Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt_124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt_ 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in Deutschland übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im geforderten Bereich für entsprechende Baumaßnahmen dieser Größenordnung. Sollte die Berufshaftpflichtversicherung die erforderlichen Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Fall einer Zuschlagserteilung die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen bzw. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
- Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG
- Eigenerklärungen über Zahlungen an Krankenkassen und Sozialkassen
- Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
- Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Eintragung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesem Stichtag nicht älter als ein Jahr sein.