Beschreibung der Beschaffung
Das Bestandsgebäude auf dem Schlossberg, das ehemalige Realschulpensionat, ein 1905 von Carl Jäger in Neurenaissanceformen mit Jugendstilanklängen errichteter, langgestreckter Bau, nimmt in exponierter Lage auf dem Schlossberg über der Stadt den Platz des nach 1807 abgebrochenen Schlosses von Landsberg ein und wirkt prägend für die Stadtsilhouette. Mit dem Umbau des aufgelassenen Pensionats im Jahre 1967 zu einer städtischen Volksschule gingen diverse einschneidende Veränderungen am Bestandsbau einher.
Mit dem Umzug der Mittelschule besteht nun die Möglichkeit eine 4-zügige Grundschule mit den zukünftig dringend benötigten Ganztagsangeboten in den frei werden Räumlichkeiten bzw. Flächen der Schlossbergschule anzuordnen. Dazu soll der in den 1960-er Jahren angebaute Gebäudeteil abgerissen werden, der bestehende Altbau (unter Berücksichtigung der Denkmalpflege) generalsaniert werden und eine Erweiterung entstehen, die der exponierten Lage städtebaulich gerecht wird.
Die Grundschule ist für etwa 450 Schulkinder und 40 Lehrerinnen und Lehrer ausgelegt und erhält eine Gymnastikhalle sowie Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung mit Küchen- und Speisebereich. Das Raumprogramm ist dabei auf den Bestandsbau mit einer Bruttogrundfläche von ca. 3 700 m und einen Neubau mit einer Bruttogrundfläche von ca. 2 840 m zu verteilen.
Zur Optimierung der Planung hat die Stadt Landsberg am Lech einen Realisierungswettbewerb durchgeführt. Derzeit wird in einem Verhandlungsverfahren nach VgV der zu beauftragende Preisträger aus dem Wettbewerb ermittelt. Als Information liegt der Wettbewerbsbeitrag des 1. Preisträgers der Bekanntmachung bei.
Einen hohen Stellenwert legt die Auftraggeberin auf die wirtschaftliche Erstellung des Gebäudes. Diese wird in jeder Planphase überprüft werden. Mit Stand der Kostenberechnung wird es eine Baukostenobergrenze geben, die einzuhalten ist.
Zudem ist der Auftraggeberin der wirtschaftliche Betrieb der Schule vorrangig wichtig. Hierfür sind z. B. effektive ökonomische Konstruktions- und Nutzungsanordnungen und der Energiebedarf zu bedenken. Zudem sind Materialien und Ausstattungen so zu wählen, dass sie langlebig und bei Bedarf einfach und kostengünstig auszutauschen sind. Zusätzlich soll eine durchgehende Barrierefreiheit der Erschließung und Gebäude nachgewiesen werden. Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für die Generalsanierung und die Erweiterung.
Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor die Planung und Ausführung bauabschnittsweise durchzuführen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft:
— Anlagengruppe 4, 5, 6 – Honorarzone II.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
— KGP 440 ca. 669 000 EUR, netto,
— KGP 450 ca. 134 000 EUR, netto,
— KGP 460 ca. 193 000 EUR, netto.
Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung voraussichtlich in 09/2021.
— Baubeginn 2023,
— Fertigstellung Baumaßnahme 07/2025,
— Nutzungsaufnahme 08/2025.