/die den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bietenden im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Hierzu ist den Vergabeunterlagen ein Vordruck „Abfrage beim Korruptionsregister für Ausschreibungen über 15.000 Euro brutto“ beigefügt. Dieser Vordruck muss von den Bietern/Bietergemeinschaften ausgefüllt und mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
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Der Auftraggeber behält sich zudem vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, die Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck Wirt-2143 P) auch von Unterauftragnehmern einzuholen und auf Aufforderung des Auftraggebers vor Vertragsschluss vorzulegen.
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Das Angebot sowie sämtliche hiermit einzureichenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich Eigenerklärungen des Bieters durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer – mit den entsprechenden Angaben ausgefüllten – Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Für das Angebot sind – soweit vorgesehen – die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, welche über den in Ziff. I.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Link gebührenfrei selbst abgerufen werden können.
Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Teilnahmeantrags und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sollten mit einem Teilnahmeantrag Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gar nicht, nicht vollständig oder fehlerhaft vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber dazu aufzufordern, die betreffenden Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen, oder zu korrigieren. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV i.V.m. § 57 Abs. 3 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung.
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Bieterfragen sind in deutscher Sprache bis 48 Stunden vor Ablauf der Teilnahmefrist über die in Punkt I.3) der Auftragsbekanntmachung angegebenen Vergabeplattform zugelassen. Auf anderem Weg gestellte Fragen zu diesem Vergabeverfahren können zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots nicht beantwortet werden. Die Fragen werden in anonymisierter Form beantwortet. Die Fragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden ebenfalls über die in Punkt I.3) der Auftragsbekanntmachung genannte Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
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Mit Abgabe eines Erstangebots muss der Bieter/Bietergemeinschaft einen Nachweis über die Sicherstellung einer Vorausleistungsbürgschaft in Höhe des gesamten Auftragsvolumens einreichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Beröom
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-90138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 30-90137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Quelle: OJS 2021/S 241-634811 (2021-12-08)