Der Landkreis Fürstenfeldbruck plant die Erweiterung und Sanierung des Gymnasiums in Gröbenzell in voraussichtlich 2 Bauabschnitten. Im 1. Bauabschnitt soll ein Neubau an der Stelle des Lehrerzimmers realisiert werden. Der Neubau soll den Lehrerbereich, 3 EDV-Fachräume (IT) mit Serverraum, einen Raum für Natur und Technik (NuT) sowie einen Meditationsraum enthalten. Im Zuge des Neubaus soll die Hausmeisterwohnung neu hergestellt werden. Im 2. Bauabschnitt soll ein Neubau für die Fachklassen Chemie und zusätzliche Klassenräume realisiert werden. Die Kosten werden auf ca. 12,7 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200-700 (DIN 276) geschätzt. Terminlich sind folgende Meilensteine vorgesehen: — Planungsbeginn: Mai/Juni 2021, — Baubeginn BA 1: Anfang 2023, — Baubeginn BA 2: Herbst 2024, — Baufertigstellung: 2027. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Fürstenfeldbruck plant die Erweiterung und Sanierung des Gymnasiums in Gröbenzell in voraussichtlich 2 Bauabschnitten.
Im 1. Bauabschnitt soll ein Neubau an der Stelle des Lehrerzimmers realisiert werden. Der Neubau soll den Lehrerbereich, 3 EDV-Fachräume (IT) mit Serverraum, einen Raum für Natur und Technik (NuT) sowie einen Meditationsraum enthalten. Im Zuge des Neubaus soll die Hausmeisterwohnung neu hergestellt werden. Im 2. Bauabschnitt soll ein Neubau für die Fachklassen Chemie und zusätzliche Klassenräume realisiert werden.
Die Kosten werden auf ca. 12,7 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200-700 (DIN 276) geschätzt.
Terminlich sind folgende Meilensteine vorgesehen:
— Planungsbeginn: Mai/Juni 2021,
— Baubeginn BA 1: Anfang 2023,
— Baubeginn BA 2: Herbst 2024,
— Baufertigstellung: 2027.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Der Landkreis Fürstenfeldbruck plant die Erweiterung und Sanierung des Gymnasiums in Gröbenzell in voraussichtlich 2 Bauabschnitten.
Im 1. Bauabschnitt soll ein Neubau an der Stelle des Lehrerzimmers realisiert werden. Der Neubau soll den Lehrerbereich, 3 EDV-Fachräume (IT) mit Serverraum, einen Raum für Natur und Technik (NuT) sowie einen Meditationsraum enthalten. Im Zuge des Neubaus soll die Hausmeisterwohnung neu hergestellt werden. Im 2. Bauabschnitt soll ein Neubau für die Fachklassen Chemie und zusätzliche Klassenräume realisiert werden.
Die Kosten werden auf ca. 12,7 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200-700 (DIN 276) geschätzt.
Terminlich sind folgende Meilensteine vorgesehen:
— Planungsbeginn: Mai/Juni 2021,
— Baubeginn BA 1: Anfang 2023,
— Baubeginn BA 2: Herbst 2024,
— Baufertigstellung: 2027.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Datum des Beginns: 2021-05-31 📅
Datum des Endes: 2027-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-032609
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Fürstenfeldbruck plant die Erweiterung und Sanierung des Gymnasiums in Gröbenzell in voraussichtlich 2 Bauabschnitten.
Im 1. Bauabschnitt soll ein Neubau an der Stelle des Lehrerzimmers realisiert werden. Der Neubau soll den Lehrerbereich, 3 EDV-Fachräume (IT) mit Serverraum, einen Raum für Natur und Technik (NuT) sowie einen Meditationsraum enthalten. Im Zuge des Neubaus soll die Hausmeisterwohnung neu hergestellt werden. Im 2. Bauabschnitt soll ein Neubau für die Fachklassen Chemie und zusätzliche Klassenräume realisiert werden.
Im 1. Bauabschnitt soll ein Neubau an der Stelle des Lehrerzimmers realisiert werden. Der Neubau soll den Lehrerbereich, 3 EDV-Fachräume (IT) mit Serverraum, einen Raum für Natur und Technik (NuT) sowie einen Meditationsraum enthalten. Im Zuge des Neubaus soll die Hausmeisterwohnung neu hergestellt werden. Im 2. Bauabschnitt soll ein Neubau für die Fachklassen Chemie und zusätzliche Klassenräume realisiert werden.
Die Kosten werden auf ca. 12,7 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200-700 (DIN 276) geschätzt.
Terminlich sind folgende Meilensteine vorgesehen:
— Planungsbeginn: Mai/Juni 2021,
— Baubeginn BA 1: Anfang 2023,
— Baubeginn BA 2: Herbst 2024,
— Baufertigstellung: 2027.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Das Gymnasium Gröbenzell war ursprünglich als Progymnasium (5. bis 10. Jahrgangsstufe) genehmigt und entsprechend baulich angelegt. Analog zur steigenden Nachfrage wurde das Gymnasium Gröbenzell immer wieder erweitert. Für die Verwaltung wurde zuletzt 2014 ein Erweiterungsbau errichtet. Nach wie vor besteht jedoch ein Raummangel insbesondere in den Fachbereichen IT, Chemie und Biologie. Um diesen Fehlbedarf zu decken, wurden in der Vergangenheit durch Umwidmung von Klassenzimmern 2 IT-Räume geschaffen.
Das Gymnasium Gröbenzell war ursprünglich als Progymnasium (5. bis 10. Jahrgangsstufe) genehmigt und entsprechend baulich angelegt. Analog zur steigenden Nachfrage wurde das Gymnasium Gröbenzell immer wieder erweitert. Für die Verwaltung wurde zuletzt 2014 ein Erweiterungsbau errichtet. Nach wie vor besteht jedoch ein Raummangel insbesondere in den Fachbereichen IT, Chemie und Biologie. Um diesen Fehlbedarf zu decken, wurden in der Vergangenheit durch Umwidmung von Klassenzimmern 2 IT-Räume geschaffen.
Die Räume sind für diesen Zweck nicht optimal und entsprechen nicht dem Stand der Technik; gleiches gilt für die Nebenräume. Ein dritter IT-Raum, wie er durch die Lehrinhalte im neuen Lehrplan des G 9 vorgegeben wird, ist räumlich nicht anzubinden. Bereits jetzt fehlen die 2 o.g. umgewidmeten Klassenräume. Ein zusätzliches Defizit entstand durch den zusätzlich erforderlichen o. g. IT-Raum.
Die Räume sind für diesen Zweck nicht optimal und entsprechen nicht dem Stand der Technik; gleiches gilt für die Nebenräume. Ein dritter IT-Raum, wie er durch die Lehrinhalte im neuen Lehrplan des G 9 vorgegeben wird, ist räumlich nicht anzubinden. Bereits jetzt fehlen die 2 o.g. umgewidmeten Klassenräume. Ein zusätzliches Defizit entstand durch den zusätzlich erforderlichen o. g. IT-Raum.
Darüber hinaus benötigt die Schule aufgrund des neuen Schulkonzeptes einen Meditationsraum als Ruhezone, auch um Schülern in schwierigen Situationen einen Rückzugsraum anbieten zu können.
Der bestehende Lehrerbereich ist für die große Anzahl von Lehrern nur sehr bedingt geeignet. Die Ausstattung und Anordnung ist nicht zeitgemäß, die Lärmbelastung sehr hoch. Das 1983 mit dem Schulgebäude errichtete und 1997 erweiterte Lehrerzimmer birgt hinsichtlich des Brandschutzes erhebliche sicherheitsrelevante Mängel, die auch das Hauptgebäude tangieren, und entspricht insgesamt nicht mehr den heutigen technischen und energetischen Anforderungen. Zudem sind die Fassadenelemente mit Schadstoffen belastet.
Der bestehende Lehrerbereich ist für die große Anzahl von Lehrern nur sehr bedingt geeignet. Die Ausstattung und Anordnung ist nicht zeitgemäß, die Lärmbelastung sehr hoch. Das 1983 mit dem Schulgebäude errichtete und 1997 erweiterte Lehrerzimmer birgt hinsichtlich des Brandschutzes erhebliche sicherheitsrelevante Mängel, die auch das Hauptgebäude tangieren, und entspricht insgesamt nicht mehr den heutigen technischen und energetischen Anforderungen. Zudem sind die Fassadenelemente mit Schadstoffen belastet.
An Stelle des sanierungsbedürftigen Lehrerzimmers soll ein Ersatzbau entstehen. Darin werden im Erdgeschoss ein neuer Lehrerbereich, ein Raum für Natur und Technik und ein Meditationsraum realisiert.
Im Obergeschoss werden 3 IT- Räume untergebracht. Die bisher genutzten IT- Räume im Bestand können auf diese Weise wieder als Klassenzimmer genutzt werden.
Im zweiten Bauabschnitt ist ein Anbau im Süden der Schulanlage zur Neuherstellung des gesamten Chemiebereiches geplant. Die bestehenden Chemieräume mit ihren Nebenzimmern entsprechen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen.
Im Zusammenhang mit dem zweiten Bauabschnitt können die bisherigen Chemieräume saniert und teilweise umgewidmet werden. Um diesen zweiten Bauabschnitt umsetzen zu können, müssen zuvor der südlich an der Wildmoosstraße gelegene Technikbereich und das Hausmeisterhaus entfernt werden.
Im Zusammenhang mit dem zweiten Bauabschnitt können die bisherigen Chemieräume saniert und teilweise umgewidmet werden. Um diesen zweiten Bauabschnitt umsetzen zu können, müssen zuvor der südlich an der Wildmoosstraße gelegene Technikbereich und das Hausmeisterhaus entfernt werden.
Es ist daher sinnvoll, die Wohnung des Hausmeisters, auch im Hinblick auf die anstehenden erheblichen Sanierungskosten sowie die unglückliche Positionierung, im 1. Bauabschnitt neu zu errichten.
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst wird in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden in der weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zunächst wird in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden in der weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 772 400 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI:
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der besonderen Leistungen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gymnasium Gröbenzell,
Wildmoosstraße 34,
82194 Gröbenzell.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend).
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht.
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV).
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG und § 21 SchwArbG.
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (Kgr. 300+400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (Kgr. 300+400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018-2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018-2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonst. Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018-2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonst. Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %
Referenzprojekte die vor 1.1.2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzen jeweils erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um…
… ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (max. 5 Pkt.),
… eine Schulbaumaßnahme (max. 5 Pkt.),
— Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb abgewickelt (max. 5 Pkt.),
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 300+400) ≥ 8,0 Mio. EUR brutto) (max. 5 Pkt.),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht (max. 5 Pkt.),
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mind. die Lph. 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 5 Pkt.).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C — Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: http://www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. (ABZ e. V.)
Postanschrift: Orleansstraße 10-12
Postleitzahl: 81669
Telefon: +49 8951163171📞
E-Mail: info@abz-bayern.de📧
Fax: +49 8951163663 📠
Internetadresse: https://www.abz-bayern.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 015-032609 (2021-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 745275.13 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Räume sind für diesen Zweck nicht optimal und entsprechen nicht dem Stand der Technik; gleiches gilt für die Nebenräume. Ein dritter IT-Raum, wie er durch die Lehrinhalte im neuen Lehrplan des G 9 vorgegeben wird, ist räumlich nicht anzubinden. Bereits jetzt fehlen die 2 o.g. umgewidmeten Klassenräume. Ein zusätzliches Defizit entstand durch den zusätzlich erforderlichen o.g. IT-Raum.
Die Räume sind für diesen Zweck nicht optimal und entsprechen nicht dem Stand der Technik; gleiches gilt für die Nebenräume. Ein dritter IT-Raum, wie er durch die Lehrinhalte im neuen Lehrplan des G 9 vorgegeben wird, ist räumlich nicht anzubinden. Bereits jetzt fehlen die 2 o.g. umgewidmeten Klassenräume. Ein zusätzliches Defizit entstand durch den zusätzlich erforderlichen o.g. IT-Raum.
Im Obergeschoss werden drei IT- Räume untergebracht. Die bisher genutzten IT- Räume im Bestand können auf diese Weise wieder als Klassenzimmer genutzt werden.