Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Durchschnittlicher Jahresumsatz in Euro brutto für den Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Geschäftsjahre (Quotient aus Jahresmittelwert in Tsd. EUR/60 ergibt Punkte (von 0 bis max. 10 Punkte), ab 600 Tsd. EUR Jahresumsatz volle Punktzahl),
— Berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 3 VgV).
(bezogen auf die ausgeschriebene Dienstleistung, hier: Objektplanung Architektur)
Hinweis: Bei Ausscheiden des Projektleiters/Stellvertreters/Mitarbeiters hat der Auftragnehmer eine Ersatzperson zu stellen, die mindestens über die gleiche Erfahrung verfügt.
3-jährliches Mittel der Führungskräfte (einschließlich Projektleiter)
— 1 Punkt je Führungskraft, max. 2 Punkte.
3-jährliches Mittel der sonst. fest angestellten Beschäftigten (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende) z. B. Architekt/Ingenieur, Bauleitung, technisch-kaufmännische Mitarbeiter, Sonstige
— 1 Punkt je Mitarbeiter, max. 9 Punkte.
Technische Fachkraft (Projektleiter/-in) die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
— Name,
— Berufserfahrung (je Berufsjahr 1 Punkt, max. 10 Punkte),
— Erfahrung als Projektleiter bei vergleichbaren Planungsanforderungen (hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang realisiert) (je Projekt 2 Punkte, max. 4 Punkte).
Stellvertreter/-in
— Name,
— Regelung des Stellvertretereinsatzes (überzeugend dargelegt = 1 Punkt, nicht überzeugend dargelegt = 0 Punkte),
— Berufserfahrung (je Berufsjahr 1 Punkt, max. 5 Punkte)
— Mitarbeit bei vergl. Projekten (hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang realisiert (je Projekt 1 Punkt; max. 2 Punkte).
Mitarbeiter/-in
— Name,
— Berufserfahrung (je Berufsjahr 1 Punkt, max. 4 Punkte),
— Mitarbeit bei vergl. Projekten (hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang realisiert; (je Projekt 1 Punkt; max. 3 Punkte),
— Angabe und Beschreibung von bis zu zwei Referenzobjekten des Unternehmens bei denen die Planungsanforderungen vergleichbar waren mit den hier zu vergebenden Planungsanforderungen im Zusammenhang mit dem Innovativen Erweiterungsbau einer Grundschule.
Gewertet werden Projekte in Bearbeitung oder Projekte, deren Inbetriebnahme ab dem 1.1.2016 erfolgt ist.
Die volle Punktzahl von 19 Punkten je Referenzobjekt gibt es für ein Referenzobjekt, dessen Planungsanforderungen mit denen der hier zu vergebenden Planungsleistung vollumfänglich vergleichbar ist. Bei fehlender Vergleichbarkeit werden Punktabzüge vorgenommen.
Eine vollständige Vergleichbarkeit liegt vor, wenn:
— es sich um einen Erweiterungsbau einer Schule handelt,
— die selbst erbrachten Leistungen mind. LP 2 bis LP 8 Objektplanung umfassen,
— das Bauvolumen bei mindestens 4 Mio. EUR liegt,
— das geplante Bauwerk,
— über seinen gesamten Lebenszyklus nachhaltig ist,
— CO2-neutral betrieben werden kann,
— und über einen über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegenden Schallschutz verfügt,
— Anforderungen der Barrierefreiheit/Inklusion beachtet wurden,
— besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (Förderverfahren auf Landes-, Bundes-, EU-Ebene) insbesondere Projektabwicklung und Verwendungsnachweis angewendet werden mussten.