Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 in Verbindung mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Freianlagen nach §38 HOAI 2021 zum Vorhaben "Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt". Die Marktgemeinde Gößweinstein beabsichtigt, in enger Abstimmung mit der Katholischen Kirchenstiftung Gößweinstein, dem Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg, der Regierung von Oberfranken und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz den denkmalgeschützten Pfarrhof Gößweinstein mit zugehörigen Freianlagen für eine zukünftige Nutzung als Rathaus der Marktgemeinde mit Tourismusbüro und Pfarramt der Katholischen Kirchengemeinde zu sanieren und zu erweitern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 in Verbindung mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Freianlagen nach §38 HOAI 2021 zum Vorhaben "Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro
des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt".
Die Marktgemeinde Gößweinstein beabsichtigt, in enger Abstimmung mit der Katholischen Kirchenstiftung Gößweinstein, dem Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg, der Regierung von Oberfranken und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz den denkmalgeschützten Pfarrhof Gößweinstein mit zugehörigen Freianlagen für eine zukünftige Nutzung als Rathaus der Marktgemeinde mit Tourismusbüro und Pfarramt der Katholischen Kirchengemeinde zu sanieren und zu erweitern.
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 in Verbindung mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Freianlagen nach §38 HOAI 2021 zum Vorhaben "Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro
des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt".
Die Marktgemeinde Gößweinstein beabsichtigt, in enger Abstimmung mit der Katholischen Kirchenstiftung Gößweinstein, dem Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg, der Regierung von Oberfranken und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz den denkmalgeschützten Pfarrhof Gößweinstein mit zugehörigen Freianlagen für eine zukünftige Nutzung als Rathaus der Marktgemeinde mit Tourismusbüro und Pfarramt der Katholischen Kirchengemeinde zu sanieren und zu erweitern.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-22 📅
Datum des Beginns: 2022-01-10 📅
Datum des Endes: 2025-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 184-478955
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Siehe detaillierte Erläuterungen der Anlagen zur Bekanntmachung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 in Verbindung mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Freianlagen nach §38 HOAI 2021 zum Vorhaben "Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 in Verbindung mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Freianlagen nach §38 HOAI 2021 zum Vorhaben "Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro
des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt".
Die Marktgemeinde Gößweinstein beabsichtigt, in enger Abstimmung mit der Katholischen Kirchenstiftung Gößweinstein, dem Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg, der Regierung von Oberfranken und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz den denkmalgeschützten Pfarrhof Gößweinstein mit zugehörigen Freianlagen für eine zukünftige Nutzung als Rathaus der Marktgemeinde mit Tourismusbüro und Pfarramt der Katholischen Kirchengemeinde zu sanieren und zu erweitern.
Die Marktgemeinde Gößweinstein beabsichtigt, in enger Abstimmung mit der Katholischen Kirchenstiftung Gößweinstein, dem Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg, der Regierung von Oberfranken und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz den denkmalgeschützten Pfarrhof Gößweinstein mit zugehörigen Freianlagen für eine zukünftige Nutzung als Rathaus der Marktgemeinde mit Tourismusbüro und Pfarramt der Katholischen Kirchengemeinde zu sanieren und zu erweitern.
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 in Verbindung mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Freianlagen nach §38 HOAI 2021. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise in vier Stufen (Stufe I: Lph1+2, Stufe II: Lph3+4, Stufe III: Lph5-8, Stufe IV: Lph9) zu beauftragten. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer, über die jeweils beauftragten Leistungsphasen der jeweils beauftragten Stufe hinausgehende Leistungen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 in Verbindung mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Freianlagen nach §38 HOAI 2021. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise in vier Stufen (Stufe I: Lph1+2, Stufe II: Lph3+4, Stufe III: Lph5-8, Stufe IV: Lph9) zu beauftragten. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer, über die jeweils beauftragten Leistungsphasen der jeweils beauftragten Stufe hinausgehende Leistungen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 818 625 EUR 💰
Zusätzliche Informationen: Siehe detaillierte Erläuterungen der Anlagen zur Bekanntmachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 91327 Gößweinstein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Architektin / Architekt und Landschaftsarchitektin / -architekt:
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§123 und 124 GWB, Eigenerklärung;
2. Nichtvorliegen von Ausführungs- und Lieferinteressen nach §73 (3) VgV, Eigenerklärung;
3. Nachweis der Berufsqualifikation Architektin/ Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/ -architekt nach §122 (2) Nr.1 GWB in Verbindung mit §75 (1) VgV bzw. Eigenerklärung;
Gemäß §56 (2) VgV fordert die Vergabestelle keine Nachweise oder Eigenerklärungen zu den Ausschlusskriterien unter III.1.1) 1.-3. nach. Die Nichtvorlage der benannten Nachweise bzw. Eigenerklärungen spätestens zum Zeitpunkt des unter Punkt IV.2.2) genannten Schlusstermines für den Eingang der Teilnahmeanträge führt zum direkten Ausschluss der Bewerbung.
Gemäß §56 (2) VgV fordert die Vergabestelle keine Nachweise oder Eigenerklärungen zu den Ausschlusskriterien unter III.1.1) 1.-3. nach. Die Nichtvorlage der benannten Nachweise bzw. Eigenerklärungen spätestens zum Zeitpunkt des unter Punkt IV.2.2) genannten Schlusstermines für den Eingang der Teilnahmeanträge führt zum direkten Ausschluss der Bewerbung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Architektin/ Architekt: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV über 3,0 Mio. € Personenschäden und 1,0 Mio. € Sonstige Schäden, 2-fache Leistung der Deckungssummen pro Jahr;
2. Landschaftsarchitektin / -architekt: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV über 3,0 Mio. € Personenschäden und 0,5 Mio. € Sonstige Schäden, 2-fache Leistung der Deckungssummen pro Jahr;
3. Architektin / Architekt und Landschaftsarchitektin / -architekt: Eigenerklärung oder Verpflichtungserklärung zu evtl. vorgesehenen Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern gem. §36 (1) VgV
Gemäß §56 (2) VgV fordert die Vergabestelle keine Nachweise oder Eigenerklärungen zu den Ausschlusskriterien unter III.1.2)1.+2.. nach. Die Nichtvorlage der benannten Nachweise bzw. Eigenerklärungen spätestens zum Zeitpunkt des unter Punkt IV.2.2) genannten Schlusstermines für den Eingang der Teilnahmeanträge führt zum direkten Ausschluss der Bewerbung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gemäß §56 (2) VgV fordert die Vergabestelle keine Nachweise oder Eigenerklärungen zu den Ausschlusskriterien unter III.1.2)1.+2.. nach. Die Nichtvorlage der benannten Nachweise bzw. Eigenerklärungen spätestens zum Zeitpunkt des unter Punkt IV.2.2) genannten Schlusstermines für den Eingang der Teilnahmeanträge führt zum direkten Ausschluss der Bewerbung.
Gemäß §56 (2) VgV behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Nachweise und Angaben zum unter III.1.2) 3. genanntem Eignungskriterium nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, von den Bewerberinnen und Bewerbern im Verfahren die Vorlage von Nachweisen zu Eigenerklärungen unter III.1.2) 3. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gemäß §56 (2) VgV behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Nachweise und Angaben zum unter III.1.2) 3. genanntem Eignungskriterium nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, von den Bewerberinnen und Bewerbern im Verfahren die Vorlage von Nachweisen zu Eigenerklärungen unter III.1.2) 3. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Architektin/ Architekt: Techn. Beschäftigtenanzahl (inkl. Inhaberinnen und Inhaber) / Anzahl techn. Beschäftigte zum Stichtag der Veröffentlichung:
Mindestanforderung zwei technische Beschäftigte inklusive Inhaberin bzw. Inhaber;
3. Architektin/ Architekt: Referenzprojekt nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1)+(3) Nr.1 VgV und §75(5) VgV. Es ist ein Referenzprojekt vorzulegen, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsaufgabe vergleichbar sind.
3. Architektin/ Architekt: Referenzprojekt nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1)+(3) Nr.1 VgV und §75(5) VgV. Es ist ein Referenzprojekt vorzulegen, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsaufgabe vergleichbar sind.
Vergleichbar sind z.B. Projekte wie
* Erweiterungen nach §2 (4) HOAI,
* Umbauten nach §2 (5) HOAI und
* Modernisierungen nach §2 (6) HOAI,
mindestens der Honorarzone IV des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach HOAI (hohe Planungsanforderungen).
Es werden nach §46 (3) Nr.1 VgV auch Referenzprojekte berücksichtigt, die mehr als drei Jahre (ohne zeitliche Begrenzung) zurückliegen.
Es müssen aussagekräftige Darstellungen von vorgenanntem Referenzprojekt in Text und Bild auf bis zu zwei einseitig bedruckten DIN A4-Seiten eingereicht werden. Wird mehr als ein Referenzprojekt eingereicht, so hat die Bewerberin bzw. der Bewerber das zu bewertende Referenzprojekt benennen. Werden mehr als zwei einseitig bedruckte DIN A4-Seiten für das zu bewertende Referenzprojekt eingereicht, werden nur die beiden ersten Seiten bewertet.
Es müssen aussagekräftige Darstellungen von vorgenanntem Referenzprojekt in Text und Bild auf bis zu zwei einseitig bedruckten DIN A4-Seiten eingereicht werden. Wird mehr als ein Referenzprojekt eingereicht, so hat die Bewerberin bzw. der Bewerber das zu bewertende Referenzprojekt benennen. Werden mehr als zwei einseitig bedruckte DIN A4-Seiten für das zu bewertende Referenzprojekt eingereicht, werden nur die beiden ersten Seiten bewertet.
4. Landschaftsarchitektin / -architekt: Referenzprojekt nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1)+(3) Nr.1 VgV und §75(5) VgV. Es ist ein Referenzprojekt vorzulegen, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsaufgabe vergleichbar sind.
4. Landschaftsarchitektin / -architekt: Referenzprojekt nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1)+(3) Nr.1 VgV und §75(5) VgV. Es ist ein Referenzprojekt vorzulegen, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsaufgabe vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Freianlagenplanungen
* in der freien Landschaft,
* in Stadt- und Ortslagen,
* Objekte o.a.
mindestens der Honorarzone IV des Leistungsbildes Freianlagen nach HOAI (hohe Planungsanforderungen). Es werden nach §46 (3) Nr.1 VgV auch Referenzprojekte berücksichtigt, die mehr als drei Jahre (ohne zeitliche Begrenzung) zurückliegen. Es müssen aussagekräftige Darstellungen von vorgenanntem Referenzprojekt in Text und Bild auf bis zu zwei einseitig bedruckten DIN A4-Seiten eingereicht werden. Wird mehr als ein Referenzprojekt eingereicht, so hat die Bewerberin bzw. der Bewerber das zu bewertende Referenzprojekt benennen. Werden mehr als zwei einseitig bedruckte DIN A4-Seiten für das zu bewertende Referenzprojekt eingereicht, werden nur die beiden ersten Seiten bewertet.
mindestens der Honorarzone IV des Leistungsbildes Freianlagen nach HOAI (hohe Planungsanforderungen). Es werden nach §46 (3) Nr.1 VgV auch Referenzprojekte berücksichtigt, die mehr als drei Jahre (ohne zeitliche Begrenzung) zurückliegen. Es müssen aussagekräftige Darstellungen von vorgenanntem Referenzprojekt in Text und Bild auf bis zu zwei einseitig bedruckten DIN A4-Seiten eingereicht werden. Wird mehr als ein Referenzprojekt eingereicht, so hat die Bewerberin bzw. der Bewerber das zu bewertende Referenzprojekt benennen. Werden mehr als zwei einseitig bedruckte DIN A4-Seiten für das zu bewertende Referenzprojekt eingereicht, werden nur die beiden ersten Seiten bewertet.
Gemäß §56 (2) VGV behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Nachweise und Angaben zu den unter III.1.3) 1.-4. genannten Eignungskriterien nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, von den Bewerberinnen und Bewerbern im Verfahren die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu Eigenerklärungen unter III.1.3) 1.-4. zu verlangen.
Gemäß §56 (2) VGV behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Nachweise und Angaben zu den unter III.1.3) 1.-4. genannten Eignungskriterien nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, von den Bewerberinnen und Bewerbern im Verfahren die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu Eigenerklärungen unter III.1.3) 1.-4. zu verlangen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Arbeitsgemeinschaften aus federführenden Architektinnen bzw. Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitektinnen bzw. -architekten im Sinne des jeweils geltenden Landesrechtes, bzw. gemäß §122 (2) Nr. 1 GWB in Verbindung mit §75 (1) VgV natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin bzw. Architekt und Landschaftsarchitektin bzw. -architekt berechtigt sind und in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig sein dürfen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Arbeitsgemeinschaften aus federführenden Architektinnen bzw. Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitektinnen bzw. -architekten im Sinne des jeweils geltenden Landesrechtes, bzw. gemäß §122 (2) Nr. 1 GWB in Verbindung mit §75 (1) VgV natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin bzw. Architekt und Landschaftsarchitektin bzw. -architekt berechtigt sind und in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig sein dürfen.
Juristische Personen müssen eine verantwortliche Berufsangehörige bzw. einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, die bzw. der die Anforderungen des §122 (2) Nr. 1 GWB in Verbindung mit §75 (1) VgV an natürliche Personen erfüllt.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Architektin / Architekt: Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV über 3,0 Mio. € Personenschäden und 1,0 Mio. € Sonstige Schäden, 2-fache Leistung der Deckungssummen pro Jahr;
2. Landschaftsarchitektin / -architekt: Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV über 3,0 Mio. € Personenschäden und 0,5 Mio. € Sonstige Schäden, 2-fache Leistung der Deckungssummen pro Jahr;
3. Rechtsform gemäß §43 (2) + (3) VgV: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen und müssen eine Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, ein Mitglied ist als bevollmächtigte Vertreterin bzw. als bevollmächtigter Vertreter anzugeben.
3. Rechtsform gemäß §43 (2) + (3) VgV: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen und müssen eine Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, ein Mitglied ist als bevollmächtigte Vertreterin bzw. als bevollmächtigter Vertreter anzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers nach §122 (2) Nr.2 GWB in Verbindung mit §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV:
- Architektin/Architekt: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV;
- Landschaftsarchitektin/-architekt: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV;
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1) + (3) Nr.8 VgV:
- Architektin/Architekt: Techn. Beschäftigtenanzahl (inkl. Inhaberinnen und Inhaber) / Anzahl techn. Beschäftigte zum Stichtag der Veröffentlichung;
- Landschaftsarchitektin/-architekt: Techn. Beschäftigtenanzahl (inkl. Inhaberinnen und Inhaber) / Anzahl techn. Beschäftigter zum Stichtag der Veröffentlichung;
Detaillierte Angaben zur Wertung siehe Anlage 01 / Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 17:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-11-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
Der Teilnahmeantrag ist gemäß §53 (1) VgV auf elektronischem Wege bei der unter I.3) genannten Internet-Adresse (=Verfahrenswebseite) https://rathausgoessweinstein.johannsraum.de fristgerecht gemäß IV.2.2, vollständig und unterschrieben einzureichen. Eine andere als die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrages über die Verfahrenswebseite ist nicht zulässig. Die Verfahrenswebseite ist gemäß §41 (1) VgV ohne Registrierung zugänglich. Für den Teilnahmeantrag werden alle Vergabeunterlagen inklusive eines Bewerbungsbogens auf dieser Verfahrenswebseite bereitgestellt. Der Bewerbungsbogen ist für den Teilnahmeantrag zu verwenden, nicht unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss.
Der Teilnahmeantrag ist gemäß §53 (1) VgV auf elektronischem Wege bei der unter I.3) genannten Internet-Adresse (=Verfahrenswebseite) https://rathausgoessweinstein.johannsraum.de fristgerecht gemäß IV.2.2, vollständig und unterschrieben einzureichen. Eine andere als die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrages über die Verfahrenswebseite ist nicht zulässig. Die Verfahrenswebseite ist gemäß §41 (1) VgV ohne Registrierung zugänglich. Für den Teilnahmeantrag werden alle Vergabeunterlagen inklusive eines Bewerbungsbogens auf dieser Verfahrenswebseite bereitgestellt. Der Bewerbungsbogen ist für den Teilnahmeantrag zu verwenden, nicht unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebotes (mit Ausnahme des im Rahmen des Verhandlungsverfahrens von den ausgewählten Bietergemeinschaften verlangten städtebaulichen Lösungsansatzes) und der Teilnahme am Verhandlungsverfahren wird durch die Vergabestelle nicht erstattet. Der Aufwand für die fristgerechte und vollständige Erbringung eines städtebaulichen Lösungsansatzes durch die ausgewählten Bietergemeinschaften im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird gemäß Anlage 04 Honorar Mehrfachbeauftragung mit 5.500.- Euro netto zzgl. jeweils geltender MwSt. von derzeit 19% erstattet.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebotes (mit Ausnahme des im Rahmen des Verhandlungsverfahrens von den ausgewählten Bietergemeinschaften verlangten städtebaulichen Lösungsansatzes) und der Teilnahme am Verhandlungsverfahren wird durch die Vergabestelle nicht erstattet. Der Aufwand für die fristgerechte und vollständige Erbringung eines städtebaulichen Lösungsansatzes durch die ausgewählten Bietergemeinschaften im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird gemäß Anlage 04 Honorar Mehrfachbeauftragung mit 5.500.- Euro netto zzgl. jeweils geltender MwSt. von derzeit 19% erstattet.
Die Teilnahmeanträge und. Angebote verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht an die Bewerber- und Bietergemeinschaften zurückgesandt.
Bewerbergemeinschaften sind zum Verfahren zugelassen. Eine Mehrfachbewerbung als Mitglied einer Bietergemeinschaft, Einzelbewerberin oder -bewerber und in zusätzlicher Bewerbung als Nachunternehmerin oder Nachunternehmer ist ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen ausschließlich als Nachunternehmerin oder Nachunternehmern bei verschiedenen Einzelbewerberinnen und -bewerbern oder Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften sind zum Verfahren zugelassen. Eine Mehrfachbewerbung als Mitglied einer Bietergemeinschaft, Einzelbewerberin oder -bewerber und in zusätzlicher Bewerbung als Nachunternehmerin oder Nachunternehmer ist ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen ausschließlich als Nachunternehmerin oder Nachunternehmern bei verschiedenen Einzelbewerberinnen und -bewerbern oder Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Auf der Verfahrenswebseite veröffentlicht die Vergabestelle alle Informationen zum Verfahren, wie z.B. Termine, Ablauf, Rückfragen zum Verfahren, Wertungsergebnisse usf.
Die Veröffentlichung aller weiteren Informationen zum Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich auf dieser Verfahrenswebseite, die Vergabestelle versendet grundsätzlich keine Unterlagen per e-Mail, Fax oder Post. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich daher eigenverantwortlich regelmäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.
Die Veröffentlichung aller weiteren Informationen zum Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich auf dieser Verfahrenswebseite, die Vergabestelle versendet grundsätzlich keine Unterlagen per e-Mail, Fax oder Post. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich daher eigenverantwortlich regelmäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.
Rückfragen sind ausschließlich per e-Mail bis eine Woche vor Ablauf der Bewerbungsfrist, also bis zum 18. Oktober 2021 um 17.00 Uhr an die unter 1.3 bezeichnete Kontaktstelle der Verfahrensbetreuuung zu richten: goessweinstein@johannsraum.de und werden auf der Verfahrenswebseite inklusive der Beantwortung der Rückfragen fortlaufend veröffentlicht.
Rückfragen sind ausschließlich per e-Mail bis eine Woche vor Ablauf der Bewerbungsfrist, also bis zum 18. Oktober 2021 um 17.00 Uhr an die unter 1.3 bezeichnete Kontaktstelle der Verfahrensbetreuuung zu richten: goessweinstein@johannsraum.de und werden auf der Verfahrenswebseite inklusive der Beantwortung der Rückfragen fortlaufend veröffentlicht.
Allgemeine Angaben zu den Zuschlagskriterien:
Die Auftraggeberin legt gemäß §58 (2) VgV die preislichen Rahmenbedingungen des Auftrages unter Ausnahme der Nebenkostenpauschale nach §14 (3) und der Stundenverrechnungssätze für das Leistungsbild Gebäude §§33 ff. gemäß §35 (7) HOAI auf Grundlage der Anlage 10.2 HOAI Objektliste Gebäude wie folgt fest:
Die Auftraggeberin legt gemäß §58 (2) VgV die preislichen Rahmenbedingungen des Auftrages unter Ausnahme der Nebenkostenpauschale nach §14 (3) und der Stundenverrechnungssätze für das Leistungsbild Gebäude §§33 ff. gemäß §35 (7) HOAI auf Grundlage der Anlage 10.2 HOAI Objektliste Gebäude wie folgt fest:
- Honorarzone IV Mindestsatz
- Umbauzuschlag nach §36 (1) HOAI: 25%
- Honorartabelle §35 HOAI
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz nach §4 (3) HOAI wird gemäß gesonderter Berechnung mit 415.000.- Euro brutto inkl. 19% MwSt.) in die anrechenbaren Kosten eingerechnet.
Die Auftraggeberin legt gemäß §58 (2) VgV die preislichen Rahmenbedingungen des Auftrages unter Ausnahme der Nebenkostenpauschale nach §14 (3) und der Stundenverrechnungssätze für die Leistungen nach §§38ff. Freianlagen gemäß §40 (2-4) HOAI auf Grundlage der Anlage 11.2 HOAI Objektliste Freianlagen wie folgt fest:
Die Auftraggeberin legt gemäß §58 (2) VgV die preislichen Rahmenbedingungen des Auftrages unter Ausnahme der Nebenkostenpauschale nach §14 (3) und der Stundenverrechnungssätze für die Leistungen nach §§38ff. Freianlagen gemäß §40 (2-4) HOAI auf Grundlage der Anlage 11.2 HOAI Objektliste Freianlagen wie folgt fest:
- Honorartabelle §40 HOAI
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung und Bewertung können der Anlage01 Vergabeunterlagen zur Veröffentlichung im Detail entnommen werden.
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin hat gemäß §160 (3) Nr.1 GWB den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen schriftlich zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 (3) Nr.4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die geltend gemachten Verstöße gegen die Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen ersichtlich waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin hat gemäß §160 (3) Nr.1 GWB den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen schriftlich zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 (3) Nr.4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die geltend gemachten Verstöße gegen die Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen ersichtlich waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gerügt hat.
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken kann gestellt werden, solange die Auftraggeberin noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Auftraggeberin die unterlegenen Bieterinnen und Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versand der Informationen per Fax oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken kann gestellt werden, solange die Auftraggeberin noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Auftraggeberin die unterlegenen Bieterinnen und Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versand der Informationen per Fax oder
e-Mail zehn Kalendertage vergangen sind. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht zur Verhandlung zugelassen wurden, gilt dies nicht, sondern bei diesen reicht aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor die Auftraggeberin die unterlegenen Bieterinnen und Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
e-Mail zehn Kalendertage vergangen sind. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht zur Verhandlung zugelassen wurden, gilt dies nicht, sondern bei diesen reicht aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor die Auftraggeberin die unterlegenen Bieterinnen und Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 184-478955 (2021-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021-126439
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 in Verbindung mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Freianlagen nach $38 HOAI 2021 zum Vorhaben "Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt".
Die Marktgemeinde Gößweinstein beabsichtigt, in enger Abstimmung mit der Katholischen Kirchenstiftung Gößweinstein, dem Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg, der Regierung von Oberfranken und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz den denkmalgeschützten Pfarrhof Gößweinstein mit zugehörigen Freianlagen für eine zukünftige Nutzung als Rathaus der Marktgemeinde mit Tourismusbüro und Pfarramt der Katholischen Kirchengemeinde zu sanieren und zu erweitern.
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 in Verbindung mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Freianlagen nach $38 HOAI 2021 zum Vorhaben "Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt".
Die Marktgemeinde Gößweinstein beabsichtigt, in enger Abstimmung mit der Katholischen Kirchenstiftung Gößweinstein, dem Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg, der Regierung von Oberfranken und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz den denkmalgeschützten Pfarrhof Gößweinstein mit zugehörigen Freianlagen für eine zukünftige Nutzung als Rathaus der Marktgemeinde mit Tourismusbüro und Pfarramt der Katholischen Kirchengemeinde zu sanieren und zu erweitern.
Gesamtwert des Auftrags: 818 625 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 in Verbindung mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Freianlagen nach $38 HOAI 2021 zum Vorhaben "Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt".
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 in Verbindung mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Freianlagen nach $38 HOAI 2021 zum Vorhaben "Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt".
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-31 📅
Name: Schöner und Panzer Architekten BDA PartGmbB mit Rudolph Langner - Station C23, Architekten und Landschaftsarchitekten PartGmbB
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 818 625 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2022/S 030-076979 (2022-02-07)